Mitgehangen mitgefangen völlig bescheuert?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

So etwas wie ein Gesetzt dagegen gibt es nicht aber erlaubt ist es dennoch nicht.

Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. 
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. 
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. 
Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.

Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. 
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. 
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. 
Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.

Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. 
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. 
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. 
Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.

Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. 
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. 
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. 
Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.

Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. 
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. 
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. 
Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.

Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. 
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. 
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. 
Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.

Ich schätze sie will damit erreichen, das die Schüler welcher durch ihre Störung diese Strafe hervorrufen, dann von euch den Mitschülern zurecht gestutzt werden.
Wer bringt schon gerne seine Mitschüler gegen sich auf.

So oder so kannst den oben zitierten Text gern ausdrucken und mitnehmen.  Aber ich würde dazu raten das ihr euch GEMEINSAM als Klasse an die Schulleitung wendet. 

Oder  euch nicht an die Strafe haltet. Wer nichts gemacht hat, darf auch nicht bestraft werden. 
Ich würde ganz dreist aufstehen und einfach gehen. Einsperren darf sie euch nicht.  

Besser ist aber ihr versucht erstmal mit der Schulleitung zu sprechen.

Kuhlmann26  20.09.2017, 21:05

Ich würde ganz dreist aufstehen und einfach gehen.

Ich auch!

Nerdman51 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 20:50

Verstehe, so nach dem Motto: "Wegen Schüler XY und Schülerin YZ können wir jetzt nicht den Ausflug machen, bedankt euch bei ihnen!"

Wie die Rechtslage tatsächlich ist, weiß ich nicht, aber das weiß Euer Direx! Lasst Eure Klassensprecher zu diesem gehen und mit ihm darüber sprechen!

Ich persönlich hätte sogar den Schneid, einfach das Klassenzimmer zu verlassen und meine Pause zu nehmen. Auch ich sehe den Spruch "mitgehangen, mitgefangen" als nicht kompatibel an! Und ich finde sogar, dass sich Eure Eltern per Elternbeirat in diese Sache einmischen sollten! Diese Lehrerin ist KEINE Pädagogin, egal, welches Gesetz hier greift oder nicht greift! Die ist schlichtweg hilflos!

Nerdman51 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 20:40

Naja, Problem mit den Klassensprechern ist, dass sie selber von nix Ahnung haben und auch gar nicht Klassensprecher werden wollten. Unser Klassenlehrer hat einfach ein paar ausgewählt, weil die die "nominiert" wurden nicht wollten, und wir durften dann 2 Klassensprecher und 2 Stellvertreter wählen.

AriZona04  20.09.2017, 20:43
@Nerdman51

Ja gut. Super. Tolles Engagement ... O.K. dafür kannst Du nichts. Dann geh Du allein zum Direx und frag nach! Frag SACHLICH und nicht wie ein aufgescheuchtes Huhn!

Nerdman51 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 20:46
@AriZona04

Werde ich mal versuchen wenn es sich nicht bessert. Der Klassenlehrer meint er redet mal mit ihr, aber bis jetzt ist nix passiert.

AriZona04  20.09.2017, 20:55
@Nerdman51

Nicht mit -ihr-! Der Zug ist abgefahren! Die weiß sich nicht zu helfen, sie wird sich nicht ändern, wenn IHR das wünscht! Die muss einen auf den Deckel bekommen und zwar "von oben"!

Hallo.

Kopiert dies mal raus und geht damit zur örtlichen Zeitung, die freuen sich oft sowas zu bringen.
Jedoch es muss wahr sein.

Klasse 0,Lehrerin, mit xx Jahre macht das so + so.

Hier hilf sowas immer. Kürzlich mit einem Schulbus sollte jeden Tag 3.-5 Personen mitnehmen. Der Busfahrer hat sich geweigert und bei seiner Firma angerufen. Firma hatte sich nichts vorzuwerfen, also rein in die Zeitung.
Hat hier im Norden sogar die BILD aufgegriffen.

Versuchen würde ich das gerne auch von hier aus.

Das hilft für mindestens 1 Jahr.

Ich wünsche euch viel Erfolg, und das ihr das durchsteht.
Die Zeitung braucht eure Namen nicht, nur für eine Überprüfung der Staatsanwaltschaft.

Mit Gruß Bley 1914

Bley1914  22.09.2017, 11:25

3-5 Personen mehr wie erlaubt... mitnehmen

Nein dürfen sie nicht. Ich muß auf das Klo....sind zusätzliche Zauberworte verweigert sie das ist das eine schwere Nötigung, sofort ein schiffen und eine Langzeittherapie 75 Jahre beginnen die Krankenkasse wird sich dann bei ihr bedanken..

Nerdman51 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 20:43

Dann kommt, anscheinend bei allen Lehrern beliebt, "Ihr hattet vor so-und-so-viel Minuten Pause!", oder "Es ist doch eh in so-und-so-viel-Minuten Pause!"

Kuhlmann26  20.09.2017, 21:02
@Nerdman51

Sie können erzählen, was sie wollen. Hauptsache sie verbieten den Gang aufs Klo nicht. Man fragt nicht, ob man aufs Klo gehen darf, sondern man sagt Bescheid und geht.

Lehrer spielen ihre Spielchen so lange, wie die Schüler sie sich gefallen lassen.