Mitbenutzung des Girokontos erlaubt?
Hallo, ein Freund ist Asylbewerber (seit über 5 Jahren). Da er aus einem Land kommt, das keine Regierung hat, hat er keinen gültigen Nachweis über seine Herkunft, weshalb ihm jede Bank die Eröffnung eines Kontos verwehrt.
Da er offiziell Arbeitet und auch Lohnsteuer abführt, braucht er aber ein Konto da sein Arbeitgeber das fordert. - Zwickmühle.
Ich würde ihm gerne ein Girokonto eröffnen, auf meinen Namen, auf welches dann seine Gehaltszahlungen gehen und über das er mit meiner EC-Karte frei verfügen kann (das Konto würde dann auf mich laufen, er würde es aber inoffiziell nutzen)
IST DAS ERLAUBT? Bekomme ich Schwierigkeiten mit dem Finanzamt? Merken die das überhaupt?
Ich möchte dem armen Jungen ja nur helfen, da der Staat das offensichtlich verpennt.
Bitte helft mir und damit ihm.. :)
Ich wäre für Quellenangaben, etc. sehr dankbar..
Vielen lieben Dank da draußen!!
Gruß,
Fragantantant
10 Antworten
Wird wohl gehen, aber ein Konto auf Namen Dritter wäre ich vorsichtig. Das ist (laut GWG glaub ich) nicht erlaubt. Wenn deiner Bank das auffällt, kann es sein, dass sie eine Sperre setzt.
Auch verlangen viele Banken bei einer solchen Vollmacht für Dritte dessen Personalausweis.
Und noch was. Der Dritte kann dann weitgehend für Dich handeln: Kredite aufnehmen, Vertrage wie wie Aktienanlagen und und und abschließen, wofür Du dann haftest.
Das würde ich jedenfalls nicht tun. Wenn es dann brenzlig wird, ist Dein Freund wieder weg in seinem Heimatland,
Da bist Du etwas naiv. Da kann sehr viel schief laufen
Hilf mir. Zum Beispiel?
Der macht Schulden mit dem Bankkonto. Aktien Verträge usw. und Du mußt dann haften und der Typ ist wieder weg oder hat kein Geld.. Hab ich doch schon geschrieben
Ich habe eben nochmal nachgedacht - die Bank oder Sparkasse ist verpflichtet, dieses Einkommen dem Finanzamt zu melden. Dieses Einkommen wird dann auf Dein Einkommen steuerlich angerechnet. Das könnte Probleme geben! Eine saubere Lösung wäre eigentlich, dass Du zur Sparkasse oder Bank gingest und die Bürgschaft für ihn übernimmst. Dann gibt es keine Heimlichkeiten. Allerdings musst Du als Bürge ein regelmäßige Einkomen haben. Noch besser wäre: Ihr fragt einen Anwalt!
Wenn man jemand keinen Disp einräumt, kann er auch keine Aktien kaufen, der kann dann noch nicht mal das Konto überziehen. Das ist jetzt Unsinn. Was denn für Verträge? Meinst Du im Ernst, er schließt einen Bausparvertrag ab?
die Bank oder Sparkasse ist verpflichtet, dieses Einkommen dem Finanzamt zu melden
Nein, ist sie nicht. Banken sind bei bestimmten Beträgen oder bei ungewöhnlichen Geschäftsvorfällen nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Meldungen abzugeben, aber die gehen nicht an die Finanzverwaltung.
Klares JEIN ...
Das Finanzamt interessiert das überhaupt nicht, die gehen nach den Belegen, die sie vom Arbeitgeber bekommen.
Banken haben so was in der Regel nicht gern, wenn ein Kontoinhaber seine Karte anderen überlässt, und verbieten das teilweise in ihren AGB - rein gesetzlich sehe ich aber keine Probleme.
Natürlich läuft das Risiko diese Kontos dann komplett auf Dich, wenn da also irgendwelcher Mist passiert, bist Du dran.
Um Probleme zu umgehen, könntest Du eine Bank fragen, ob sie, wenn sie Deinem Freund schon kein eigenes Konto einrichtet will, ihn vielleicht wenigstens als zusätzlichen Verfügungsberechtigten für Dein "Zweitkonto" akzeptiert - Sie hätte ja Dich als "Sicherheit", den sie bei Problemen haftbar machen könnte.
Warum sollte das nicht gehen? Das darf aber niemals jemand mitkriegen! Du eröffnest ein Konto - wirst als Kontoinhaber geführt - und er bekommt die EC-Karte. Der Arbeitgeber wird sich höchstens wundern, dass der Kontoinhaber ein anderer ist, als der Angestellte, aber ich glaube kaum, dass es daran scheitern könnte. Wichtig: Frag das niemals eine Bank oder die Sparkasse, das verstößt gegen die Geschäftsbedingungen jeder mir bekannten Bank. Auch Dein Freund sollte das auf keinen Fall irgendwo erwähnen, wir Ihr das gehandhabt habt. -- Wenn er schon 5 Jahre hier ist, verstehe ich nicht, dass er da keinen Ausweis der Deutschen Regierung bekommt. lg Lilo
Auf keinen Fall einen Dispo-Kredit einräumen lassen!
Das ist in der Tat sehr ärgerlich und mir ein Rätsel. Er hat Freunde aus demselben Land die bereits nach 1 Jahr einen Ausweis bekamen. Scheint wohl random zu sein..
Ich würde das genau so machen!
Es steht dir doch schließlich frei, wann und wo du ein Konto eröffnest und wem du darauf Zugriff gibst.
Mit den Gehaltszahlungen würde ich auch erst beim Finanzamt anrufen. Es könnte nächlich sonst sein, dass die Einkünfte / Kontoeinzahlungen auf dich laufen.
Harry
Um Himmels willen, bloß nicht beim Finanzamt anrufen. Wenn dem Betroffenen Steuern von seinem Lohn abgezogen werden, ist dem Finanzamt Genüge getan. In so einem Fall bloß nicht aufmerksam machen. Das Finanzamt kommt nur, wenn es Geld haben will. Und er wird kaum eine Arbeit gefunden haben, wo er einkomenssteuerpflichtig ist. Psst!!
Guter hinweis!
Vergesst diesen Kommentar von mir, ich habe mich oben korrigiert.
Erlaubt ist es DEFINITIV nicht.
Das Finanzamt wird sich da wahrscheinlich eher nicht dran stoßen.
Auch sonst: wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich habe sowas auch schon mal gemacht, ein gewisses Risiko gehst Du damit ein. Was ganz wichtig ist, schließe jeden Dispo aus.
Quellenangaben kann ich leider KEINE liefern.
Was im schlimmsten Fall auf Dich zukommen kann, weiß ich zum Glück nicht- in meinem Fall hat sich niemand drum gescheert.
Aber erlaubt ist es DEFINITIV nicht.
Deshalb ohne Vollmacht. Ich habe kein Problem damit,d ass er am Automaten steht und meine Karte nutzt, eher damit, dass monatlich Gehaltszahlungen kommen, die offensichtlich nicht für mich sind