ist es erlaubt sein gehaltskonto im ausland zu haben?

8 Antworten

Die klare und hilfreichste Antwort ist wohl:

Es ist uneingeschränkt erlaubt, im Ausland ein Konto zu besitzen. Gerade im EU - Bereich ist das üblich und auch kein Problem.

Die ab dem 01.02.2014 greifenden, EU-einheitlichen Kontonummern (SEPA) sind ein zusätzliches und sicheres Indiz dafür, dass es sich dabei um NICHTS UNÜBLICHES mehr handelt.

Mitunter fragt ein Arbeitgeber bei Gehaltsüberweisung vielleicht nach, weshalb das Konto denn im Ausland ist. Dies lässt sich leicht beantworten .. höhere Guthabenzinsen, familiäre Bindungen etc.

Für einen Arbeitgeber stellt es KEINEN Nachteil dar, das Geld auf ein Auslandskonto zu überweisen, sofern es über die SEPA - Vereinbarung erfasst wird.

Der Gesetzgeber regelt das nicht, sondern der Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Ich arbeite ebenfalls im europäischen Ausland. Meinem vorherigen nicht-deutschen Arbeitgeber war es z. B. egal, ob er mir mein Gehalt auf ein inländisches Konto oder ein deutsches Konto überweisen soll. Mit meinem jetzigen Arbeitgeber (deutsches Unternehmen) sieht die vertragliche Regelung sogar so aus, dass er nur auf ein deutsches Konto überweist, obwohl sich sowohl mein Wohnsitz als auch die Arbeitsstätte im Ausland befinden.

Wenn ich das richtig verstehe, dann sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Inland ansässig, lediglich das Konto des Arbeitnehmers ist bei einer Bank im Ausland. Verboten ist das nicht, fragt sich bloß, was das für einen Sinn ergeben soll. Es kann auch sein, dass der Arbeitgeber wegen des für Überweisungen ins Ausland höheren Aufwands auf einem Gehaltskonto im Inland besteht.

Kritisch38  03.11.2013, 21:49

Deine Antwort ist leider Unfug. Denn zumindest die Überweisung ins EU-Ausland (Mitgliedsstaaten lassen sich leicht googeln, hm? :-) ) sind keinen Deut auwendiger. Wieso denn auch? Jede Buchhaltungssoftware kann das, die Kosten sind auch nicht höher und ab 02/14 gilt eh das SEPA - Verfahren. Da sind EU-weit alle Kontonummern syntaktisch genormt. Ein Arbeitgeber hat KEINE Rechtsmittel auf ein deutsches Konto zu bestehen. Das ist absoluter Unsinn.

harryrrah 
Beitragsersteller
 04.11.2012, 11:53

du siehst es richtig - ein höherer aufwand entsteht aber nicht - zum sinn, in deutschland haben wir kein bankgeheimnis mehr und jede bewegung wird an die schufa gemeldet -- diesen zwängen entzieht man sich mit einem konto im ausland

PatrickLassan  04.11.2012, 12:28
@harryrrah

ein höherer aufwand entsteht aber nicht

Das erzähl mal deinem Arbeitgeber.

in deutschland haben wir kein bankgeheimnis mehr und jede bewegung wird an die schufa gemeldet

Woher hast du denn den Quatsch?

harryrrah 
Beitragsersteller
 04.11.2012, 13:02
@PatrickLassan

@patrick....

wenn du eine bank hast die keine daten weitergibt und bei der es keine schufaklausel gibt, dann nenne sie mir bitte!!!!!

PatrickLassan  04.11.2012, 17:43
@harryrrah

Anscheinend hast Du da etwas falsch verstanden:

  1. Das Bankgeheimnis wurde nicht aufgehoben, sondern lediglich eingeschränkt. Ein gesetzlich festgeschriebenes Bankgeheimnis gab es übrigens in Deutschland sowieso noch nie.

  2. Die Banken melden auch nicht alle Kontenbewegungen an die Schufa, sondern fragen nur bei Kontoeröffnungen, Vergabe von Krediten usw. zurück. Die Schufa ist im übrigen auch keine staatliche, sondern eine privatwirtschaftliche Organisation.

Übrigens: Welchen Zwängen willst Du dich denn mit einem ausländischen Konto entziehen? Dem Zwang, Rechnungen zu zahlen?

Normalerweise ist das nicht verboten. Anders sieht es aus, wenn auf diese Weise eine Pfändung vereitelt werden soll. Dann ist es ggf. strafbar: http://dejure.org/gesetze/StGB/288.html

harryrrah 
Beitragsersteller
 04.11.2012, 11:55

würde in diesem sinne eine gehaltszahlung als vermögen bewertet??? wohl kaum, oder?

skyfly71  04.11.2012, 11:56
@harryrrah

Doch. In dem Moment, wo das Geld auf Deinem Konto ist, handelt es sich um Vermögen. Das sind andere Begrifflichkeiten als beispielsweise im Sozialrecht.

Novitaurus  04.11.2012, 18:18
@harryrrah

Eine Lohn- / Gehaltspfändung erfolgt "normalerweise" beim in der OEV angegebenen Arbeitgeber. Insofern ist es unwichtig, wo das Girokonto ist.

Sicher ist es erlaubt. Wenn es darum geht, Abgaben in Deutschland zu "sparen", die werden schon bei der Lohnberechnung aufgeführt und an den Fiskus/Krankenkassen weitergeleitet.