Mit Auto in 2.Reihe halten zum Aussteigen lassen verboten?
Bei uns in der Schule gab es gerade eine heftige Diskussion: Es ist dort normal, dass in der Früh viele Eltern in 2.Reihe halten um schnell ihre Kinder rauszulassen. Jetzt heißt es das wäre verboten und man würde in Zukunft die Polizei rufen um das zu unterbinden. Aber ist es wirklich verboten schnell jemand rauszulassen? Ich meine damit nicht das man sich vom auto entfernt!
7 Antworten
Es ist nicht erlaubt, außer du fährst:
a) Ein Taxi, diese haben lt. StVO §12(4) eine Sonderregelung und dürfen solange es die Verkehsrslage erlaubt in zweiter Reihe halten und parken um Fahrgäste aus und einsteigen zu lassen.
Oder
b) Du hast eine Ausnahmegenehmigung nach §41 StVO(1)
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Für alle anderen Kfz gilt das Halteverbot in zweiter Reihe.
Stimmt, du hast absolut Recht. Man lernt nie aus... ;)
Halten in zweiter Reihe kostet 15 Euro.
Hallo, es ist verboten, eine Gefahr zu verursachen. Grundsätzlich ist es okay, in 2. Reihe zu halten, wenn dadurch niemand gefährdet wird und die Straßenverkehrsordnung nicht anderweitig durch das Halten verletzt wird (Mindestabstand zur Fahrbahnmitte, Sperrflächen, usw. Wenn es aber z.B. viele machen und dadurch eine Gefahr verursacht wird, dann ist das verboten. Polizei oder Ordnungsamt können Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung ergreifen.
ist nich verboten. außer es sind extra "halte"-verbotsschilder aufgestellt.
Die Kinder, die möglicherweise gleichzeitig die Straße überqueren wollen, werden nicht gesehen, wenn dort Autos stehen. Das ist sicher das Problem...
Dazu aus der StVO
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§12 Halten und Parken
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(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. (...)
Ups, vergessen, gibt noch Möglichkeit
C) Nach §35 StVO dürfen in zweiter Reihe noch Halten und Parken:
Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst sowie natürlich Rettungsfahrzeuge »wenn höchste Eile geboten ist«.