Mündliches Testament
Der Lebenspartner wollte seiner Partnerin die Ferienwohnung überschreiben und hat dies einigen Personen in seinem Umkreis bereits mitgeteilt, er ist nun leider plötzlich verstorben und konnte es nicht mehr testamentarisch festhalten. Kommt diese mündliche Mitteilung einem Testament gleich? Nützen diese Personen als Zeugen?
9 Antworten
Nein.
Immobilienschenkungen bedürfen eines allseits unterzeichneten notariellen Vertrages.
Ein Testament kann nur in naher Todesgefahr oder an einem abgesperrten Ort als sog. Nottestament vor drei Zeugen errichtet werden, § 2250 BGB.
Diese außerordentlichen Umstände waren hier aber nicht gegeben, daher geht die Lebensgefährtin nur mit dieser bloßen Absichtserklärung leer aus :-(
G imager761
Wenn der Kreis der rechtlichen Erben diesen Wunsch akzeptiert, kann durchaus die Ferienwohnung an die betreffende Person gelangen: per Schenkung durch die Erben!
Hoffe das es noch so nette Menschen gibt, wäre zu wünschen.Aber wenns ums Erbe geht, drehen sich auch Familienangehörige mit denen man immer gut auskam um 180 Grad. Hab ich leider selbst erleben müssen, daher = Viel Glück!
Mündliche Äußerungen zählen ganz gewiss nicht als Testament. Dies müßte handschriftlich, mit Ort und Datumsangabe und Unterschrift versehen sein.
Nein, die mündlichen Versprechungen bringen leider nichts. Ein Testament muss schriftlich niedergelegt sein, um rechtswirksam zu sein.
Ein Testament muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Nur aufgrund von Zeugenaussagen geht es nicht.