Mitgehangen mitgefangen völlig bescheuert?
Hi,
jeder kennt das sicherlich, wenn ein 2-3 Kinder in der Klasse einfach nicht den Mund halten können oder unfähig sind sich leise zu unterhalten. Wir haben eine Lehrerin die dann gerne die GANZE Klasse, 32 Schüler/innen, teilweise die halbe Pause dabehält. Die Lehrerin haben wir 3x die Woche immer vor der "Mittagspause", also die Pause in der man sich in der Mensa Mittagessen holt und isst. Die Pause geht normalerweise 40 Minuten, 10-15 Minuten durchschnittliche Wartezeit (Die Schlange ist immer an die 10 Meter lang und es gibt nur 2 Mitarbeiterinnen). Eine halbe Stunde reicht locker zum essen, aber wenn wir die halbe Pause weiter im Fachraum festhängen, weil die Lehrerin meint Kollektivstrafen zu verteilen hat man gerade mal 10 Minuten. Wie ich finde sehr wenig Zeit, und dadurch, dass wir uns erst nach allen anderen anstellen können kommt man oft gar nicht erst dazu sein Essen zu bekommen. Das Essen ist nicht gerade billig mit 3,50€ pro Portion (Meine Meinung).
Meine Frage ist jetzt, dürfen Lehrer/innen das? Hat man als Schüler/in nicht das Recht auf seine Pause? Und dürfen Lehrer/innen Kollektivstrafen verhängen? Ich hab schon genug gelesen, dass das irgendwie gegen die Genfer Konvention gegen Kollektivschuld oder so ist, aber die Lehrerin interessiert das nicht. Außerdem, was soll mitgehangen mitgefangen bitte heißen?! Wir haben in Deutschland Schulpflicht, was sollen wir sonst tun? Genau das habe ich ihr auch schon gesagt, als Antwort bekam ich nur: "SO EINEN TON LASSE ICH MIR NICHT BIETEN!", und die Aufgabe ein Stundenprotokoll zu schreiben.
Falls ihr genau wisst wie die "Rechtslage" da ist erklärt es mal bitte.
4 Antworten
So etwas wie ein Gesetzt dagegen gibt es nicht aber erlaubt ist es dennoch nicht.
Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf.
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt.
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf.
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt.
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf.
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt.
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf.
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt.
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf.
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt.
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf.
Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt.
Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.
Ich schätze sie will damit erreichen, das die Schüler welcher durch ihre Störung diese Strafe hervorrufen, dann von euch den Mitschülern zurecht gestutzt werden.
Wer bringt schon gerne seine Mitschüler gegen sich auf.
So oder so kannst den oben zitierten Text gern ausdrucken und mitnehmen. Aber ich würde dazu raten das ihr euch GEMEINSAM als Klasse an die Schulleitung wendet.
Oder euch nicht an die Strafe haltet. Wer nichts gemacht hat, darf auch nicht bestraft werden.
Ich würde ganz dreist aufstehen und einfach gehen. Einsperren darf sie euch nicht.
Besser ist aber ihr versucht erstmal mit der Schulleitung zu sprechen.
Ich würde ganz dreist aufstehen und einfach gehen.
Ich auch!
Verstehe, so nach dem Motto: "Wegen Schüler XY und Schülerin YZ können wir jetzt nicht den Ausflug machen, bedankt euch bei ihnen!"
Wie die Rechtslage tatsächlich ist, weiß ich nicht, aber das weiß Euer Direx! Lasst Eure Klassensprecher zu diesem gehen und mit ihm darüber sprechen!
Ich persönlich hätte sogar den Schneid, einfach das Klassenzimmer zu verlassen und meine Pause zu nehmen. Auch ich sehe den Spruch "mitgehangen, mitgefangen" als nicht kompatibel an! Und ich finde sogar, dass sich Eure Eltern per Elternbeirat in diese Sache einmischen sollten! Diese Lehrerin ist KEINE Pädagogin, egal, welches Gesetz hier greift oder nicht greift! Die ist schlichtweg hilflos!
Ja gut. Super. Tolles Engagement ... O.K. dafür kannst Du nichts. Dann geh Du allein zum Direx und frag nach! Frag SACHLICH und nicht wie ein aufgescheuchtes Huhn!
Werde ich mal versuchen wenn es sich nicht bessert. Der Klassenlehrer meint er redet mal mit ihr, aber bis jetzt ist nix passiert.
Nicht mit -ihr-! Der Zug ist abgefahren! Die weiß sich nicht zu helfen, sie wird sich nicht ändern, wenn IHR das wünscht! Die muss einen auf den Deckel bekommen und zwar "von oben"!
Hallo.
Kopiert dies mal raus und geht damit zur örtlichen Zeitung, die freuen sich oft sowas zu bringen.
Jedoch es muss wahr sein.
Klasse 0,Lehrerin, mit xx Jahre macht das so + so.
Hier hilf sowas immer. Kürzlich mit einem Schulbus sollte jeden Tag 3.-5 Personen mitnehmen. Der Busfahrer hat sich geweigert und bei seiner Firma angerufen. Firma hatte sich nichts vorzuwerfen, also rein in die Zeitung.
Hat hier im Norden sogar die BILD aufgegriffen.
Versuchen würde ich das gerne auch von hier aus.
Das hilft für mindestens 1 Jahr.
Ich wünsche euch viel Erfolg, und das ihr das durchsteht.
Die Zeitung braucht eure Namen nicht, nur für eine Überprüfung der Staatsanwaltschaft.
Mit Gruß Bley 1914
3-5 Personen mehr wie erlaubt... mitnehmen
Nein dürfen sie nicht. Ich muß auf das Klo....sind zusätzliche Zauberworte verweigert sie das ist das eine schwere Nötigung, sofort ein schiffen und eine Langzeittherapie 75 Jahre beginnen die Krankenkasse wird sich dann bei ihr bedanken..
Dann kommt, anscheinend bei allen Lehrern beliebt, "Ihr hattet vor so-und-so-viel Minuten Pause!", oder "Es ist doch eh in so-und-so-viel-Minuten Pause!"
Sie können erzählen, was sie wollen. Hauptsache sie verbieten den Gang aufs Klo nicht. Man fragt nicht, ob man aufs Klo gehen darf, sondern man sagt Bescheid und geht.
Lehrer spielen ihre Spielchen so lange, wie die Schüler sie sich gefallen lassen.
Naja, Problem mit den Klassensprechern ist, dass sie selber von nix Ahnung haben und auch gar nicht Klassensprecher werden wollten. Unser Klassenlehrer hat einfach ein paar ausgewählt, weil die die "nominiert" wurden nicht wollten, und wir durften dann 2 Klassensprecher und 2 Stellvertreter wählen.