Mit marijuana erwischt?

Maxi170703  26.08.2022, 00:20

Von wem?

Einhornfee222i 
Beitragsersteller
 26.08.2022, 00:26

Zoll

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das liegt unterhalb der sogenannten "geringen Menge", weshalb es zu einer Einstellung des Verfahren kommen könnte. Andererseits könnte es sein, dass du als Kinderpflegerin hier eher besonders hart bestraft wirst.

Als besondere Konsequenz einer Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dürfen Personen, die nach dem BtMG rechtskräftig verurteilt wurden, gem. § 25 Abs. 1 Nr. 4 JArbSchG für die Dauer von fünf Jahren ab Rechtskraft der Verurteilung Jugendliche unter 18 Jahren nicht beschäftigen, nicht beaufsichtigen, nicht anweisen und nicht ausbilden sowie mit solch einer Tätigkeit nicht beauftragt werden.
https://www.bionity.com/de/lexikon/Beschäftigungsverbot.html

Kommt auch darauf an, ob du bereits aktenkundig bist und was du gesagt hast. An deiner Stelle würde ich mich zunächst bei der Grünen Hilfe beraten lassen.

https://www.gruene-hilfe.de/

aalbtraum, UserMod Light   18.10.2022, 17:18

Danke sehr ⭐