Mit 22J Kindergeld bekommen.. Obwohl man von der Schule geflogen ist?
Könnte ich Kindergeld noch bekommen.. Wenn ich von dem Berufskolleg geflogen bin..
Ich arbeite nebenbei als Minijobber.
Bin leider von der Schule rausgeschmissen worden, weil ich Krank war und die Atteste nicht rechtzeitig abgegeben habe.
4 Antworten
Solange Du beim JC / AA als ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist, und eine derartige Suche auch jederzeit nachweisen kannst, so besteht auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld für ! Dich..
Hi Noname6767,
du solltest dich als "Ausbildungssuchend" melden bei der Berufsberatung (falls noch nicht geschehen) laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf der Seite 16:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Deine Eltern haben Anspruch auf Kindergeld, nicht du. Es sei denn, du lebst alleine, dann könntest du es auf dich umleiten lassen.
Anspruch hast du bis 18 J und darüber hinaus solange, wie du dich in Schule, Ausbildung oder Studium befindest und deine erste Ausbildung abgeschlossen hast.
Wenn du also jetzt weiterjobst, dich aber nicht um Schule oder einen Ausbildungsplatz (nachweisbar!) bemühst, haben weder deine Eltern noch du einen Anspruch auf Kindergeld.
Nein wenn er eine Ausbildung beendet endet der Anspruch sobald eine Ausbildung abgeschlossen ist gibt es keinen Anspruch
Ausnahmen gibt es bei Behinderungen
Dass ist fast richtig kommt auch etwas drauf an weswegen er so lange krank war sollte es eventuell auf Grund eine Behinderung sein hat er bzw die Eltern Anspruch die Sache ist sehr kompliziert und ohne alle fakten zu kennen nicht so einfach beantwortbar
weil ich Krank war und die Atteste nicht rechtzeitig abgegeben habe
Klingt nach Fehlverhalten, nicht nach Beeinträchtigung.
Er hatte ja ein Attest er hat es nur versäumt abzugeben also muss er ja was gehabt haben und das mehr als nur 2-3 tage
Du hast natürlich recht, dass man die Fakten nicht umfassend kennt. Aber wenn jemand begründet krank ist, "fliegt" man nicht von der Schule. Entweder ist man nicht mehr schulfähig, aufgrund von Krankheit - so klingt das aber hier nicht - oder man handelt massiv wider die Schulordnung. Scheint hier wahrscheinlicher zu sein.
Ändert alles nichts daran, dass die Familienkasse das prüfen muss und wird.
Ich suche momentan nach einer anderen Schule um dort weiter zu machen.
Tut mir meinte auch meine Eltern
Solange du aktiv suchst, können deine Eltern Kindergeld beantragen. Das geht aber nur über einen Überbrückungszeitraum, nicht endlos.
Dass kommt drauf an sowas ist nicht ganz so einfach aber an sich hast du einen anspruch wegen was warst du krank dass kann einen unterschied machen aberwenn du keine ausbildung angefangen hast könntest du Anspruch haben ja
du selbst hast nur einen Anspruch wenn du alleine lebst
...auch bei "Ausbildungsuchend" oder einer zweiten Ausbildung haben die Eltern bis längstens zum 25. Lebensjahr Kindergeldanspruch!