Muss der Mieter für Rost an Dusche aufkommen?
Am Rahmen unserer Dusche hat sich Rost gebildet . Ich weiss nicht ob es überhaupt sein darf oder das Material für eine Dusche nicht geeignet ist.Wer ist denn nun für die Beseitigung des Schadens verantwortlich ? Als Mieter kann man doch nichts dafür .
2 Antworten
Dann stellt sich wohl eher die Frage, ob das dort verbaute Material dafür geeignet war.
Das fällt in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters.
warum kannst du da als Mieter nix dafür.?. du nutzt die Dusche doch.. die Beseitigung des Schadens... das kommt darauf an, was im Mietvertrag steht... Kleinreparaturen in Höhe von xy sind vom Mieter zu tragen.. oder ähnliches...
melde das ganze deinem Vermieter und sprich dich mit ihm ab
naja.. man macht die Dusche auch nach dem duschen wieder sauber.. klingt vielleicht blöd.. ist aber so..
Die Erneuerung einer "Duschkabine" dürfte deutlich über einer Kleinreparaturregelung liegen.
davon war nicht die Rede.. es ging um Rost,.. wieviel.. steht da nicht
ja logisch nutze ich sie ,Aber was kann ich denn dafür , wenn Feuchtigkeit und Wasser an den Rahmen kommt und sie dann rostet? Zum Duschen benötigt man nun mal Wasser.