Muss die Zivilstreife (Videowagen) einen immer anhalten?
Hi Zusammen,
ich bin heute auf dem Weg nach Hause (Raum Hannover) von einem schwarzen Audi A4 Variant (Kennzeichen M-GQ...) verfolgt worden und vermute, dass dies eine zivile Streife der Polizei gewesen ist. An einer Ampel standen sie erst auf der Rechtsabbiegerspur neben mir (einer der Insassen hat dann sogar gewunken) und als ich links abgebogen bin sind sie mir noch ein paar km hinterhergefahren. Ich bin dann vorschriftsmäßig gefahren. Vorher bin ich leider etwas zu schnell unterwegs gewesen (ca. 30 km auf der Autobahn). Ich nutze einen Firmenwagen und wurde nicht angehalten. Muss die zivile Streife mich zwingend anhalten? Oder reicht das mögliche Video aus?
Vielen Dank für eine Antwort
6 Antworten
Hallo!
- Im Hannover-Raum fährt keine Zivilstreife mit "M"-Kennzeichen spazieren.
Nicht das es keine gewesen sein könnte, aber ich weiss nicht, ob sie Befugnis haben, jemanden ausserhalb ihres Bundeslandes anzuhalten?
Ich denke, es war ein Zufall.
LG Bernd
Aha... ;-)
LG und noch mal vielen Dank
Man muss nicht zwingend angehalten werden wenn es andere Beweise gibt.
Unabdingbar ist es aber das der Fahrer dem eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird auch genau identifiziert wird. Das wäre in Deinem Fall möglich weil man Dich an der Ampel gesehen hat, wenn es also tatsächlich Beamte der Polizei waren dann könnten sie Dich auch durch eine Gegenüberstellung identifizieren. Allerdings wäre dann der einfachere Weg gewesen das man Dich anhält und eine Fahrerfeststellung macht.
Ich denke Du kannst hier mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das es keine Polizei war.
Wie kann man denn von einer Rechtsabbiegespur nach links abbiegen?
Vielen Dank für die Antwort. So abbiegen kann man nur, wenn man sich nicht an die Verkehrsregeln hält. War direkt nach einer Autobahnabfahrt. Und keine anderen Autos zu sehen.
Im Zweifelsfall KANN das Video schon reichen, wenn das Provida-Team auch von Vorne ( Rückwärtskamera ) derart eindeutige Bilder von Fahrzeug, Kennzeichen und Fahrer aufzeichnen kann, wie es z.B. bei stationären Blitzern der Fall ist. Eventuell war Dein Verstoss aktuell nicht wichtig genug, dass sie Dich gleich vor Ort an der nächstmöglichen Abfahrt rausgezogen haben.
Vielen Dank für die Antwort. Da Sie mich nicht überholt haben, werden sie sicherlich auch kein Bild von mir haben. Es sei denn, sie haben es an der Ampel von der Seite gemacht...
Eventuell konnten sie Dich auch nicht rechtlich verwertbar über die festgelegte Messstrecke eindeutig einmessen. So direkt wie beim Blitzer geht das bei ProVida nicht. Die müssen neben einer mindesten Messdistanz auch eindeutige Indizien ( Schilder ) auf ihrem Video haben, wonach die erhöhte Geschwindigkeitsübertretung auch eindeutig belegbar wäre.
Zwischendurch gab es eine Reduzierung der Geschwindigkeit. Von 120 auf 100 auf 80km/h. Und es gab dann eine knapp 1km lange gerade Strecke. Ich glaube, dass hätte für eine Messung gereicht.
Die Messung rein per Video bedarf aber einer Mindeststrecke X, stets eindeutige Sicht auf das eingemessene Fahrzeug bei gleichbleibendem Abstand zum ProVida, Sicht auf limitierende Verkehrszeichen. Daraus lässt sich dann eine streckenbezogene Durchschnittsgeschwindigkeit ( resultierend Überschreitung ) ableiten. Ansonsten ist die Videomessung ungültig. Eventuell hat auch jemand gleichzeitig einen schwerwiegenderen Verstoss begangen und Du bist fein raus. Bleibt nur: abwarten, was da in den nächsten ca. 2-8 Wochen kommt...
Du scheinst dich gut auszukennen 😀 Vielen Dank für deine Antworten. Dann warte ich mal ab und hoffe, dass es nur Zufall war. Sollte es mich doch erwischt haben, werde ich es noch mal posten.
Praktischer "Experte" bin ich dafür nicht. Nur rudimentär informiert über diese Art der Messtechnik. Kurzfristige Spitzenwerte kann diese Messmethodik nicht verwerten. Toleranzabzug gilt hier ähnlich wie beim Blitzer...nur bei ProVida halt ausgehend von der Durchschnittsgeschwindigkeit.
Man hätte Dich angehalten! Sollte es die Polizei gewesen sein haben die das Interesse an Dir verloren als sie dich gesehen haben (nicht abwertend gemeint) die kennen ihre Klientel. Aus Beweisgründen wird man dich immer anhalten, da man über Funk feststellte das dies ein Firmenwagen ist, erst Recht (Beweisführung schwierig sonst). Evtl. nur Zufall. Also Entspannung ist angesagt 😉
Unwahrscheinlich das die mit M Kennzeichen herumgondeln. Zwar nicht unmöglich aber nicht unbedingt an die Polizei zu denken. In der Regel haben die das Stadtkennzeichen oder eins aus dem Bundesland (ist eben Ländersache😉)
Das hatte ich auch vermutet bzw. gehofft 😉
Das sorgt für Entspannung :-) Vielen Dank. Mich hatte es etwas verwundert, da mir das selbe Fahrzeug ca. 30 Min später (war da kurz mit den Hunden im Wald laufen) nochmal entgegen gekommen ist. Und das mit Münchener Kennzeichen.
Auf dem Video werden sie kaum beweisen können, dass du etwas zu schnell gefahren bist. Die müssten dich wohl anhalten.
Es müsste eine geeichte Messeinrichtung in die Kamera integriert sein. Wenn das so ist, ist es gut möglich, dass sie ihn ohne ihn anzuhalten eine Anonymvefügung zukommen lassen.
ProVida - Fahrzeuge sind derart ausgestattet, dass bei Einhaltung der Messvorschriften zumindest eine Durchschnittsgeschwindigkeit auf Messtrecke X nachgewiesen werden kann. Dazu muss die Messstrecke aber m.W. nach mindestens 150 m mit klarer Direktaufzeichnung betragen, um verwertbar zu sein. Mit etwas Glück hat es im vorliegenden Fall dafür nicht gereicht.
Hi Bernd,
vielen Dank. Das beruhigt mich. Woher weißt du denn, dass die hier kein Fahrzeug mit M-Kennzeichen haben?