Müssen Ampel alle sichtbar sein?
Hallo... weis jemand ob Ampeln alle sichtbar sein müssen vorallem wenn ein Blitzer da steht? Ich wurde geblitzt aber an diesen Tag war sehr viel Verkehr bzw Stau und von 2 Ampeln waren eine verdeckt von einem Stadt LKW der da irgendwas am reparieren war. Vor mir war ein mega Container LKW und ich konnte nichts sehen, sowie der LKW vor mir Gas gegeben hat, hab ich das auch und baaaam ist es passiert. Das war nicht mit Absicht und ich sehe es jetzt echt nicht ein 250 Euro zu bezahlen und 1 Monat lang mein Führerschein abzugben. Ich habe jetzt alle Bilder vom Blitzer angefordert weil ich Einspruch eingelegt habe und auf den Bilder kann man sehen wie der StadtLKW da genau vor der Ampel stand und auch der LKW vor mir aber die wollen das Verfahren nicht einstellen. Ich bin alleinerziehend und arbeite und 1 Monsat kein Führerschein kann ich mir nicht leisten. Kann mir wer helfen??? Danke
5 Antworten
Da du ja das explizit wissen willst:
Ja die Ampel muss sichtbar sein, denn ohne das du die Anweisung (Rot = Stehen) überhaupt wahrnehmen kannst, ist diese auch nicht gültig.
So, jetzt kommt das ABER: Die Ampel war ja sichtbar. Du hättest sie von der Haltelinie sehen können. Wenn der LKW dir die Sicht versperrt musst du dich eben von der Ampelfarbe überzeugen sobald die Sicht wieder möglich ist, also z.B. sobald der LKW losfährt und die Sicht nicht mehr versperrt.
Daher wirst du auch keinen Erfolg mit dem Einspruch haben.
Das war nicht meine Frage...
ich möchte wissen ob die Ampeln gesetzlich alle sichtbar sein müssen...
Vorallem wenn ein Blitzer da steht...
des kann doch nicht sein das die blitzen dürfen auch wenn die Ampel nicht sichtbar ist... da muss es doch was geben...
Warum Angst und Bange? Wenn die Ampel durch ein STEHENDES Fahrzeug verdeckt und damit nicht sichtbar ist, ist es doch so, als wenn sie nicht da wäre.
Wenn der voraus fahrende LKW die Ampel erst mal verdeckt, sieht man sie ja spätestens dann, wenn man die Ampel passiert.
Schilder die zugewachsen oder von Schnee verweht sind, muß ich unter Umständen auch nicht beachten.
Und wenn die Ampel durch ein stehendes Fahrzeug verdeckt wurde, braucht es ggf noch einen Zeugen. Dann hat man gute Chancen, daß der Einspruch auch durch geht! Leider ist dazu ev. auch ein Anwalt sinnvoll!
Nachtrag:
Wenn es für die Fahrspur 2 Ampeln gibt also eine direkt am Mast und eine über der Straße, hat man keine Chance. Auch nicht mit Anwalt! Denn theoretisch ist dann in jedem Fall mindestens eine Ampel sichtbar.
Es ist egal, wie gut oder schlecht die Ampel sichtbar ist. Du bist Autofahrer du musst dich den Gegebenheiten auf der Straße anpassen. Wenn die Lage unübersichtlich ist, musst du halt noch langsamer und vorsichtiger fahren als sonst.
Warum sollten die an solchen Stellen nicht blitzen dürfen? Das dürfen die genauso wie sie sich auf ner Landstraße hinter nen Baum stellen dürfen.
Wenn du adac Mitglied bist, kannst du dich dort nochmal telefonisch, kostenfrei zu der Situation beraten lassen, ich fürchte aber, um die Strafe kommst du nicht herum.
Du kannst doh nicht einfach blind hinter einem LKW herfahren. Spätestens, wenn du allein vor der Ampel bist, siehst du sie ja. Damit ist deine Frage hinfällig.
Wenn du die Lage nicht einsehen kannst, musst du vorsichtig fahren und der Situation angepasst dich der Kreuzung langsam nähern.
Mit deiner Einlassung wird die Situation eher schlimmer als besser.
Nein, es ist gesetzlich nicht verboten zu blitzen wenn die Ampel durch einen LKW nicht sichtbar ist. Sag mal, was für Fragen stellst denn Du als Fahrer? Da kann einem ja Angst und Bange werden, was da so unterwegs ist.