Muss der Chef Arbeitsbekleidung zur Verfügung stellen HANDWERK?

6 Antworten

Für das Arbeitsverhältnis gilt insbesondere das Arbeitsschutzgesetz. Ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, muss er die Schutzkleidung bei riskanten Tätigkeiten seinen Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen (§ 3 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG). Hinweis: Die Kostentragungspflicht von Seiten des Arbeitgebers besteht nur in den gesetzlich angeordneten Fällen.

wenn der Chef Kleidung mit Firmensymbol vorschreibt, muss er die Kleidung stellen - ebenso sicherheitsrelevante Kleidung wie Sicherheitsschuhe

fordert er diesbezgl. nichts, war das eine freundliche Geste vom Chef. Die Arbeitskleidung muss vom AN gekauft werden.

Ontario  27.03.2019, 08:04

Irrtum. Auch wenn auf der Arbeitskleidung kein Firmenlogo aufgebracht wird, hat der Arbeitgeber die persönliche Schutzausrüstung kostenlos zu stellen.

Der Arbeitnehmer muss diese nicht selber kaufen.

Zur persönlichen Schutzausrüstung ( PSA) gehören, Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe S 3, Gehörschutz, Helm, Augenschutz und weitere, je nach Gewerk. In diesem Fall ein Beispiel aus dem Baugewerbe.

Pananabik  31.01.2017, 10:02

handschuhe JA da es sehrwohl zur Schutzausrüstung gehört -> Schutz beim Mischen von Fliesenkleber! Bei einem Unternehmen das sich jedoch weigert Arbeitshosen zu bezahlen, würde ich mich schnell nach einem anderen Job umsehen. Denn dann bescheißt er oft auch in anderen dingen, wie der bezahlung ;)

peterobm  31.01.2017, 10:19
@Pananabik

wohl eher ne Staubmaske beim Mischen aber Handschuhe? zum Fugen wird er Gummihandschuhe nehmen, die gehen auch zum Mischen

aza123 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 09:31

Es geht um Arbeitsschuhe mit Metalkappen und Arbeitshose.

Ohne Firmenlogo

peterobm  31.01.2017, 09:34
@aza123

Schuhe der Chef - da Stahleinlage - Arbeitshose muss dein Freund kaufen - ich kenn eigtl. keinen Fliesenleger der mit Sicherheitsschuhen arbeitet, viel zu unbequem durch das viele Knieen - die Dinger drücken an den Zehen

aza123 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 09:42
@peterobm

Es ist aber ein Unternehmen mit 10 Leuten, und es wird alles im Inneren gemacht also ich glaube Handschuhe und Hose muss auch der CHef zur verfugung stellen

wie sieht es Arbeitsmir material aus? Also Taschenmesser Handschuhe?

Handschuhe brauchen die, da oft Sachen getragen werden oder?

peterobm  31.01.2017, 09:44
@aza123

WIE oft noch selbst ein Taschenmesser ist kein Muss - in seiner Werkzeugkiste ist ein Cuttermesser - Handschuhe fürn Sack Kleber NÖ Hose NÖ

Die allgemeine Berufskleidung muss nicht vom Betrieb gestellt werden, wenn diese keine betriebsspeziefische Merkmale aufweisen. Spezielle Arbeitsschutzbekleidung muss der AG stellen.

aza123 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 09:23

Auf dem Bau braucht man Spezielle Bekleidung :)

Novos  31.01.2017, 09:25
@aza123

Arbeitsbekleidung oder Arbeitsschutzbekleidung? Der "Blaumann" ist Arbeitsbekleidung der Schutzhelm ist Arbeistschutzbekleidung.

peterobm  31.01.2017, 09:27
@aza123

wo steht das? es reicht ne Latzhose - Overall - wichtig sind Sicherheitsschuhe Helm wenn gefordert - das ist Sache des Chefs - die eigentliche Kleidung NÖ

aza123 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 09:31
@peterobm

Arbeitsschuhe mit Metalkappen, Arbeitshose, Arbeitshandschuhe ich glaube dass er das zur Verfügung stellen muss.

peterobm  31.01.2017, 09:35
@aza123

NEIN, die Arbeitshose fällt raus - wofür Arbeitshandschuhe - wenn muss er die auch stellen wenn die gefordert werden - bei dem Beruf eher nein

Novos  31.01.2017, 09:36
@aza123

Den Blaumann kannst Du bei der Steuererklärung geltend machen. Der Büroangestellte kann seinen Anzug  nicht als Arbeitsbekleidung geltend machen.

Eigendlich machen Firmen das um auf der Kleidung Werbung anzubringen, Ich habe 2 Söhne der Ältere hat Heizungsbauer Lüftungsbau und Kältetechnik. Der hatte immer 2 Satz Arbeitsklamotten, Freitag bzw Samstags wurden die in der Firma abgegeben  und Montag wurde das andere Paar zurückgegeben Gewaschen und bei Bedarf auch geflickt. Nach normalem Verschleiß wurden die kostenfrei ersetzt.
Mein 2. Sohn bekam für seinen Beruf  in der Lehrzeit die Ausgaben in Bar, gegen Beleg erstattet. Auch für waschen und Instandhaltung wurde übernommen. Meine Frau hat dafür eine einfachen Beleg geschrieben, und es wurde Prompt erledigt.
Wie Gesetzlage ist, weis ich nicht, dies war bei Beiden so im Lehrvertrag geregelt.
Hier ist es in fast allen Betrieben üblich das Azubis ihre Berufskleidung nicht selbst bezahlen müssen.

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

Ich denke das ist eine freiwillige Leistung. Auch wenn er es mal gemacht hat, ist er wohl nicht verpflichtet es wiederholt zu tun.