Motorrad Führerschein ohne Erlaubnis der Eltern?
Heyy there
Also ich bin noch nicht 16 aber wenn ich so alt bin will ich einen Motorrad Führerschein machen. Meine Eltern verbieten mir das aber und ich werde sie auch nicht weiter überredet bekommen. Tut jetzt auch nichts zur Sache. Jedenfalls ist es ja erlaubt dass man das schon mit 16 macht. Kann ich dann mich einfach über meine Eltern hinwegsetzen und das trotzdem machen? Oder bekomme ich dann Schwierigkeiten mit dem Gesetz? Also gibt es ein Gesetz wo meine Eltern mir das trotzdem nicht verbieten können, und ich das trotzdem machen kann? Hat jemand vielleicht so eine ähnliche Situation oder hat jemand Erfahrung? Würde mich sehr über einen kleinen Kommentar freuen. Danke schon mal in voraus. Lg.
8 Antworten
Es gibt kein Gesetz es dir zu verbieten. Den Führerscheinantrag darfst du selbst unterschreiben.
Dein Problem ist jemanden zu finden der dich Ausbildet, bzw jemand der es bezahlt.
Das ist hier ja nicht gegeben. Es hat ja nur Vorteile. Er geht keine Verpflichtungen ein.
Klar gibt es das Gesetz denn er ist noch minderjährig deshalb braucht er die Unterschrift der Eltern ist auch so bei Tattoos
Ok, welches Gesetz ist das ?
Also gibt es ein Gesetz wo meine Eltern mir das trotzdem nicht verbieten können, und ich das trotzdem machen kann?
Nein, das gibt es nicht. Dafür aber ein Gesetz, dass du den Vertrag mit der Fahrschule nur mit Zustimmung und Unterschrift der Eltern abschließen kannst.
In zwei Jahren kannst du machen was du willst. Wenn du das Geld dafür hast.
Es wäre aber OK, wenn die Ausbildung jemand anderes bezahlt oder dafür bürgt.
Nein, auch dann nicht. Die Eltern haben das letzte Wort. Sonst könnte ja das Fürsorge- und Bestimmungsrecht der Eltern nach Belieben unterlaufen werden.
Die Eltern haben nur ein eingeschränktes Bestimmungsrecht. Ob ein 16 jähriger den A1 macht ist seine Sache. Da haben sich die Gericht schon viele male eindeutig ausgesprochen.
Wen der Gesetzgeber für reif genug hält eine Fahrerlaubnis zu erhalten, der ist im Sinne dieses Gesetzes auch reif genug, den Antrag selbst zu stellen.
Und wenn jemand einen Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule schließt ist das nur eine Sache zwischen ihm und der FS. Da haben sdie Eltern absolut nichts mit zu tun. Ich kann als Erwachsener Mensch einen Vertrag mit einem Unternehmen schließen wie ich willl.
Gerade das Fürsorgerecht, das du ansprichst. Wenn dem Jugendlichen ein so wertvolles Geschenk zu teil wird, aus dem keinerlei Verpflichtungen für ihn hervorgehen, dürfen die Eltern das gar nicht ablehnen. Damit würden sie sich voll Schadenersatzpflichtig machen weil sie zum Nachteil
des Vermögens des Jugendlichen handeln.
Leider bist du noch nicht volljährig und deine Eltern müssen den Fahrschulvertrag unterschreiben. Aber mach dir keine sorgen, du kannst mit 18 denn A2 Führerschein machen = 500 cm3 max 48 ps
Wenn du sie mit 48 PS kaufst hat sie 500 ccm.
Es ist komplett egal wie viel ccm die hat. Hauptsache die Kiste hat nicht 48 Ps. Und wenn sie gedrosselt ist, darf die volle Leistung nicht über 96 Ps haben. (das wird bald auch in Deutschland eingeführt)
500 cm3 ohne Drossel
Da steht nirgends was von 500ccm.
denn A2 Führerschein machen = 500 cm3 max 48 ps
wo steht das denn?
Nein kannst dich nicht über deine Eltern hinwegsetzen, die müssen den Vertrag mit der Fahrschule machen und du darfst das als Minderjähriger nicht alleine.
Okay. Naja aber dann trotzdem danke ^^
es scheitert schon am Führerscheinantrag; den muss ein Erziehungsberechtigter mit unterschreiben. Vergiss dein Plan
Das ist mal wieder falsch.
Wenn der Gesetzgeber jemanden für reif genug erachtet eine Fahrerlaubnis zu erwerben, der ist auch reif genug den Antrag dafür zu stellen. Das haben diverse Gerichte schon so bestätigt.
Oh okay. Und wo gehe ich dann hin wenn ich einen machen will? Rathaus? Oder wo melde ich mich an oder Frage ob ich es machen darf?
Verkehrsbehörde. Das ist je nach Gemeinde (größe) das Ordnungsamt oder eine eigene Abteiluzng des Ordnungsamt (Verkehrsamt/Führerscheinstelle).
Genau sagt dir das die Fahrschule.
§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige
bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen
rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen
Vertreters.