mit 16 in den Urlaub, Spanien
Hallo, ich wollte im Sommer 2011 mit ein paar Freundinnen in den Urlaub fahren und zwar alleine, ohne eine Organisation. Am liebsten nach Spanien, Lloret de mar oder ähnliches. Wir sind zu diesem Zeitpunkt alle 16/17 Was müssen meine Eltern da alles unterzeichnen/schreiben ? und gibt es dann Probleme beim einchecken im Hotel ?
5 Antworten
Normalerweise gibt es keine Probleme, wenn man nicht kontrolliert wird (und man wird ja selten kontrolliert), und wenn die Polizei nicht zu der Vermutung kommen kann, es würde sich bei den Minderjährigen um Ausreißer handeln. Das Gesetz schreibt vor, dass Eltern eine formlose "Reisebewilligung" bzw. eine "Reise-Einwilligung" verfassen und unterschreiben müssen. Die meisten alleinreisenden Minderjährigen haben sowas nicht dabei. Okay, jeder macht wie er denkt. Aber es kann zu Problemen führen, und um diese Probleme unterwegs (besonders im Ausland) zu vermeiden, hält man sich einfach an das Gesetz und führt - neben den üblichen Reisedokumenten - die schriftliche Reiseeinwilligung eines oder beider Erziehungsberechtigten mit sich. Die legt man dann - egal wo, ob Hotel oder Polizeikontrolle - mit dem Ausweis vor und alles ist paletti.
Ich hab noch etwas vergessen: Wie alt sind denn deine Freundinnen? Wenn eine davon schon 18 ist, kann sie als Volljährige die Verantwortung für alle mitreisenden Minderjährigen übernehmen. Sie hat dann "elterliche Gewalt". Dann braucht niemand die Reisebewilligungserklärung der Eltern. Es sei denn, dass ihr auch mal alleine weg wollt, und die "Verantwortliche" ist nicht dabei. Wenn aber ALLE jungen Frauen noch minderjährig sind, dann brauchst nicht nur du, sondern alle anderen von DEREN Eltern die Erklärung, jede einzeln!
Was sollte es da für Probleme geben?!?
Ich bin auch mit 16 und Kollegen in dem Alter nach Malle geflogen, ist aber schon ein paar Jahre her, also 7 um genau zu sein :)
Normalerweise gibts da auch keine Probleme, da geht für die meisten alles gut, solange man nicht in eine scharfe Polizeikontrolle (z.B. in einer Disko oder am Flughafen) gerät und als mögliche "Ausreißerin" erstmal aus dem Verkehr gezogen wird. Es macht auch keinen Sinn, hier zu sagen: "Kein Problem! Uns ist auch nichts passiert!" Du bist erst völlig aus dem Schneider und hast gut vorgesorgt, wenn du die gesetzlich vorgeschriebene "Reise-Einwilligungserklärung" eines für dich bis zum 18ten Lebensjahr verantwortlichen Erziehungsberechtigen bei dir hast und notfalls vorzeigen kann. Hat man diese Erklärung nicht (und wird erwischt), können die Eltern sogar wegen "Verletzung der Aussichtspflicht" angezeigt und bestraft werden.
Dies ist mit dem Einverstaendnis der Elten moeglich. Ich denke wenn die Eltern den Vertrag im Reisbuero mitunterschreiben gibt es weiter keine Probleme , auch nicht in den Hotels.
Falsch!
Ergänzung zu meinem "Falsch": Die Eltern bzw. ein Erziehungsbrechtigter müssen den Reisevertrag im Internet oder Reisebüro ohnehin abschließen oder unterschreiben, weil die Minderjährigen noch nicht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Aber für eine Polizeikontrolle oder eine Hotel-Einscheckung nutzt dir der von den Eltern unterschriebene Reisevertrag gegebenenfalls überhaupt nichts. Der besagt nur, dass eine Reise gebucht wurde. Aber noch immer nicht, dass das minderjährige Mädchen auch alleine reisen darf. Ich weiß, das sind juristische Spitzfindigkeiten, aber die müssen leider beachtet werden, wenn man unterwegs Probleme möglichst vermeiden möchte.
In Spanien gibtes dem Deutschen Recht kein vergliechbares Jugendschutzgesetz. Ist das Hotel gebucht und stimmen die Buchungsdate ist laut span. Recht bei 16. jahrigen der einlass kein Problem, auch bei Polizeikontrollen gibt es laut span. Recht keine Handhabe, nur bei Vandalismus od. wenn Jugendliche betrunken, bzw. mit Drogen aufgegriffen werden gibt es massive Probleme.
Sollte kein Problemm sein, kommst in eine Kontrolle der Guardia Civil ist es möglich dass men dich zurückschafft auf kosten deiner Eltern.
In Lloret sind eh NUR deutsche. Das ist wie hier nur gibt´s dort kein Krombacher
Nachtrag zu meiner Antwort oben: Wenn deine Eltern es unterlassen, dir diese Erklärung mitzugeben, und du bekommst dadurch unterwegs Probleme, können deine Eltern sogar wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" angeklagt und verurteilt werden. Hinzu kommen eventuelle "Schadenersatzkosten", die entstehen können, zum Beispiel wegen dem behördlichen Aufwand zur Klärung, ob ihre Ausreißer oder "Legale" seid.