Mit dem Auto beim rausfahren an einen Bus gestoßen was tun?
Hey liebe Community. Ich bin eben bei einer Freundin mitgefahren. (Und ja, es war eine Freundin, die das gemacht hat, nicht ich!) Sie hat auf dem Schulparkplatz geparkt, neben ihr parkte ein weiteres Auto, das etwas näher an ihrem Auto stand (aber so, dass sie noch die Tür öffnen konnte)
Und ca. 3 m vor ihr parkte ein Bus (der fast immer da steht und die Straße zur Hälfte einnimmt) Ich hab mich neben den Bus gestellt, um ihr zu sagen, wie nah sie schon am Bus ist. Allerdings hatte sie mehr Panik vor dem neben ihr parkenden Auto (was eigentlich keine Gefahr darstellt, sie fährt ja geradeaus raus). Rückwärts raus konnte sie nicht, da stand auch ein Auto.
Nun, sie kam erst langsam raus, ich dachte mir "Ja alles okay so weit". Und schaute aber auf das Auto neben ihr (nicht nach vorne) gerade wollte ich sie warnen, weil sie 1. Ziemlich dicht an mich ranfuhr und 2. Auch sehr dicht an den Bus kam.
Aber es war zu spät, denn sie schoss förmlich plötzlich nach vorne, knallte an den Bus und fuhr dann daran vorbei.
Ich erklärte ihr, dass sie überhaupt nicht auf den Bus aufgrpasst hat und zudem zu schnell rausgefahren ist. Der Bus hat mehrere sehr große Kratzer vorne an der Seite, ihr Auto zwar auch aber nicht so schlimme, große kratzer.
Das Problem ist folgendes: wir haben 4 Freistunden und der Busfahrer ist nicht da. Ich hab ihr geraten, im Sekretariat zu fragen, die wissen meistens über die Busse Bescheid. Und wenn nicht könnte sie doch einen Zettel mit ihrem Namen und ihrer Telefonnummer schreiben und kurz schildern, was vorgefallen ist.
Das hat sie irgendwie nicht gemacht..hat irgendwas mit "ich hab doch keinen Ausweis dabei" gesagt und ins Sekretariat wollte sie nicht. Sie wolle ihre Mutter fragen. Allerdings kann es sein, dass der Bus nach den 4 Stunden schon weg ist. Und das wäre doch..Fahrerflucht, oder? Sie ist in der Probezeit, was meint ihr, was käme da auf sie zu? Ich wollte noch mal nach eurer Meinung fragen , sie ist echt ratlos (und nicht hier angemeldet xD)
Vielen Dank im Voraus,
Lg
Lucy
11 Antworten
Normalerweise, wenn einem so etwas passiert und der Busfahrer nicht vor Ort ist - ruft man als erstes die Polizei. Diese können das Schulbusunternehmen verständigen oder würden sich mit der Schule in Verbindung setzen damit diese den Busfahrer ausfindig machen.
Sollte der Busfahrer dann eintreffen werden daraufhin die Versicherungsdaten ausgetauscht und geklärt was nun passiert.
Was nun passiert? Der Busfahrer wird vermutlich eine Anzeige gegen Unbekannt machen. Die Polizei wird ein Paar mal vorbeikommen und schauen welches Auto dazu passt (Höhe des Fahrzeuges, Farbe, Material - etc). Die Anzeige wird auch wegen Fahrerflucht aufgesetzt werden - ich habe dir mal aus einem anderen Beitrag folgendes rauskopiert:
Wenn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort festgestellt werden sollte, handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiederhandlung im Sinne von §§ 2 a StVG, 34 FeV, Anlage 12 zu § 34 der Fev.
Das hat zur Folge, daß
- ein Aufbauseminar anzuordnen ist,
- sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert,
- bei Nichtbefolgen der behördlichen Anordnung zur Ableistung eines Aufbauseminars, die FE zu entziehen ist.
Eine Feststellung eines uEvUOrt hat in der Regel zur Folge, daß die FE für mindestens sechs Monate entzogen wird. Eine neue FE ist erst dann zu erteilen, wenn das Aufbauseminar nachgewiesen wird.
Widerspruch und Anfechutngsklage gegen die AO eines Aufbauseminars haben im Übrigen keine aufschiebende Wirkung.
Hinsichtlich des Strafverfahrens droht, sollten denn die Voraussetzungen von § 142 festgestellt werden, wie geschrieben, ein Mindestentzug der FE von sechs Monaten. Wenn Voreintragungen nicht vorhanden sind, darf mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Eine Eintragung im BZR erfolgt erst ab 90 Ts.
Abgehauen ist abgehauen - sie sollte jetzt sofort zurück fahren und den Busfahrer aufsuchen und ihm alles schildern. Ihm erklären das sie ihn gesucht hat. Der Busfahrer sagt dem Polizist welche Anzeige er erheben möchte.
Ist man als Zeuge Unfallbeteilgter?
Ich habe den Unfall lediglich beobachtet, aber ich hab ihn nicht verursacht, somit sollte ich keine Unfallbeteiligte sein und darf mich von der Unfallstelle entfernen, oder?
Ich mache mir jetzt auch ein wenig Panik :/
Ich denke nicht das du belangt werden kannst wegen unterlassener Hilfestellung, da keine Person zu Schaden gekommen ist.
Ich denke, du bist fein raus. :)
Hallo,
Deine Freundin soll sich sofort bei der Polizei melden, bevor es der Busfahrer tut. Wenn sie weggefahren ist, war das schon Fahrerflucht. Es gibt allerdings die Möglichkeit, daß sie glimpflicher davonkommt, wenn sie sich so schnell wie möglich von selbst meldet. Erwischt wird sie auf jeden Fall. Wahrscheinlich gibt es auch Zeugen, die das Ganze beobachtet haben.
Alles Gute,
Willy
Fahrerflucht (heißt eigentlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) wurde hier schon von den anderen gut beantwortet. Das gilt allerdings nicht nur für deine Freundin, sondern auch für dich! Du warst Zeuge des Unfalls und darfst dich dann ebenfalls nicht entfernen.
Es gab mehr Leute dort, die das gesehen haben. Wir können ja schlecht alle da stehen, wir waren nicht beteiligt.
Ich hab ihr geraten, was sie tun soll aber was bleibt mir übrig, wenn sie wegfährt?
Du bist allerdings die Hauptzeugin und solltest Dich der Polizei zu erkennen geben.
Willy
Sofort die Polizei rufen, der Rest ergibt sich.
Natürlich ist das Fahrerflucht und heutzutage ist man schlau genug, um ihr auf die Spur zu kommen.
Danke! :)
Das ist Unfallflucht und wenn du ihr helfen willst, ruf die Polizei.
Mach ich :)
Okay Danke.
Und was ist, wenn sie wieder zurück fährt und das nachholt? Ist es dann wieder gut und ordnungsmäßig erledigt?
Oder immernoch fahrerflucht weil sie davor weggefahren ist?