Mofa entdrosseln - Bei der Versicherung melden?
Hey Leute ;)
Ich habe letzte Woche Donnerstag erfolgreich meine Prüfung für die Führerscheinklasse A1 (125ccm :) ) gemeistert. Ein entsprechendes Gefährt hab ich auch schon (wird morgen angemeldet) Vorher bin ich Mofa gefahren...will das Mofa aber auch nicht einfach in die Ecke stellen, sondern gelegentlich, kleinere Strecken damit fahren.
Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage.
Da mein Mofa, eigentlich ein Roller ist, eben mit Drosselung, würde ich eben gern die Drosselung entfernen lassen. Das Problem: Versicherungskennzeichen geht noch bis März 2014. Die Frage die ich mir nun gestellt habe ist folgende. Muss ich das bei der Versicherung melden, wenn ich die Drosselung entferne? Den Schein für den 50ccm-Roller hab ich ja. Nur wenn ich jetzt wegen ein paar Monaten, ein neues Kennzeichen drauf mach, naja...ist ja das Geld dafür eben weg...
Brauche dringends hilfe ;) Danke im Vorraus.
6 Antworten
So einfach geht das nicht.
Die Drosselung muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb entfernt werden, dieser Betrieb muss das auch bestätigen.
Dann mit der Bestätigung zum TÜV.
Der TÜV kontrolliert und gibt sein OK.
Dann kannst (MUSST) Du beim Hersteller neue Papiere bestellen, eben Papiere als ungedrosselter Roller.
Erst wenn diese Papiere des Herstellers da sind, kannst du das Fahrzeug bei der Versicherung ummelden.
Dieses ganze Prozedere kostet viel Geld und Lauferei, es ist ernsthaft zu überlegen, ob nicht ein Verkauf des Mofarollers (im Frühjahr sind die Preise besser) und der Erwerb eines ungedrosselten Rollers (jetzt zum Winter sind die Preise niedrig) in Frage kommt.
Du musst das der Versicherung melden, denn am Fahrzeug wurde was verändert, das vorher nicht versichert war (fahren mit höherer Geschwindigkeit).
Nein gibt es nicht.
Du mußt zum TÜV edn roller vorführen ,und das wird dich ca. 200-250€ Kosten!!! Da bekommste du ne bescheinigung und mit der gehst du zum Strassen Verkehrsamt da geben dir eine neue BErlaubnis!!
oder du gehts in eine Werkstatt die auch Tüv machen ,und dann zur Verkehrsamt ,wird so evt Billiger
Nein dein Kennzeichen behältst du musst aber vielleicht was draufzahlen. Du musst aber deine Betriebserlaubnis auf 45 km/h ändern lassen ( macht der TÜV)
Wenn Du es der Versicherung nicht meldest, bist Du nicht mehr versichert und das kann verdammt teuer werden.
Oh man...ist ja doof. :/ Aber danke für deine Antwort.
Gibt's denn überhaupt nen Unterschied zwischen den beiden Kennzeichen?