Mit einer Motocross schwarz fahren?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Würden Sie mir im schlimmsten Falle meine Cross wegnehmen?

Nein, das wäre bei weitem nicht der schlimmste Fall.


1. hast du einen unbeschränkten A Schein ? Falls nicht Strafanzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. Bis zu 1 Jahr Gefängnis.

2. Fahren ohne Versicherungschutz . Strafverfahren, bis zu 1 Jahr Gefängniss, Fahrzeug kann eingezogen werden.

3. Solltest du jemanden verletzen haftest du unbegrenzt mit deinem gesammten jetzigen und zukünftigen Vermögen.

Da,  wenn jemand dauerhaft geschädigt (Behinderung, dauerhaft Arbeitsunfähig)  wird,  schnell Kosten aufkommen können die ein Lebenseinkommen überschreiten , könnte man dir nicht nur dieses sondern auch jedes zukünftige Mopped wegnehmen. Du wirst nie wieder Geld für ein Mopped oder sonst irgendwas haben.

Wegnehmen nicht. Wenn du nicht mal einen Führerschein hast, wirst du für ein paar Jahr auch erstmal keinen mehr machen können, da Sperre... Die Strafe wird nicht gerade gering ausfallen, da es eine Straftat ist. Du wirst womöglich eine hohe Geldstrafe zahlen müssen

Effigies  10.06.2016, 17:29

Wegnehmen, oh doch. Wenn bei fahren ohne Versicherungschutz der Eigentümer anwesend oder beteiligt ist, kann das Fahrzeug eingezogen werden.

StVG § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder ..............


PflVG § 6
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach §1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
.........
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

darfst dann heimschieben und den schlüssel beim nächsten präsidium abholen, eintrag in deine fahrerkartei ist auch sicher - mitnehmen tun dir nur hochgetunte teile

matrix791  10.06.2016, 14:33

witzig- die sxf  hat gar kein zündschloss.  da es ein "nicht zulassungsfähiges Fahrzeug" ist  - können sie auch das fahrzeug einziehen. 

1man2ballz 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 03:13

Ja, fahre eigentlich nur auf Tracks, manchmal habe ich aber mal Bock 150 die Landstraße runter zu ballern :D

1man2ballz 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 14:31

1.Meine Maschine hat keinen Schlüssel 2. Was ist eine Fahrerkartei (Bin noch nicht 18) 3. An meiner Maschine ist nichts getuntes.

overdoxx  10.06.2016, 14:39
@1man2ballz

zu 1. dann ist deine maschine für sportzwecke gedacht (für rennstrecken und auf privaten grundstücken)
zu 2. kp wie die kartei heißt - aber es wird eine angelegt wie ein führungszeugnis/erziehungszeugnis halt nur beim kfz-amt, eventuell bekommst einen eintrag und darfst erst mit 20-22 führerschein machen (ist einem bekannten passiert beim schwarzfahren von autos)
zu 3. von hier kommen wir wieder zu punkt 1 - in diesem fall können sie das teil abschleppen lassen (130-250€ Gebühr)

mein Tipp: lass es am besten und fahr lieber wo erlaubt ist

also fassen wir mal zusammen. 

du fährst mit einem nicht zulassungsfähigen fahrzeug auf einem öffentlichen weg, ohne versicherung , ohne gültigen führerschein.

das alles ist eine straftat und kostet dich viele arbeitsstunden  , dazu wirst du noch vorbestraft sein  und deine eltern bekommen auch nochmal eins drauf. bei deinen eltern kannst du nohcmal mit ein paar hundert euro und fahrverbot rechnen.