Wenn einem der Auto-Führerschein abgenommen wird, darf man mit dem Motorradführerschein weiter Motorad fahren?
10 Antworten
Natürlich nicht. Da dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde (ich nehme an, das meinst du mit "Führerschein abnehmen"), betrifft das alle entsprechenden Bescheinigungen (z. B. auch "Taxischein").
Was für eine Frage: Wenn der führerschein weg ist, ist er für Alles weg. Also logischerweise auch für das Motorrad. Es wird nicht der Fürhrerschein entzogen, sondern die Fahrerlaubnis. Mit anderen Worten: Du darfst kein Fahrzeug mehr führen, für das eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben ist.
Da bleibt nur noch das Fahrrad
Was genau heisst hier "abgenommen"?
Da gibt es ja drei mögliche Varianten:
Entweder ist er "sichergestellt" und das Urteil steht noch aus - hier darfst Du keinerlei KFZ fahren, auch kein Motorrad.
Du hast ein Fahrverbot - dann gilt dasselbe.
Der Führerschein wurde Dir rechtskräftig entzogen - das geschieht "klassenweise", sodass Du ev. weiter Motorrad fahren dürftest, aber das hängt vom genauen Wortlaut des Urteils ab.
Nein. Zunächst wird einem rechtlich nicht der Führerschein (Dokument), sondern die Fahrerlaubnis entzogen. Der Entzug der Erlaubnis ist unabhängig von der Klasse, die lediglich einzelne Qualifikationen darstellt, also LKW, PKW, Motorrad usw. Würde die Sanktionierung (Fahrerlaubnisentzug) nur einzelnde "Disziplinen" betreffen, hätte sie nur eingeschränkte Wirkung.
Das wäre auch zu einfach, wenn man durch ein neues Papier die Fahrerlaubnis wiedererlangte.
Eben. Wäre ja noch schöner. Und der Trick mit einem EU-Führerschein funktioniert auch nicht mehr.