Discoschlägerei?! Anzeige/Strafe?!

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sofern du nicht aus notwehr handelst ist von eine Anklage wegen Körperverletzung bishin zu Mord alles drin.

Das reicht dann von (Abhänig vom Alter) ein paar sozialstunden über Geldstrafe bis lebenslänglich.

Oder, wenn du nichts kannst und der andere schon, brauchst du dir über all das keine Gedanken mehr machen weil du ggf. tot bist.

Also mach es wie bisher, jeder vermidene Kamp ist ein gewonnener Kampf. Nur wenn du nicht anders geht, dann ist Gewalt die einzige Lösung.

Zwar bin ich mittlerweile dem Alter entwachsen, doch bin ich nur zweimal ernsthafter angepöbelt worden, weil die Jungs ein Bierchen zuviel getrunken hatten. Ich bin den Jungs dann einfach aus dem Weg gegangen.

Es lassen sich also durchaus Diskotheken finden, in denen das Publikum noch normal reagiert. Wenn da einer mal ein „schräges“ Wort verliert, ist das noch lange kein Grund, deswegen selbst eine Schlägerei anzuzetteln! Man darf sich natürlich immer zu wehr setzen – aber keinesfalls selbst mit der Schlägerei beginnen!

Mit dem Zuhauen ists wie mit dem Unfall bauen. Wer dem andern reinfährt/eine reinhaut, ist meist zuerst mal der Schuldige.

Normalerweise gibts für sowas Türsteher, die sich der nervigen Leute annehmen sollten - von alleine - doch auch nach Aufforderung passiert meist nichts. Wer dich anstinkt kannst du ja gekonnt die kalte Schulter zeigen - ist auch die erste Wahl. Wer dich körperlich angreift, dem darfst du der Situation entsprechend Gegenwehr bieten. Das heißt nicht, dass ein Schubser drei, vier Faustschläge ins Gesicht rechtfertigt!

Ansonsten kannst du natürlich auch Freund und Helfer einschalten für den Schubser. Dass das nur belächelt wird, weißt du ja selbst.

Du musst wohl Vernunft bewahren. So existenzgeschädigte Personen sind nicht besser auch wenn sie sich möglicherweise verhalten, dass es so wäre.

W8ne3 
Beitragsersteller
 23.08.2010, 16:43

ok hm. nur wieweit sollte man denn gehen wenn einem z.b ins gesicht gespuckt wird. o.O

sharkATX  23.08.2010, 16:48
@W8ne3

Meide entsprechende Orte, such dir viele Freunde, um das vor Ort zu klären oder - wenn Person bekannt (was meist nie der Fall ist) - stell eine Anzeige.

W8ne3 
Beitragsersteller
 23.08.2010, 16:53
@sharkATX

das mit den unbekannten namen ist eben so ne sache ^^

Das hängt natürlich extrem von dem konkreten Fall ab. In Frage kommt da je nach Sachverhalt unter anderem

  • Körperverletzung
  • gefährliche Körperverletzung
  • schwere Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • fahrlässige Tötung

Die auf die einzelnen Tatbestände stehenden Strafen kannst du dir unter www.dejure.org durchlesen. Falls du in Notwehr handeln würdest und sich das beweisen ließe kämst du straffrei aus das Sache heraus.

Mal sorum, wo treibst Du Dich rum?

Wo solch Pack sich herumtreibt, geht man nicht hin, ganz einfach oder?

Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um, das gilt auch für solchen Spelunken, in denen der tiefste Bodensatz verkehrt. Dann sucht man sich niveauvollere Kneipen, ganz einfach.

Und nun zur Frage, wenn Du so einem eine ballerst, bist Du dran, strafrechtlich gesehen eine Körperverletzung.

Aber das ist noch das kleinste Übel, diese Großmäuler stänkern nur rum als Köder. irgendwo außen herum steht die Verstärkung und wartet nur drauf, einen Grund zu haben, einen nieder zu machen. Hau so einem Maulhelden eine rein und plötzlich bist du umringt von Gleichgesinnten, das ist alles was die wollen, ein Opfer, das auch noch selbst darum bettelt, Opfer zu sein.

Darum, such Dir andere Kneipen und bleib weg von Orten, an denen dieses Klientel sich rumtreibt, sollen die sich doch gegenseitig die Köpfe einschlagen, trifft dann nicht die Falschen!