Montagearbeit was in Rechnung stellen?

2 Antworten

Du kannst nur das in Rechnung stellen, was vertraglich vereinbart wurde. Hoffentlich hast du deinen Stundensatz richtig ermittelt. Der muss letztlich alle Kosten für den relevanten Zeitraum decken incl. Wagnis und Gewinn.

Wehrwolf 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 04:19

jaaa... ich bin Jung und unerfahrenen und Nein diese Frage kommt in 4 Wochen nicht. ja, das nicht's schriftlich festgehalten wurde mag ein Fehler gewesen sein. So und jetzt bitte ein wenig Sarkasmus weniger und dafür mehr Sachlichkeit. Danke. zu meiner Frage zurück, wollte im Grunde nur wissen was für Posten neben den Stunden noch "normal" ist oder ob es nur die Stunden sind und fertig und das ganze ein wenig Situationsbezogen auf meinen fall.

Georg63  11.12.2014, 17:07
@Wehrwolf

Die korrekte Antwort steht ganz oben ...

Du kannst nur das in Rechnung stellen, was vertraglich vereinbart wurde.

Da die Details anscheinend nicht richtig geklärt wurden, solltest du das mit deinem Auftraggeber besprechen. Vielleicht will der ne Kilimeterabrechnung, oder ne Pauschale oder zahlt doch keine Spesen. Bei der Unterkunft kann es sein, das er die direkt bezahlt, oder dir die Kosten gegen Rechnung erstattet. Alles Vereinbarungssache.

Frag die anderen, Subies wie es bei denen läuft und dann sprich mit dem Auftraggeber.

Wehrwolf 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 02:02

Schriftlichen Vertrag gibt es keinen... Stundenlohn wurde mündlich ausgemacht. Desweitern wurde was von auslöse(?) gesagt. Und auf die Frage eines anderes Kollegen ob die montagsanfahrt gezahlt werden würde bekam er die Antwort: "ja, eigentlich schon".

Georg63  11.12.2014, 02:22
@Wehrwolf

Na du bist mir ein toller Unternehmer.

In 4 Wochen kommt dann die Frage - Wie komme ich ohne Vertrag an mein Geld°°

Die Antwort schonmal vorab: Garnicht.

Ich kenne genug Handwerker, die sogar mit korrektem unterschriebenem Vertrag ihrem Geld hinterherlaufen und oft monatelang klagen müssen. Bei dir kann der Auftraggeber ganz leicht "sparen" .... er zahlt dir soviele Stunden, wie ER für richtig hält zu dem Stundensatz an den ER sich erinnern kann und Fahrkosten? Hä? Eigentlich?

Aber vielleicht ist auch bei deinem Auftrag alles ganz anders und du hast mit den wenigen ehrlichen Leuten zu tun, die es tatsächlich gibt. Wobei die idR kein Problem damit haben, korrekte Verträge zu schreiben.

Ich habe gerade unten gelesen, dass es rein gar nichts schriftliches gibt - Uups, das finde ich gefährlich. Du könntest "übers Ohr gehauen " werden und kannst fast nichts dagegen tun. Ich hoffe du hast einen anständigen Vertragspartner. In Rechnung stellen kannst du alles, was du an Unkosten in diesem Fall gehabt hast. Also die Arbeit, die notwendigen Arbeitsmaterialien und die Anfahrt, bzw. die Abfahrt.