Motorradführerschein Probezeit?
Wie ist das wenn ich Motorradführerschein bestehe, habe auch schon den autoführerschein. bekomme ich dann eine neue Probezeit für Auto und Motorrad oder bezieht sich das dann nur auf das Motorrad fahren?
4 Antworten
Man bekommt immer nur eine Probezeit und die gilt ab dem ersten Führerschein (Mofa zählt nicht dazu).
Wenn du also mit 16 schon nen Rollerführerschein hast, gilt ab da deine zweijährige Probezeit - egal welchen Führerschein du noch machst.
In deinem Fall gilt also die Probezeit vom Auto weiter. Also ab dem Zeitpunkt der Austellung des führerscheins zwei Jahre lang, solange du dir nichts zu Schulden kommen lässt.
Übrigens: 0,0 Promille gelten immer bis MINDESTENS 21.
Meinte A1 - hätte ich dazuschreiben müssen.
Übrigens: 0,0 Promille gelten immer bis MINDESTENS 21.
dazu nur einmal zwei Urteile:
AG Herne-Wanne v. 17.12.2008: Grundsätzlich ist von einer Wirkung genossener alkoholischer Getränke nicht bereits dann auszugehen, wenn Alkohol im Blut nachgewiesen wird, sondern erst ab einer gewissen Mindestkonzentration. Diese liegt derzeit bei mindestens 0,26 Promille.
AG Langenfeld v. 20.04.2011: Ein Wert von 0,12 ‰ reicht nicht aus, um die tatbestandlich vorausgesetzte "Wirkung eines alkoholischen Getränkes" bei jugendlichen Fahranfängern zu erfüllen; vielmehr bedarf es hierzu einer Atemalkoholkonzentration von mindestens 1 mg/L bzw. einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,2 ‰.
bis 0,2‰ passiert auch einem Fahranfänger nichts
"bis 0,2‰ passiert auch einem Fahranfänger nichts" ... damit lehnst du dich aber ziemlich weit aus dem Fenster! Wenn deine Aussage falsch ist, übernimmst du dann die Strafen, die die Fahranfänger bekommen, die dir dieses Statement als wahr abgekauft haben?!
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis - nicht bei späteren Erweiterungen - beginnt für den Fahranfänger eine zweijährige Probezeit, die sich einmalig bei Verstößen von bestimmtem Gewicht um zwei Jahre verlängern kann.
Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/ProbeZeit.php
das fettgedruckte sagt alles aus, oder?
Als Ergänzung: Bei Fahrerlaubnis der Klassen M, S, L und T gibt es keine Probezeit.
wenn deine 2 jahre probezeit vorbei ist dann hast du es hinter dir ist irrelevant ob für pkw oder motorrad
hab meinen autoführerschein jetzt 3 jahre also bekomme ich bei motorrad gar keine mehr oder wie?
genau
dann brauch ich mir ja keine großen gedanken mehr darüber machen sondern nur noch ab in die fahrschule
kriegst du nicht mehr :)
die probezeit gilt nur einmal für 2 jahre. sind die rum ohne punkte dann isch habe fertig.
Wenn du mit Rollerführerschein Klasse M meinst, dort gibt es keine Probezeit.
Ausgenomen von einer Probezeit sind neben der dir erwähnten Mofa Fahrerlaubnisse der Klassen:
M, S, L und T, erst wenn von dieser Klasse aus eine Erweiterung auf eine andere Klasse erfolgt, beginnt die Probezeit.