Mit unter 16 Jahren das Schulgelände verlassen dürfen oder nicht
Bei uns in der Schule gibt es gerade die Streitfrage ob unter 16 Jährige, mit einverständniss Erklärung der Eltern in den Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen dürfen. Ich verstehe nicht ganz warum sie es nicht dürften, ich meine was unterscheidet einen 10 Klässler von einen 11 Klässler oder auch das Alter. Gibt es da rechtlich irgendwelche unterschiede ? Und warum will man denn überhaupt so unbedingt das Schulgelände verlassen, das man dardurch eine Streitfrage macht?
8 Antworten
Nicht das Alter, sondern die Klasse ist entscheidend. Anbei ein Zitat aus dem Niedersächsischen Schulgesetz, das sich aber von deinem Bundesland (offensichtlich) nicht unterscheidet:
" § 62 Aufsichtspflicht der Schule
(1) 1Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen. 2Die Aufsicht erstreckt sich auch darauf, dass die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I das Schulgrundstück nicht unbefugt verlassen." (Quelle: http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg4.htm)
ich meine was unterscheidet einen 10 Klässler von einen 11 Klässler
Oft nichts, aber irgendwo muss man ja die Grenze ziehen.
Gibt es da rechtlich irgendwelche unterschiede ?
Ja! 10. Klasse ist Sek I - 11. Klasse ist Sek II. Siehe oben!
Und warum will man denn überhaupt so unbedingt das Schulgelände verlassen, das man dardurch eine Streitfrage macht?
Bei uns ist der Dönermann (300m neben dem Schulgrundstück) der Grund. Oder ist es die Qualität der Mensa? :) Ansichtssache! :P
Letztendlich ist es eine Versicherungsgeschichte.
LG
MCX
Gibt es da rechtlich irgendwelche unterschiede?
Ja, Sek 1 und Sek 2 ist ein himmelweiter Unterschied.
Rechtlich können übrigens schon 7. Klässlern (zumindest in NRW) mit Einverständnis der Eltern das Schulgelände für kleinere Besorgungen (z.B. zum Bäcker) in den gr. Pausen verlassen. Und die Schule muss generell das befürworten-.
Hallo,
um welches Bundesland geht es?
Wer ist Träger der Schule?
Gruß
RHW
Das ist sehr schwierig für die Schule , das sie für euch während der Schulzeit und auf dem Schulweg hin/zurück für euch haftet.Ebenfalls wird so die Aufsichtspflicht bezüglich der Minderjährigen verletzt.
während den Vesper Pausen nicht .....außer ihr habt eine sogenannte Hohlstunde also eine Stunde Pause bis zur nächsten Unterrichtstunde ( es konnen auch mal mehrere Stunden dazwischen liegen.......dann ist es sogar erwünscht wenn die Schüler das Schulgebäude und den Schulhof verlassen, wegen dem Krach.
Ansonsten darf man in der Mittagspause bis zum Nachmittagsunterricht schon das Schulgelände verlassen.