Müssen Kündigungen handschriftlich unterschrieben werden oder genügt ein gedruckter Name in Druckbuchstaben?

6 Antworten

Kündigungen von Arbeits- oder Mietverträge müssen mit eigenhändiger Unterschrift versehen werden. Bei anderen Verträgen muss das dann so sein, wenn "Schriftform" für die Kündigung vorgeschrieben ist.

meiner Meinung nach unwirksam, bzw. anfechtbar, wenn man diese selbst erhält.

Das könnte ja jeder hingedruckt haben. Aus einer Unterschrift geht hervor, wer das Dokument unterschrieben hat und damit verbunden, ob diese Person auch die rechtliche Befugnis hatte.

Das darf nämlich auch nicht jeder.

Es ist aber gängige Praxis, gerade bei Verbraucherverträgen, die über Internetseiten gekündigt werden, dass diese nicht handschriftlich unterschrieben werden. Akzeptiert wurde diese Kündigung bisher immer Versicherungen/Energieanbieter/Mobilfunkanbieter etc.

BrutalNormal  07.03.2017, 13:03

wenn ich mir also meinen Mist noch einmal durchlese komme ich zum Schluss:

Schriftform: Unterschrift ja

Textform: Nicht (möglich)

anitari  07.03.2017, 14:31
@BrutalNormal

Textform: Nicht (möglich)

Doch, als Bild eingefügt. Falls die Schriftform vorgeschrieben ist wäre das jedoch unwirksam.

BrutalNormal  07.03.2017, 14:40
@anitari

sorry, war eigentlich gedacht im Sinne von Unterschrift erforderlich :)

Aber ja, da hast du auf jeden Fall Recht und man kann das leicht missverstehen, danke!

Das kommt darauf an welche Form der Kündigung vorgeschrieben ist.

Wenn in Schriftform dann muß die eigenhändige Unterschrift unter die Kündigung.

Ist lediglich die Textform vorgeschrieben reicht der Name gedruckt.

Es kommt auf die Art des Vertrages an.

Verbraucherverträge können theoretisch auch per E-Mail gekündigt werden.

Bei der Kündigung von Arbeits- oder Mietverträgen ist aber die Schriftform, d.h. die Unterschrift erforderlich.

Handschriftliche Unterschrift, damit geht man allen Widrigkeiten aus dem Weg!