Mit welcher Strafe muß man rechnen wenn microsoft draufkommt,daß man eine crack version benützt hat

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist meist Unterschiedlich, es kann auch zu Freiheitsentzug kommen wenn du Pech hast

Freethesymbols 
Beitragsersteller
 09.08.2010, 19:09

Ist das eine Vermutung??

anonym8010  09.08.2010, 19:10
@Freethesymbols

Ich sag mal Jein, da ich auf einer Seite nicht sicher bin und auf der anderen Seite dies bei Raupkopierern weiß das es so ist :/

Freethesymbols 
Beitragsersteller
 09.08.2010, 19:23
@anonym8010

TRotzdem Danke,für dine Antwort!!-euch Allen hier,echt Danke!!-...und vor allem ,daß uns keiner hier Vorwürfe macht,-wir ,bzw, er hat was Falsches gmacht,und dafür wirds sicher nocht "big Troubles" geben.Nochmals Danke ALLEN!!!

anonym8010  09.08.2010, 19:28
@Freethesymbols

Wundert mich ehrlich gesagt irgendwie,dass hier keiner Gesagt hat ,,Selbst schuld, hättet ihr euch lieber kaufen sollen'' oder so ähnlich ^^

Freethesymbols 
Beitragsersteller
 09.08.2010, 19:49
@anonym8010

Stimmt!!-deswegen bin ich euch allen ja so dankbar,daß ihr uns nicht noch eine draufgeklatscht habt.Wir sind eh fertig..... Nochmals Danke yoshua1994,grüsse

Microsoft hat mit einem Anwalt gedroht? ALS OB!

Eigentlich steht dann dort nur fett, dass man keine original XP Version hat.

Freethesymbols 
Beitragsersteller
 09.08.2010, 18:57

Nein,ehrlich ist ist gestanden...sie hören von underem Anwalt-echt wir haben uns jetzt voll geschreckt...vor allem mein Freund

Das deutsche Urheberrecht sieht zivilrechtliche, strafrechtliche und wettbewerbsrechtliche Instrumentarien vor, um den nicht gestatteten Gebrauch von geschützten Werken zu ahnden. Von einer Schutzrechtsverletzung wird gesprochen, wenn die Ausführungsform des Dritten vom Schutzbereich erfasst wird und ihn verletzt. Zwei verschiedene Varianten sind denkbar: Als erstes könnte das Werk des Dritten identisch mit dem Werk des Urhebers sein, dann wäre der Schutzbereich eindeutig verletzt. Die zweite Variante ist, dass die Ausführungsform des Dritten lediglich dem urheberrechtlich geschützten Werk ähnlich ist. Nur in letztgenanntem Fall ist die genaue Abgrenzung der Reichweite des jeweiligen Schutzbereiches zwingend vonnöten und je nach Einzelfall unterschiedlich und individuell vorzunehmen.

Quelle: Wikipedia.

Freethesymbols 
Beitragsersteller
 09.08.2010, 19:27

@rsch5000-He,Danke für deine Antwort,und auch dir danke,daß du nicht auch noch einen draufgedrückt hast-wir sind eh fertig.Ja,slber Schuld,aber ihr wart echt trotzdem nicht fies-dannke:

Freethesymbols 
Beitragsersteller
 09.08.2010, 19:08

Sorry,hab mich falsch ausdedrückt-er hat die xp-Version geknackt,und dadurch (er ist Programmierer),und dadurch war s ihm möglich ohne Key-Nummer,die Version zu installieren,zusätzlich hat er auch noch mit einem Programm eine SP2 und SP3 Installationsversion erzeugt.

Freethesymbols 
Beitragsersteller
 09.08.2010, 18:58

Gilt das auch für Österreich??

Dass mindestens deine Garantie abgelaufen ist!

Eine Woche allein mit Bill Gates im Wald.