Geblitzt mit Mittelfinger, was passiert?
Ich wurde vorhin geblitzt, ich bin mir sicher gewesen das es 50 erlaubt waren bin 53 gefahren und wurde dann geblitzt, vielleicht wären dann doch 40. jedoch kann auch sein das der neben mir geblitzt wurde. Ich hab jedenfalls direkt ins Bild den Mittelfinger hochgestreckt..weil ich mit meiner Cousine Unsinn nebenher gemacht habe, also keinesfalls gegen den Blitzer. Was wird auf mich zukommen?
6 Antworten
Sofern du den Mittelfinger du deiner Cousine gezeigt hast nichts, aber sofern der direkt in die Kamera zeigt, gibt es ein Ordnungsgeld.
Ich denke ich habe ihn schon nach vorne gezeigt aus dem Reflex eben..
Hallo Dakar94,
wenn Du laut Tacho 53 km/h gefahren bist und 50 km/h erlaubt waren, wird der "Blitzer" gar nicht wegen Dir ausgelöst haben.
Erstens hat ein Tacho immer eine gewisse Voreilung, so das er selbst bei so geringen Geschwindigkeiten immer etwas mehr anzeigt als man wirklich fährt.
Zweitens ist von der festgestellten Geschwindigkeit immer eine Toleranz von 3 km/h abzuziehen, so dass Du keinen Geschwindigkeitsverstoß begangen hast.
Selbst wenn an dieser Stelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h galt und Du mit 53 km/h gemessen wurdest, beträgt die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz nur 50 km/h und es würde laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog der folgende Bußgeldbescheid auf Dich zukommen:
Exemplarisch gerechnet bei zulässigen 40 km/h und vorgeworfenen 50 km/h. Gilt aber für jede Überschreitung von 1-10 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften:
***********************************************************************************
Tatbestandsnummer: 141236
Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um .10. (bis 10) km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: *).40. km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).50. km/h.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.1 BKat (andere Kfz) Tab.: 741007
Verwarnungsgeld: 15,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Betrug die vorgeworfene Überschreitung 11 - 15 km/h, würde sich das Verwarnungsgeld auf 25,00 Euro erhöhen.
Betrug die vorgeworfene Überschreitung 16 - 20 km/h, würde sich das Verwarnungsgeld auf 35,00 Euro erhöhen.
Erst ab einer Überschreitung von 21 km/h gibt es Punkte und einen Eintrag als A - Verstoß.
Was den Stinkefinger angeht wird da nichts nachkommen.
Erstens kann man auf einem Blitzerfoto nicht erkennen, ob Du überhaupt einen Stinkefinger gezeigt hast oder ob es sich nur im Moment der Aufnahme ungünstige Handhaltung gehandelt hat.
Zweitens, selbst wenn man von einem Stinkefinger in beleidigender Absicht ausgeht, kann man auf dem Foto nicht erkennen, ob er Deinem Mitfahrer galt oder evtl. in der Nähe des Blitzers stehende Person gegolten hat.
Drittens kann man eine Radarfalle nicht beleidigen.
Sollte es also wider Erwarten, diesbezüglich zu einem Strafantrag seitens des auswertenden Beamten kommen, stehen die Chancen relativ gut, dass man darlegen kann, dass man gar keinen Stinkefinger gezeigt hat oder seinem Mitfahrer meinte.
Zu dem Thema Stinkefinger in Richtung Radarfalle zu zeigen, gibt es leider keine einheitlichen Urteile. Es gab sehr viele Freisprüche, aber ganz klar, es gab diesbezüglich auch schon Verurteilungen.
Aber wie gesagt, ich halte es schon für sehr unwahrscheinlich, dass seitens des auswertenden Beamten ein Strafantrag erfolgt.
Schöne Grüße
TheGrow
kleines Bußgeld von 15€ oder so
Das kuckt sich erstmal niemand an, sondern geht voll automatisch raus.
Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit
Eventuell Beamtenbeleidigung
Beamtenbeleidigung gibt es durchaus als Verbrechen laut Gesetz. Sagt man zum Beispiel: Beamtenschwein kann eine Geldstrafe von mehr als 1000€ drohen. Je nach Beleidigung mehr oder weniger
Das fällt ja unter Beamtenbeleidigung
Den genauen Terminus kenne ich nicht, aber die Beleidigung eines Polizisten, einer Politesse etc. ist dennoch irgendwie strafbar. (Darum sagt auch niemand mehr Zet*elpup*e
Beamtenbeleidigung existiert im deutschen Strafrecht nicht.
Könntebauf Beamtenbeleidigung hinauslaufen, vielleicht hilft dir die Aussage deiner Cousine.
es heißt nicht so, gibt es aber.
Beamtenbeleidigung existiert im deutschen Strafrecht nicht.
Es gibt den Tatbestand Beamtenbeleidigung soweit ich weiß nicht.
Es gibt den Tatbestand Beamtenbeleidigung soweit ich weiß nicht.