Mit welchen Strafen muss man rechnen, wenn man aus dem Krankenhaus ausbricht?
In vielen Filmen oder Serien, gerade im Krimi-Bereich, kommt es schon mal vor, dass sich die Helden schwer verletzten und ins Krankenhaus müssen, doch dort halten sie es oftmals nicht lange aus und haben den Drang auszubrechen, um ihren Tätigkeiten nachzugehen. Aber nehmen wir mal an, man würde dies auch in der Realität ausprobieren, man muss vielleicht noch 1-2 Tage zur Überwachung dort bleiben, doch als die Krankenschwester reinkam, ist man schon verschwunden. Welche Strafen würden da auf einen zu kommen?
11 Antworten
Das Krankenhaus ist kein Gefängnis. Du kannst jederzeit gehen oder dich abholen lassen, auch wenn du totkrank bist.
Du solltest dich einfach bei der Pflege abmelden. Es reicht, wenn du angibst, dass du jetzt nach Hause gehen würdest und nicht wiederkämest.
Man wird dich bitten, auf den Stationsarzt zu warten, damit der den Arztbrief schreiben und dir übergeben kann. Außerdem will der ein kurzes Gespräch mit dir führen und dich aufklären, was dir passieren kann, wenn du gegen seinen Rat gehst.
Du wirst gebeten, diese Aufklärung zu unterschreiben.
Das musst du natürlich nicht tun. Auch wenn es nett ist, sich an diese einfachen Regeln zu halten, bist du dazu nicht verpflichtet:
Wenn du dich abmeldest und dann sagst: "Ist mir egal, ich gehe jetzt. Richten Sie Grüße aus!" dann wird das so dokumentiert wie es passiert ist.
Den Arztbrief bekommst du irgendwann zugeschickt und der Arzt dokumentiert, dass du einfach abgehauen bist. Mehrere Pfleger der Schicht unterschreiben das normalerweise als Zeugen.
Gar keine.
Keine Strafe.
Grundsätzlich dürfen Patienten auf eigenen Wunsch das Krankenhaus verlassen, mit zwei Ausnahmen: Wer eine ansteckende Infektionskrankheit hat, darf ebenso wenig entlassen werden, wie frisch operierte Patienten.
Meistens wird dann verlangt, das man eine entsprechende Erklärung unterschreibt. Aber auch das kann man verweigern - und trotzdem gehen. Dann notiert eben der Arzt: Unterschrift wurde verweigert.
Strafen drohen keine, da es keine Verpflichtung seitens des Patienten für einen Krankenhausaufenthalt gibt.
Es könnte allerdings zu Schadenersatzforderungen kommen, wenn man sich beim Verlassen des Krankenhauses nicht abmeldet und dadurch das Zimmer belegt und/oder anderweitig Kosten verursacht die bei einer Abmeldung hätten vermieden werden können. Das kann im Einzelfall dann richtig teuer werden. Das Gleiche gilt bei einen Verlassen zur Unzeit, also wenn das Krankenhaus z.B. unmittelbar vor einer geplanten Operation verlassen wird.
Das habe ich noch nie erlebt.
Warum sollte man das Krankenhaus nicht vor einer OP verlassen dürfen? Der Patient hat explizit das Recht, die Zustimmung zu einem Eingriff bis in letzter Minute zu widerrufen.
Ich bin auch schon zweimal aus dem Krankenhaus raus, "gegen ärztlichen Rat."
Ist kein Problem, Du unterschreibst, dass DU gegen deren Rat, auf eigenes Verlangen gehst udn fertig.
Die Dürfen Dich nicht festhalten, es wäre Freiheitsberaubung.