Mitschüler ist asozial. Was soll ich tun?
Hallo ich bin 16 Jahre alt. Und ein Junge.. Und ich gehe in die 10. Klasse Realschule. . Ich war heute, in der 9ten Klasse zur Vertretung. Und dort ist ein Schüler, der ist 14. Ich battle den manchmal.
Ja, ich kann den Jungen nicht leiden, und ich habe den Unterricht gestört.. Und ich musste den Unterricht verlassen und der Lehrer gab ausgerechnet dem Jungen die Anweisung und den Schlüssel, und sagte er solle mir im Obergeschoss, den kleinen Abstellraum aufschließen. Das tat er, er schloss die Tür auf und hat das Licht eingeschaltet. Und ich ging rein in den Raum. Dort stand ein Tisch und ein Stuhl. Es gab aber kein Fenster. Und der Junge wünschte mir dann viel Spaß und zog die Tür von außen zu. Und hat mir dann plötzlich die Tür von außen zugeschlossen. Und das Licht ausgeschaltet..Und hat gelacht. Dann meinte er zu mir, Schönen Tag noch. Und ist weggegangen lachend.. Ich war auch während der Pause da drin. Danach hatten wir 2 Freistunden deshalb bemerkte es niemand, erst als Schulschluss war, kam der Junge wieder lachte richtig dreckig und hat dann wieder aufgeschlossen . Ich war dort 4 Stunden eingesperrt. Was soll ich machen? Warum musste ausgerechnet der Junge die Anweisung bekommen mir den Raum aufzuschließen?Und warum hat der mir die Tür abgeschlossen? Was soll ich tun? Voll der Arsch.
6 Antworten
Straftaten gehören angezeigt, sonst machen sie am Ende noch Schule
Weder Selbstjustiz noch "durchgehen lassen" erscheinen mir im vorliegenden Falle angebracht.
Strafgesetzbuch (StGB) § 239 Freiheitsberaubung(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2.
durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
...zum Glück dachte der eine Bub noch daran, den anderen Bub wieder "frei" zu lassen"...weiter will ich es nicht spinnen.
Dennoch:
Was würdest du tun, wenn dein Kind 4 Stunden in einem dunklem Raum ohne Fenster eingesperrt wäre ?
Natürlich "vergass" die Lehrkraft den Schlüssel zurück zu verlangen
allzu "trollig"...
Natürlich würde man sich gegen eine solche Behandlung wehren.
Ich würde aber viel darauf wetten, dass sich das Ganze nicht so zugetragen hat.
Naja man muss ja nicht gleich übertreiben
Das ist Freiheitsberaubung und zählt als Straftat. Ich finde es auch nicht ok, dass dich die Lehrerin dort rein stecken wollte. Geh zur Schulleitung und melde den Vorfall! Das brauch Dir auch nicht peinlich sein.
Warum störst du den Unterricht, wenn du nur zu Betreuung oder so da bist?
Wieso habt ihr solche Strafmaßnahmen, dass man in einen extra Raum kommt!?
Und du kannst zum Schulleiter gehen oder ihn direkt anzeigen.
Geh definituv zum Rektor und beschwer dich vorallem über den lehrer...diese haben die pflicht auf dich aufzupassen während ihrer stunden
Das ist kriminal 100%. Sag den Schulleiter und bezeichne dieses Tat als kriminal/Mordversuch. Er soll ins Gefängnis. Bitte den Schulleiter, dieser Schüler in andere Schule schicken.
Gefängnis ist evt etwas weithergeholt...aber ein Verweis sollte aufjedenfall nicht undenkbar sein
Mit Kanonen aus Spatzen schießen?
Im Übrigen betrachte ich das Ganze sowieso nur als ausgedachte Trollstory.