Mit was für einer Strafe muss ich rechnen? (Raufhandel)

6 Antworten

Hallo,

man muß erstmals nachschauen, was Raufhandel ist ...

"Ein Streit zwischen zwei Personen wird zum Raufhandel, wenn ein Dritter tätlich eingreift (vgl. E. 4.2.2 hievor). Diese Praxis zu Art. 133 StGB ist "...

Nun, du mußt die Wahrheit sagen, ausschlaggebend könnten Zeugenaussagen sein, weil man kann davon ausgehen, daß deine Komilitonen dich belasten wollen, um sich aus der Sache zu ziehen ( ist fast immer so). Wenn du aber keinen Baseballschläger dabei hattest und versucht hast, dich zu verteidigen, kannst du mit mildernden Umständen rechnen... Wichtig ist, keine Absicht zu schlagen gehabt zu haben, also keinen Vorsatz (was bei den Baseballschlägern schwer zu widerlegen ist).. Es kommt auch auf die Umstände an, aber sprech lieber mit deinem Anwalt darüber, er ist der Fachmann. Hoffentlich hast du einen Fachmann für Strafrecht eingesetzt...

Emmy

emily2001  17.06.2013, 11:50

Hallo,

nur noch eine Anmerkung : bei Strafsachen bekommt man keine Prozeßkostenhilfe...

Emmy

Normalerweise darf die erste keine Rolle spiele. Entschuldige Dich und zahle freiwillig Schmerzensgeld, Du bekommst vielleicht eine bedingte Strafe. Und mach ein Anti - Aggressionstraining.

okan14 
Beitragsersteller
 17.06.2013, 11:43

Warum sollte ich so einen Training machen?

woldar  17.06.2013, 11:43
@okan14

weil du anscheinend ein problem hast...

stein0105chen  17.06.2013, 11:43
@okan14

Weil Du es offensichtlich nötig hast! Siehe Dein Profil: Ich bin aggressiv und habe Komplexe..

okan14 
Beitragsersteller
 17.06.2013, 11:46
@stein0105chen

Ja wie willst du das denn bitte wissen?

okan14 
Beitragsersteller
 17.06.2013, 11:47
@stein0105chen

Das ist ja nur als Spass gemeint, nett wie du über Menschen urteilst, die du nicht mal kennst, statt über die Sachlage und das Thema zu diskutieren

stein0105chen  17.06.2013, 11:51
@okan14

Die Indizien sprechen eindeutig gegen Dich.

Vor drei Jahren gekloppt, jetzt gekloppt, dann noch der von Dir gewählte Profiltext. Das schaut somit schlecht für Deine Selbstdarstellung aus.

  1. Raufhandel? Der Begriff ist zumindest im deutschen Gesetz nicht geläufig. In welchem Land lebst Du? Schweiz? Österreich? Irgendwo anders wo man so lustiges Deutsch spricht?

  2. Das mögliche Strafmaß kann Dir am besten Dein Anwalt erklären.

okan14 
Beitragsersteller
 17.06.2013, 11:57

Ja, Rauferei oder wie man das nennt. Halt wenn mehrere sich '' prügeln '' & ausserdem lebe ich in der Schweiz

Je nachdem aber sich als erwachsener mit jugendlichen klopfen ist schon behämmert....

Du bist da der der stress bekommt.

Der beste kampf ist der der nie stattfindet. Nur schwächlinge setzen sich mit ihren fäusten durch.

Hoffentlich mit Abhacken der beiden Hände und einer Ausweisung!

Wenn ich schon lese "ich habe auch geschlagen, jedoch nicht so fest...", überkommt mich der Wunsch nach einer derartig hohen Geldstrafe, dass Du die nächsten Jahre so sehr am Abarbeiten bist, dass Du nicht mal annähernd auf die Idee kommst, Dich verbal/nonverbal mit anderen Menschen anzulegen!

okan14 
Beitragsersteller
 17.06.2013, 11:44

Ja besten dank, ich habe mich nur gewehrt aber was solls..

stein0105chen  17.06.2013, 11:52
@okan14

Genau... Herr Richter - er ist mir vor die Faust gelaufen...