Motor im Auto anmachen? Strafbar?

6 Antworten

Strafbar ("Fahren ohne Fahrerlaubnis" , § 21 StVG) macht sich, wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu haben.

Wann aber führt man ein Kraftfahrzeug?

Dann (und erst dann!) wenn man das Fahrzeug

"selbst unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt, um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil zu leiten." (Quelle: Bernd Huppertz, http://www.bernd-huppertz.de/Fachartikel%20Download/Krimi%202005-5%20F%C3%BChren%20von%20Kfz.pdf )

Das bloße Anlassen des Motors stellt demnach noch kein Führen dar und ist daher auch ohne Fahrerlaubnis nicht strafbar, selbst wenn es im öffentlichen Verkehrsraum geschieht.

machhehniker  21.06.2013, 15:07

Das hab ich schon Mal irgendwo so ähnlich gelesen. Wäre es demnach nicht führen eines Kraftfahrzeugs wenn man es einen Berg runterrollen lassen würde? Es würde dann ja nicht mit seiner eigenen Antriebskraft fahren (somit nur noch ein Fahrzeug, kein Kraftfahrzeug).

fenerium20 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 10:58

Danke für die hilfreiche Antwort!

Dafür kriegst ein Sternchen : )

JotEs  21.06.2013, 11:01
@fenerium20

Dafür kriegst ein Sternchen : )

Hoffentlich nicht nur deshalb, weil ich bisher der Einzige bin, der das schreibt, was du lesen möchtest ... :-)

Naja, immerhin habe ich meine Antwort mit einer guten Quelle belegt.

Franticek  21.06.2013, 11:43
@JotEs

Ich wollte auch erst in dieser Richtung antworten, dass ein FoF nur vorliegt, wenn man das Fahrzeug auch bewegt. Aber ich weiss genau ....

  1. Erst kommt "nur mal drin sitzen hinter dem Steuer, - dann
  2. Nuur mal die Zuendung anmachen, um die Lichtlein am Armaturenbrett zu sehen.
  3. Sodann will man ja nur gaanz kurz den Motor anlassen.
  4. Und letztendlich ist es nur ein ganz kleiner Schritt zu "nuuur gerade mal einen einzigen Meter vorfahren".

Und so geht das dann weiter. Deshalb habe ich auf eine Antwort verzichtet,
Aber deine Antwort ist trotzdem wie immer perfekt.

fenerium20 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 14:33
@Franticek

Nein, das ist nicht der Grund weshalb ich dir den "Stern" geben will, ich finde deine Antwort bislang die ausführlichste und mit sicheren Quellen

Deshalb, aber danke trotzdem ;)

wenn jemand mit einen gueltigen fuehrerschein dabei ist UND ihr euch auf privatgelaende (u.a. auch adac uebungsgelaende) befindet, darfst du sogar fahren. haben wir / machen wir mit unseren soehnen auch, um die fahrstundenanzahl evtl. zu verkuerzen. also - such ein adac uebungsgelaende in eurer naehe, geh mit einem ueber 25jaehrigen fuehrerscheininhaber (der die pappe schon eine gewisse zeit hat) und dann VIEL FAHRSPASS

Franticek  21.06.2013, 10:20

Privat allein reicht nicht, da auch privates Gel'nde oeffentliche Verkehrsflaeche sein kann. Es kommt darauf an, dass die Verkehrsflaeche abgesperrt ist, so dann niemand ohne weiteres drauf kann.
Verkehrsuebungsplatz ist z.B. auch abgeschlossen. Da kann man nicht einfach drauffahren sondern man muss durch das Tor, man muss eingelassen werden. Daher ist das dort auch moeglich.

Dass man die Fahrstundenzahl vermindern kann, das ist in der Regel ein Trugschluss. Meist gewoehnt man sich von seinen Begleitern Dinge an, die man sich in der Fahrschule erst mal wieder abgewoehnen muss. Sehr viele brauchen dadurch sogar MEHR Fahrstunden.

MisterKnowitall  21.06.2013, 10:28
@Franticek

Fahrlehrer?

Holger4712  21.06.2013, 10:35
@MisterKnowitall

ich bin kein Fahrlehrer, bei der ersten Fahrstunde hat mein Fahrlehrer gemeint, schon wieder ein Schwarzfahrer, kenne das aber auch nur so, offiziell.

Du darfst Dich ins Auto setzen, an Allem herumspielen und sogar den Motor laufen lassen. Zu beachten wäre allerdings dass herumspielen mit der Elektrik (zB Hupe) oder Motor laufen lassen wegen Lärmbelästigung oder Umweltschutz verboten ist. Das Fahrzeug darf sich allerdings nicht bewegen wenn es öffentlich zugänglich ist und Du noch nicht die Fahrerlaubnis besitzt.

Interessant ist der Artikel von JotEs wonach man erst ein Fahrzeug führt wenn es aus eigener Kraft fährt. Sowas hab ich schon Mal wo gelesen und steht eigentlich gegen meinem Verständnis. Demnach bräuchte man keine Fahrerlaubnis wenn man ein Kraftfahrzeug einen Berg runter rollen lassen würde, es würde ja nicht aus eigener Kraft fahren.

Durch das Starten des Motores ist das Auto fahrbereit und könnte u. U. als fahren ohne Führerschein ausgelegt werden.

Duponi  21.06.2013, 10:15

aber nur auf öffentlichen Strassen

fenerium20 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 10:15
@Duponi

Ja, ist leider nicht privat, aber im Auto sitzen darf ich ja dann schon?

Würde gerne mal das Radio usw. testen, weil ich das noch nicht so richtig getan habe.

MisterKnowitall  21.06.2013, 10:27
@fenerium20

Dich wird niemand verhaften, weil du im Auto stizt und dein Radio testest. Ebenso wenn du mal den Motor anwirfst. Das kann dir so ausgelegt werden, das du ohne Führerschein gefahren bist, aber in der Praxis macht das die Polizei und Staatsanwaltschaft eigentlich nur bei betrunken Personen. Solange du nicht losfährst, wirst du keine Probleme bekommen.

fenerium20 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 10:14

Oh, okay.

Motor anmachen ohne zu fahren gehört in die Kategorie Auto warmlaufen lassen und ist verboten. Und warum um alles in der Welt willst du die Heizung testen? Sie wird so funktionieren wie bei andern Autos auch, und ob sie gut ist, kannst du eh nur bei Minusgraden rausfinden. Als benimm dich wie ein Erwachsener und warte deinen Führerschein ab

fenerium20 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 10:18

Das mit der Heizung war ja nur ein Beispiel : )

Kann man das Radio wenigstens "an machen"