Mit Leihwagen geblitzt, muss ich zahlen?
Mit 60 innerorts; mein Wagen ist in der Werkstatt, und bekam ein Leihwagen!
13 Antworten
Wer, deiner Meinung nach, soll das sonst bezahlen?
Natürlich musst du zahlen. Die Werkstatt weiß, wem sie den Wagen geliehen hat. In der Regel erheben die Werkstätten bzw. Autoverleiher auch eine Gebühr als Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung des Zahlungsbefehls. Kannst dich also nochmal auf 20€ zusätzlich einrichten.
Klar musst du zahlen. Die Polizei ermittelt den Fahrer über die Verleihfirma.
Es sei denn, du hast im Mietvertrag schon eine bestimmte Anzahl "Freitickets" gebucht.
Du musst zahlen, wer sonst. Die Leihwagenfirma wird es sicher nicht zahlen.
Bei zu schnellem fahren muss immer der Fahrer zahlen und nicht der Fahrzeughalter.