Motorrad wurde mutwillig beschädigt, was tun?
Mein Motorrad wurde grade mutwillig beschädigt. Habe den Schaden mit der Polizei notiert und ich soll morgen bei denen anrufen um eine Verlaufnummer oder sö ähnlich von denen zu bekommen. Man weiß auch wer es war. Meine Frage ist jetzt, was muss ich jetzt machen. Wo muss ich wen Anrufen um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ich meine jeder Normale Mensch würde mir doch zustimmen wenn der täter dafür Haftet oder? Paar Tipps wären sehr hilfreich.
6 Antworten
... reparieren lassen und dem Verursacher die Rechnung präsentieren. Alles doch ganz einfach, oder?
Der Verursacher muss haften. Voraussetzung ist, dass er auch als Verursacher polizeilich überführt wird.
Dann kannst du zivilrechtlich gegen ihn klagen.
Es kommt dann drauf an, ob bei ihm was zu holen ist.
Eine Forderung kannst du gerichtlich titulieren lassen - mit einem Titel kannst du dann 30 Jahre lang gegen ihn vollstrecken lassen.
Du mußt vom Verursacher verlangen das er den Schaden bezahlt. Das ist eine zivilrechtliche Forderung die unabhängig von deinem Strafantrag (Anzeige) ist. Über deinen Strafantrag entscheidet die Staatsanwaltschaft wenn sie die Ermittlungsergebnisse der Polizei bekommt. Darauf hast du keinen Einfluß. Ist dein Motorrad gegen mutwillige Beschädigung versichert (das ist selten der Fall) kannst du dich an die Versicherung wenden. Dafür brauchst du die Tagebuchnummer der Polizei.
Zuerst muss eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei gemacht werden (wenn ich das richtig verstanden habe ist das ja passiert)
Dann muss der Täter ermittelt werden.
Dann muß der Täter in dem Strafverfahren verurteilt werden.
Dann kann man zivilrechtlich Schadensersatz vom verurteilten Täter fordern.
Wenn nötig mit Rechtsanwalt (Kostenrisiko ohne Rechtsschutzversicherung, wenn der Täter nicht zahlungsfähig ist) den Schadensersatz einklagen.
Die Chancen im Zivilverfahren Schadensersatz zu bekommen sind mit einer Anzeige und Verurteilung des Täters viel besser.
Du wartest erst mal bis alles geklärt ist am besten. Wenn man weiß wer es war gut für dich. Wenn der Täter gefunden ist dann regelt das nun vermutlich ein Richter wenn du ihn anzeigst, was eine logische Schlussfolgerung ist, schätze ich mal. Dann solltest du dein Geld wieder sehen nach der Reparatur.
Ganz so einfach ist es nicht, da Strafrecht und und Zivilrecht 2 verschiedene Dinge sind und Sachbeschädigung und Schadenersatz normal in getrennten Verfahren verhandelt werden. .
... seit wann ist das denn so? Wirklich ohne Anzeige und ohne Urteil keine Möglichkeit auf Schadenersatz? Glaube ich nicht!