MPU wegen zu schnellem Fahren?
Hallo
zu meiner Situation !
Ich habe 2012 mein Führerschein gemacht und ich habe mein Schein leider nach 6 Monaten verloren da ich bei dem versuchen mit 1,4 Promille mein Auto aus der Halteverbot Zone zu parken erwischt würde ! Strafe war 1 Jahr Fahrverbot und ein Alkohol Kurs für die Fahreignung über die Geldstrafe will ich garnicht reden :-(
So jetzt hab ich mein Schein wieder und ich bin in bei einer Ambulanten Pflegedienst tätig ! Tägliche Fahrten gehören zu meiner Arbeit dazu. Vor einigen Monaten hatte ich ein Notfall ....mich hat ein Patient Nachts angerufen und gemeldet das er gestürzt ist ! Leider bin ich zu schnell gefahren und würde dabei geblitzt .......In einer 60iger Zone bin ich 88 km/h (mit Toleranz) gefahren das Nachts in einem leeren Tunnel....um schnellstmöglich bei meinem Patienten zu sein ! (wieder in der Probezeit da sich meine Probezeit wegen dem ersten Delikt um 2 Jahre verlängert)
Jetzt habe ich ein Brief von der Straßenverkehrsordnung bekommen wo drin steht das bei mir in der Restprobezeit eine oder mehrere Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften vorliegen ! Zur Ausräumung der dadurch entstandenen Zweifel an Ihrer Fahreignung ist eine Fahreignungsbegutachtung unter Berücksichtigung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung erforderlich ! Klartext die wollen ne MPU von mir und das weil ich einmal zu schnell gefahren bin......
würde gern wissen ob es was bringen würde damit zum Anwalt zu gehen und so mehr kosten auf mich zukommen ?? oder gleich einfach die MPU zu machen und hoffen das sie mir mein schein nicht wegnehmen !
7 Antworten
würde gern wissen ob es was bringen würde damit zum Anwalt zu gehen und so mehr kosten auf mich zukommen ?? oder gleich einfach die MPU zu
machen und hoffen das sie mir mein schein nicht wegnehmen !
Den Weg zum Anwalt kannst Du Dir sparen, kostet nur Geld und bringt nichts.
Im §2a Abs.5 StVG heißt es:
Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung
eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für
Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb
der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger
schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Die Fahrerlaubnis war Dir entzogen und wurde neu erteilt, dann gab es die Geschwindigkeitsübertretung welche einen schwerwiegender Verstoß darstellt - die MPU ist die logische Folge davon.
Du bist nicht einmal zu schnell gefahren, sondern hast schon mehr auf dem Kerbholz.
Und der Brief dürfte nicht von der Straßenverkehrsordnung sein, die kann nämlich nicht schreiben.
KVR um genau zu sein Hauptabteilung III Straenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Im Prinzip ist es ganz einfach: wenn die zuständige Behörde das Gefühl hat, dass jemand schlicht zu dumm ist, ein Auto vorschriftsgemäß zu führen, dann kann eine MPU angeordnet werden.
Wenn man zuerst in der Probezeit mit 1,4 Promille Auto fährt und in der verlängerten Probezeit gleich mit über 30 km/h zu schnell rast, dann ist ein solcher Test mehr als angebracht. Denn offensichtlich ist kein Lerneffekt eingetreten, Patient hin oder her.
Wenn du durch einen solchen Leichtsinn einen Unfall baust, braucht nicht nur dein Patient Hilfe, sondern du gleich mit und womöglich noch eine unschuldige Person.
Ob dir der Anwalt helfen kann, weiß ich nicht. Du hast doch gewußt, dass du in der Probezeit bist und was dich eventuell erwartet.
http://mpu-alarm.de/mpu-offenes-wort.php
Aufforderung zur MPU erhalten - dann Anwalt einschalten?Davon sollte man sich in den meisten Fällen nicht all zuviel versprechen.
Ein Zitat aus obigem Link.
lg
Nein, nicht weil Du einmal zu schnell unterwegs warst, sondern wegen den Geschichten davor. Und ja ein Anwalt kann nicht schaden, allerdings wird er nicht viel ausrichten können, aber eine Erstberatung würde ich an Deiner Stelle schon machen, zudem hast Du auch im Pflegedienst keine Sonderrechte.