Motorrad Auspuff Db Regelung?
Hallo Community!
Ich habe vor, mir für meine Yamaha MT07, eine neue Auspuffanlage zu kaufen. (Shark Street GP)
Da ich mich in diesem Gebiet nicht gut auskenne, stellt sich mir jetzt folgende Frage:
In den Papieren sind db-Werte eingetragen, die der neue Auspuff mit Sicherheit übertreffen wird. Muss ich diese Werte bei dem TÜV bzw. bei der DEKRA umschreiben lassen? Oder gäbe es eine vielleicht eine ABE die das quasi "übernimmt" und das umschreiben überflüssig macht?
3 Antworten
Ich nehme mal an das die Anlage eine E-Nummer hat oder zumindest eine ABE.
Ist dies der Fall, muss du nix mehr ändern. Allerdings kann die Polizei dir das Motorrad stilllegen/die Weiterfahrt verbieten, wenn dieser die erlaubte Db Zahl überschreitet. Passiert, je nach Gegend, entweder selten bis gar nicht oder du hast mit dem Auspuff maximal 3 Wochen Spaß und wirst dann rausgezogen.
Wenn du das verhindern möchtest, müsstest du den eintragen lassen beim TÜV /DEKRA. Dann kann dir auch die Polizei nix. Aber für die Eintragung darf der halt auch net zu laut sein.
Mein Tipp: Mit der neuen Anlage einfach mal zum TÜV fahren und Lärmmessung machen lassen (kostet natürlich Geld). Wenn der Wert passt, lass das Ding gleich eintragen. Stellst du schon beim fahren fest das der eigentlich viel zu laut ist, lass den Db Killer drin und hoff einfach das du nicht angehalten wirst. Mit Pech musst du nach der Kontrolle wieder auf Originalanlage umbauen (aber nur wenn die viel zu laut ist).
Ich kenn das leider auch, fahre ne SV 650S mit nem Rombo ESD ohne Kat (braucht die nicht). Dementsprechend macht meine natürlich auch Lärm.
Kommt auf das Baujahr deiner MT an.
Sollte 2017 sein
Dann hast du leider ein "großes" Problem, da ab 2017 die EURO 4 Norm greift.
Heißt, verschärfte Abgasmengen und verschärfte Db Werte.
Erkundige dich sonst einfach mal beim TÜV deines Vertrauens
SCHLECHTE NACHRICHTEN FÜR ALLE FREUNDE RÖHRENDER AUSPUFFE UND SOUNDSTARKER MOTOREN: SEIT DEM 1. JANUAR 2016 BEGRENZT EINE NEUE LÄRMVORSCHRIFT DEN MAXIMALEN SCHALLPEGEL AUF 73 BIS 77 DB(A) JE NACH LEISTUNG-MASSE-VERHÄLTNIS DER MASCHINE .
Auspuffanlage.
nach §§ 19, 30, 49 StVZO // 97/24 EWG.
Austausch-Schalldämpfer mit EG Genehmigung und -Kennzeichnung können grundsätzlich ohne Mitführ- oder sonstige spezielle Nachweispflicht für Dokumente unter Berücksichtigung folgender Punkte verwendet werden:Wird eine Auspuffanlage im
Laufe der Zeit lauter und übersteigt die Geräuschgrenzwerte,ist der Halter des Fahrzeugs und nicht der Hersteller in der Pflicht.
Durch das Entfernen des DBEaters entfällt ebenfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Daher muss ein DB-Eater vorhanden sein.
hat der auspuff eine Abe oder e nummer? dann musst du gar nichts machen
hat er keine dann musst du zum tüv und eine einzelabnahme machen lassen, die der auspuff dann aber bestimmt nicht bestehen wird
So wie sich das anhört gibt es also auch einen festgelegten db-Wert der nicht überschritten werden darf? Wenn ja, weißt du wie groß dieser Wert ist?