Mit was für einer Strafe muss ich rechnen? (Raufhandel)
Hallo zusammen
Ich war in einer Schlägerei verwickelt und es gab eine Anzeige wegen Raufhandel..Ich bin 18 Jahre alt und hatte im 2010 eine Anzeige bekommen gehabt, auch Raufhandel.. Aber in diesem Fall bin ich ja schon volljährig und nicht ganz unschuldig, ausserdem haben sich zwei schwer verletzt, einer hatte gebrochene Rippen, der andere kappute Nase, Jochbeinbruch, innere Prellungen etc. und ich war der einzige, der 18 war.. Ich habe auch geschlagen, jedoch nicht so fest wie die anderen, die hatten auch Baseball und so dabei.. Mein Vater hat auch einen Anwalt für mich organisiert, was denkt ihr, wie fällt der Urteil aus?
Danke + Grüsse
6 Antworten
Hallo,
man muß erstmals nachschauen, was Raufhandel ist ...
"Ein Streit zwischen zwei Personen wird zum Raufhandel, wenn ein Dritter tätlich eingreift (vgl. E. 4.2.2 hievor). Diese Praxis zu Art. 133 StGB ist "...
Nun, du mußt die Wahrheit sagen, ausschlaggebend könnten Zeugenaussagen sein, weil man kann davon ausgehen, daß deine Komilitonen dich belasten wollen, um sich aus der Sache zu ziehen ( ist fast immer so). Wenn du aber keinen Baseballschläger dabei hattest und versucht hast, dich zu verteidigen, kannst du mit mildernden Umständen rechnen... Wichtig ist, keine Absicht zu schlagen gehabt zu haben, also keinen Vorsatz (was bei den Baseballschlägern schwer zu widerlegen ist).. Es kommt auch auf die Umstände an, aber sprech lieber mit deinem Anwalt darüber, er ist der Fachmann. Hoffentlich hast du einen Fachmann für Strafrecht eingesetzt...
Emmy
Hallo,
nur noch eine Anmerkung : bei Strafsachen bekommt man keine Prozeßkostenhilfe...
Emmy
Normalerweise darf die erste keine Rolle spiele. Entschuldige Dich und zahle freiwillig Schmerzensgeld, Du bekommst vielleicht eine bedingte Strafe. Und mach ein Anti - Aggressionstraining.
weil du anscheinend ein problem hast...
Weil Du es offensichtlich nötig hast! Siehe Dein Profil: Ich bin aggressiv und habe Komplexe..
Ja wie willst du das denn bitte wissen?
Das ist ja nur als Spass gemeint, nett wie du über Menschen urteilst, die du nicht mal kennst, statt über die Sachlage und das Thema zu diskutieren
Die Indizien sprechen eindeutig gegen Dich.
Vor drei Jahren gekloppt, jetzt gekloppt, dann noch der von Dir gewählte Profiltext. Das schaut somit schlecht für Deine Selbstdarstellung aus.
Raufhandel? Der Begriff ist zumindest im deutschen Gesetz nicht geläufig. In welchem Land lebst Du? Schweiz? Österreich? Irgendwo anders wo man so lustiges Deutsch spricht?
Das mögliche Strafmaß kann Dir am besten Dein Anwalt erklären.
Ja, Rauferei oder wie man das nennt. Halt wenn mehrere sich '' prügeln '' & ausserdem lebe ich in der Schweiz
Je nachdem aber sich als erwachsener mit jugendlichen klopfen ist schon behämmert....
Du bist da der der stress bekommt.
Der beste kampf ist der der nie stattfindet. Nur schwächlinge setzen sich mit ihren fäusten durch.
Hoffentlich mit Abhacken der beiden Hände und einer Ausweisung!
Wenn ich schon lese "ich habe auch geschlagen, jedoch nicht so fest...", überkommt mich der Wunsch nach einer derartig hohen Geldstrafe, dass Du die nächsten Jahre so sehr am Abarbeiten bist, dass Du nicht mal annähernd auf die Idee kommst, Dich verbal/nonverbal mit anderen Menschen anzulegen!
Ja besten dank, ich habe mich nur gewehrt aber was solls..
Genau... Herr Richter - er ist mir vor die Faust gelaufen...
Warum sollte ich so einen Training machen?