Discoschlägerei?! Anzeige/Strafe?!
grüß euch. so wollte mich mal erkundigen wie das so ist mit den schlägereien in den discotheken!? bin eher der zurückhaltende typ, werde daher oftmals "angestenkert" /aufführen usw. zieh mich daher immer zurück und denk mir halt meinen teil. nur was wäre denn wenn ich demjenigen mal eine reinhaun würd. was kann mir passieren.- also nicht das ich evtl auch eine bekomme sondern hinsichtlich strafen usw.? hat hier vielleicht schon erfahrung will mir nämlich allmälich auch nichtmehr alles gefallen lassen o.O vorallem weil allmälich diejenigen die sich aufführen immer jünger werden und meinen sie sind die "kings" o.O ^^
18 jahre M.
danke schonmal im voraus.
8 Antworten
Sofern du nicht aus notwehr handelst ist von eine Anklage wegen Körperverletzung bishin zu Mord alles drin.
Das reicht dann von (Abhänig vom Alter) ein paar sozialstunden über Geldstrafe bis lebenslänglich.
Oder, wenn du nichts kannst und der andere schon, brauchst du dir über all das keine Gedanken mehr machen weil du ggf. tot bist.
Also mach es wie bisher, jeder vermidene Kamp ist ein gewonnener Kampf. Nur wenn du nicht anders geht, dann ist Gewalt die einzige Lösung.
Zwar bin ich mittlerweile dem Alter entwachsen, doch bin ich nur zweimal ernsthafter angepöbelt worden, weil die Jungs ein Bierchen zuviel getrunken hatten. Ich bin den Jungs dann einfach aus dem Weg gegangen.
Es lassen sich also durchaus Diskotheken finden, in denen das Publikum noch normal reagiert. Wenn da einer mal ein „schräges“ Wort verliert, ist das noch lange kein Grund, deswegen selbst eine Schlägerei anzuzetteln! Man darf sich natürlich immer zu wehr setzen – aber keinesfalls selbst mit der Schlägerei beginnen!
Mit dem Zuhauen ists wie mit dem Unfall bauen. Wer dem andern reinfährt/eine reinhaut, ist meist zuerst mal der Schuldige.
Normalerweise gibts für sowas Türsteher, die sich der nervigen Leute annehmen sollten - von alleine - doch auch nach Aufforderung passiert meist nichts. Wer dich anstinkt kannst du ja gekonnt die kalte Schulter zeigen - ist auch die erste Wahl. Wer dich körperlich angreift, dem darfst du der Situation entsprechend Gegenwehr bieten. Das heißt nicht, dass ein Schubser drei, vier Faustschläge ins Gesicht rechtfertigt!
Ansonsten kannst du natürlich auch Freund und Helfer einschalten für den Schubser. Dass das nur belächelt wird, weißt du ja selbst.
Du musst wohl Vernunft bewahren. So existenzgeschädigte Personen sind nicht besser auch wenn sie sich möglicherweise verhalten, dass es so wäre.
Das hängt natürlich extrem von dem konkreten Fall ab. In Frage kommt da je nach Sachverhalt unter anderem
- Körperverletzung
- gefährliche Körperverletzung
- schwere Körperverletzung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- fahrlässige Tötung
Die auf die einzelnen Tatbestände stehenden Strafen kannst du dir unter www.dejure.org durchlesen. Falls du in Notwehr handeln würdest und sich das beweisen ließe kämst du straffrei aus das Sache heraus.
Mal sorum, wo treibst Du Dich rum?
Wo solch Pack sich herumtreibt, geht man nicht hin, ganz einfach oder?
Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um, das gilt auch für solchen Spelunken, in denen der tiefste Bodensatz verkehrt. Dann sucht man sich niveauvollere Kneipen, ganz einfach.
Und nun zur Frage, wenn Du so einem eine ballerst, bist Du dran, strafrechtlich gesehen eine Körperverletzung.
Aber das ist noch das kleinste Übel, diese Großmäuler stänkern nur rum als Köder. irgendwo außen herum steht die Verstärkung und wartet nur drauf, einen Grund zu haben, einen nieder zu machen. Hau so einem Maulhelden eine rein und plötzlich bist du umringt von Gleichgesinnten, das ist alles was die wollen, ein Opfer, das auch noch selbst darum bettelt, Opfer zu sein.
Darum, such Dir andere Kneipen und bleib weg von Orten, an denen dieses Klientel sich rumtreibt, sollen die sich doch gegenseitig die Köpfe einschlagen, trifft dann nicht die Falschen!
ok hm. nur wieweit sollte man denn gehen wenn einem z.b ins gesicht gespuckt wird. o.O