Mit 16 J. ausziehen? Wie viel Geld bekommt man?

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du kannst nur ausziehen wenn deine eltern einen antrag unterschreiben das sie dir das kindergeld geben, den sie müssen für dich sorgen bis du 25 bist solange solltest du daheim wohnen ohne das du ausziehst (sagen die vom amt so) wenn du aber die erlaubniss der eltern durch die deren unterschrift hast (da du ja noch minderjährig bist) dann kannst du mit viel glück baföck beantragen, aber normal sagen die vom amt nein du darfst nicht ausziehen außer die wohnung wäre weiter weg und mit dem zug nicht so leicht zuerreichen, aber normal bekommst du dein kindergeld, deine ausbildungsverfütung (lohn) und ann eben barföck, du kannst auch noch mietzuschuss beantragen da du dann eben noch unter der ausbildung bist usw....

Hallo,

also:

  1. deine Eltern / Erziehungeberechtigten können über jeden Cent den du besitzt / verdienst verfügen. Du bist noch nicht geschäftsfähig.

  2. Kindergeld ist eine Finanzhilfe für deine Eltern. Auch nur sie haben Anspruch darauf. Es ist als Finanzspritze für sie gedacht um die "teuren" Kinder zu finanzieren. Alle Kinder sind teuer.

  3. deinen Lohn bekommst du noch. Den sollten sie dir zur Verfügung stellen

Nochmal du darfst noch überhauptsnichtst bestimmen (bis auf deine Religionszugehörigkeit ab dem 14. Lebensjahr) das dürfen alles deine Eltern. Im Gegenzug tragen sie auch Verantwortung für eben diese Bestimmungen.

Oder BAFÖG

Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Darunter findest Du im Netz mehrere Seiten, die lohnend zu lesen sind.

Klar, Unterhalt von beiden Elternteilen.

kruszi  25.09.2010, 20:25

Soso das glaube ich nicht... Außerdem wenn die Eltern nicht wollen dann verbieten sie dir das Ausziehen. Damit ist Ende der Fahnenstange.

Loveproduction 
Beitragsersteller
 25.09.2010, 20:32
@kruszi

Ja aber sie werden es erlauben!!! NICHT verbieten.

Orchidee1  25.09.2010, 21:21
@Loveproduction

Du wirst so keinen Vermieter finden, der Dir eine Wohnung vermietet, da Du noch nicht voll geschäftsfähig bist.

Du wirst dafür Deine Eltern benötigen, die es für Dich unterschreiben (falls der Vermieter einverstanden ist).

Und Deine Eltern werden Miete, Nebenkosten etc. tragen müssen.

Die sind für Dich zuständig, nicht der Steuerzahler.

Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen beim Arbeitsamt