mit 2,67 promille ohne Unfall erwischt

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Wer mit 2,67 Promille unfallfrei fahren kann, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit "Spiegeltrinker" - also Delta-Alkoholiker. Also gibts zusätzlich zu der Strafe (ca. ein Monatslohn) noch mindestens ein halbes, bis 1 Jahr Fahrverbot. Und die MPU (etwa 700,- Euro) wo Er den Psychologen glaubhaft versichern muß, daß Er NIE WIEDER in an,- be,- oder voltrunkenem Zustand am Straßenverkehr teilnehmen wird.

Da aber die Prüfer aus Erfahrung wissen, daß man einem nassen Alkoholiker sowieso nix glauben sollte, darf sich Dein Mann schon mal mit dem Gedanken an eine lebenslange Alkoholabstinenz vertraut machen - wenn Er denn jemals wieder einen Führerschein sein Eigen nennen möchte.

Und vor der Abnstinenz steht die Entwöhnungstherapie. Und vor der Entwöhnungstherapie steht die Entgiftung.

Moin,

so ein Wert lässt auf einen trainierten Trinker schließen.

Jemand, der nicht regelmäßig säuft, kann einen solchen Wert garnicht erreichen.

Werte über 1,5 Promille sind für "normal" Konsumierer fast unereichbar.

Bei 1,3 kriechen "normal" Trinker zumeist schon auf allen Vieren.

Das ist kein Vorwurf, sondern Argumentationsgrundlage.

Ohne MPU gibts eh keine Karte zurück.

Von oben Geschriebenem gehen die beim Idiotentest auch aus.

D.h. die unterstellen, bei jemandem, der überhaupt einen solchen Pegel erreichen kann, ein begründetes Alkoholproblem, bzw. Alkoholmissbrauch.

Wenn dein Mann seinen FS Zeitnah, also nach ca. 12 - 18 Monaten wieder haben will, sollte der ne Alkoholtherapie machen.

Das dauert ca. 12 - 20 Wochen. Das löhnt die Rentenversicherung. Der Hausarzt kann die Einweisung machen.

Damit bereitet man sich schon jetzt auf den Idiotentest vor.

Bei einem Alkoholpegel, wie angegeben, von 2,67 Promille verlangen die bei der MPU mit großer Wahrscheinlichkeit eine Abstinenz von mindestens einem Jahr.

Die Abstinenz, die Eigenbemühungen und die notwendige Ernsthaftigkeit lassen sich eigentlich nur durch ne Entzugstherapie glaubhaft machen.

An Kosten werden ca. 1 Monatslohn Strafe + Kosten + MPU usw auf deinen Mann zukommen.

Rollostoimetz  30.07.2011, 16:20

Beste Antwort! das erspart mir die Schreiberei^^

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

Das kann sehr unterschiedlich sein, weil es nicht nur datum geht, dass Dein Mann "das erste Mal" erwischt worden ist. Mit 2,67 %o noch Autofahren zu können zeugt von einer erheblichen Gewöhnung. Dass heisst: Dein Mann ist schon sehr "trainiert" - sozusagen Profiathlet in dieser Disziplin. Andere sind in dieser Situation nicht mehr in der Lage den Schlüssel ins Schloß zu stecken, bzw. das Auto auch nur halbwegs die Straße runterrollen zulassen... die wachen in der Klinik auf. Dass Dein Mann dies ohne größere Ausfallerscheinungen bewältigt, sein Auto noch gut bewegen kann (Du sitzt ja auf dem Beifahrersitz... - hast Du einen Führerschein?) lässt darauf schließen, dass Dein Mann diese "Übungsfahrt" schon mehrmals unternommen hat ohne erwischt worden zu sein.

Und es kann sein, dass ein Richter oder wenigstens die Führerscheinstelle dies als die von Deinem Mann ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit bewertet... und entsprechend überprüfen bzw. behandeln läßt. Das hieße wenigstens MPU...

Aber wenn Du es genau wissen willst, wirst Du schon einen Anwalt oder wenigstens den ADAC befragen müssen.

Zur meiner Frage nach Deinem Führerschein. Solltest Du selber einen Führerschein besitzen kann die ganze Sache auch für Dich unangenehme Folgen haben. Denn auch Du bist angehalten nicht betrunken am Verkehr teilzunehmen und entsprechend auf den Fahrer einzuwirken. Solltest Du selber "Volltrunkenheit" für Dich in Anspruch nehmen um z.B. den Schutz zu genießen, die Alkoholbelastung Deines Mannes nicht eingeschätzt haben zu können... dann hast Du die A-karte mitgezogen. Denn niemand darf sich vorsätzlich so zusaufen, dass er ohne Eigenkontrolle selbst- u./o. fremdgefährdend am Straßenverkehr teilnimmt.

Die Forderung nach der "Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges am öffentlichen Straßenverkehr" ist ein hohes Gut und soll sicherstellen, dass niemand an Leben oder Gesundheit gefährdet werden darf. Und diese Eignung ist gegebenenfalls von dem zu beweisen, der am Straßenverkehr teilnehmen will... und kann von denen die den öffentlichen Verkehrsraum zu überwachen haben, zur Überprüfung veranlasst werden. Holt Euch nen Anwalt

Norbert

TessaGenzel 
Beitragsersteller
 30.07.2011, 14:40

Ich war net dabei ich war an arbeit.

norbert9014  30.07.2011, 15:45
@TessaGenzel

Nun- es gilt weiter die obere Sequenz: Die über die "Gewöhnung" Deines Mannes... aber das haben die Mitschreiber deutlich dargelegt.

Allerdings: 6 Monate wie im ersten Blog als Minimum angenommen werden nach meiner Erfahrung nicht reichen. Ich bin in einer Selbsthilfegruppe für Alkohol- und andere Suchtmittelabhängige Menschen.... nach dieser Erfahrung gehe ich von mindestens einem Jahr und MPU aus:

Dein Mann sollte umgehend eine Selbsthilfegruppe besuchen: Am besten "Freundeskreise für Suchtkrankenhilfee.V." (da bin z.B. ich engagiert) , Blaues Kreuz, Kreuzbund, Guttempler... wo er sich diesen Besuch... wenn er nicht nur einmalig und aus Alibifunktion heraus geschieht... bescheinigen lassen kann. Das kann einen sehr positiven Eindruck hinterlassen und "kost´nix!" ausser seine Zeit! Das empfehle ich als dringenstes... allerdings, wie gesagt,- eben nur, wenn er nicht nur 2,3 x hingeht und die Gruppenbesuche als Alibi missbrauchen will

Wir als Selbsthilfegruppen haben Erfahrung mit Menschen, die ein Problem so haben, wie Du es beschreibst!

Und Du als Angehörige bist uns ebenfalls willkommen,- denn auch Du sollst über die Hintergründe so in Kenntnis gesetzt werden, dass Du Deinen Mann unterstützen lernen kannst... aber vor allen Dingen auch Dich selber verstehen lernen kannst, wenn Du es magst!

Also: Keine Zeit verlieren... dann "klappts auch mit dem Nachbarn"

Alles Liebe Norbert

olsen  30.07.2011, 13:56

Richtig ! DH

Also das wird aufjedenfall ein absolutes Fahrverbot. Hinzu kommen die Kosten für die Nachprüfung ( MPU genannt) Die belaufen sich auf 500-700 Euro. Da man diese zu 90% NICHT im ersten Anlauf besteht, weil der Staat sich dran bereichern mag, kann man diese MPU wirklich schonmal doppelt rechen sprich wir sind bei 1000-1400€ + die Strafe der Polizei was sich ebenfalls zwischen 500 und 800€ einpendeln wird. Und natürlich die Ausfallskosten, weil der Führerschein weg ist, kann man von knappen 3000€ sprechen.

Gruß Rickbert

Meinereiner67  30.07.2011, 14:23

was ist denn ein "absolutes Fahrverbot"?

Warum muss man den Idiotentst 2 mal machen?

Wenn man mit geeigneter Vorbereitung überzeugen kann, ist das Bestehen der MPU kein Problem.

Auf lauwarme, nachgeplapperte und auswendig gelernte Sprüche fällt allerdings kein Psychologe bei der MPU rein.

Die Polizei bestraft den nicht, also gibts auch keine Strafe der Polizei.

Was für Ausfallkosten sind gemeint?

Wenn das Auto stehen bleibt, muss er keinen Sprit kaufen.

Apropos Sprit. - den Sprit, den er sich bisher in n Hals gekippt hat sollte der auch nicht mehr kaufen.

Also eigentlich keine Mehrkosten, sondern eine sinnvolle Verlagerung der "Investitionen".