Multivan ohne 1%?
Schönen Guten Tag,
ich komme grade in den Genus ein Firmenwagen auszusuchen. Für einen Kastenwagen (T6.1) muss ich nicht Privat versteuern. Wie sieht es bei einem Multivan aus? Muss dieser versteuert werden oder nicht? Mir ist klar wenn Kindersitze und Gute Nacht Paket verbaut ist, dass es etwas schwierig aussieht. Wie es aber bei einem ganz normalen Multivan? Ich bin in einer Zimmerei angestellt und würde mit dem Auto nach Hause fahren und wieder auf die Baustelle. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
2 Antworten
Mir ist klar wenn Kindersitze und Gute Nacht Paket verbaut ist, dass es etwas schwierig aussieht.
Nein, schon wenn die Kiste 4 Sitze hat, kommt man um die 1% Regelung nur mit Fahrtenbuch herum.
Wie sieht es bei einem Multivan aus?
Das kommt darauf an, wie der eingerichtet ist. Entscheiden ist, das der für die private Nutzung ungeeignet ist. Das würde z.B. auch auf einen als solchen genutzen Leichenwagen zutreffen.
Im zugrundeliegende Urteil ging es übrigens um eine Opel Combo in der Kastenwagenvariante in dem Materialschränke verbaut waren und der mit Firmenbeschriftung vesehen war.
Außerdem muß die private Nutzung, außer den Arbeitsweg, auch tatsächlich ausgeschlossen sein. Wenn sie das Kfz privat nutzen wollen, bleibt nur 1% oder Fahrtenbuch.
Nein, weil ein Kastenwagen ein Transporter ist und ein Multivan ein PKW.
nein, kein Multivan wiegt über 3,5 t
Wenn der hinten Sitzen und Scheiben hat, dann ist er sicher als PKW zugelassen. Für ne LKW-Zulassung dürfte er m.E. keine Sitzbefestigungen und Gurte hinten haben
Gibt es den Multiwan aber nicht auch als LKW Zulassung?