Mit 0,4g Gras erwischt als Minderjähriger. Was sind die Folgen?
Hey, Ein sehr guter Kumpel von mir (16) wurde Nachts um 4 mit 0,4g erwischt und hatte auch davor schon was mit der Polizei zu tun. Bei ihm wurde nach einem Festival schon einmal ein Grinder gefunden und selbst deswegen hat er eine Anzeige bekommen (Reste, Geruch --> Verstoß gegen BtmG). Er weiß nicht was mit ihm passieren wird und bereut es, weil er mit dem Führerschein anfangen wollte usw... Ich möchte ihm ja gerne helfen und sagen was passieren wird, aber ich habe selber kaum Wissen in diesem Thema, weil ich noch nie was mit der Polizei zu tun hatte und selber auch keine Drogen konsumiere. Könntet ihr mir deshalb folgende Fragen beantworten?
Wird er einen BTM Stempel bekommen nach seiner 2. Anzeige? Wie sieht es aus mit seinem Polizeilichen Führungszeugnis? Darf er trotzdem mit seinem Führerschein anfangen? Und ab wann kann er die Einträge im Führungszeugnis löschen lassen?
Großes Dankeschön schon mal im Voraus! MfG Jan
3 Antworten
Hallo
da dein Kumpel Jugendlicher ist wird das Jugendstrafrecht angewandt, das bedeutet, dass diese Jugendstrafe NICHT ins Führungszeugnis aufgenommen wird
da es der zweite Verstoß gegen das BTM war wird auf jeden Fall mind. Sozialstunden auf ihn zukommen, wieviel entscheidet der Richter
wegen dem Führerschein:
alle die geschrieben haben "MPU wird angeordnet" haben keine Ahnung!
eine MPU wird angeordnet wenn er mit einem Fahrzeug fahrend erwischt worden wäre, außerdem ist nicht bekannt das er auch konsumiert hat und der Konsum irgendwie nachgewiesen wurde
wenn die Fsst eine Meldung von der Polizei bekommen sollte wird höchstens ein ärztliches Attest angeordnet, aber auch da werden 2 Abstinenznachweise gefordert
er darf seinen Führerschein anfangen, auch Fahrstunden nehmen, nur darf er bis zum Ergebnis des äG keine Prüfungen machen
Und ab wann kann er die Einträge im Führungszeugnis löschen lassen?
die kann ER nicht löschen lassen, die werden nach vorgeschriebener Zeit von der Behörde gelöscht
Die Staatsanwaltschaft macht eine Meldung an die Führerscheinstelle. Die zweifelt dann seine Eignung zum Führen eines KFZ an und verlangt eine MPU. Den Führerschein kann er erst mal vergessen bis er die MPU besteht. Ob er eine Strafe bzw. einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommt ist unabhängig von einer MPU.
und verlangt eine MPU.
ein äG
Hallo,
eine Anzeige bedeutet ja nicht gleich Verurteilung. Erst wenn man rechtskräftig verurteilt wurde, bekommt man einen Eintrag ins Führungszeugnis. Sprich, dein Kumpel muss erst vor Gericht verurteilt worden sein.
Die Führerscheinstelle bekommt davon allenfalls erst dann Winde. Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt haben die von den BTM Verstößen nichts greifbares vorliegen, da nichts aktenkundig geworden ist
BTM Konsum und das Führen von KFZ verträgt sich nicht. Das hört sich nun klugscheißerisch an, aber so eine MPU ist auch nicht ohne. Denn den Psychologen kann man mitunter austricksen, aber die medizinischen befunde halt nicht.
Ordnet die Führerscheinstelle eine MPU an, muss der Kumpel da hin. Gegen die Anordnung einer MPU gibt es kein Rechtsmittel!
Wenn er aber Konsument ist, muss er eh vorsichtig sein. Keine Fahrschule reißt sich um Kiffer. Merken die was, kündigen die den Vertrag und in so einem Fall ist auch meist die Anmeldegebühr weg.
Ich kenne junge Burschen, die schon Unfälle unter Rest-BTM hatten. Das wird extrem teuer. Denn die Versicherung holt sich das Geld eines Schadens dann bei euch wieder. Versicherungsschutz existiert dann keiner mehr!
Grüße
. Versicherungsschutz existiert dann keiner mehr!
falsch
der Versicherungsschutz besteht, nur nimmt die Versicherung den Versicherungsnehmer bis zu 5000€ in Regress
wenn der Unfall also 10 000€ kostet muss der Versicherungsnehmer nur 5000€ zurück bezahlen
Ordnet die Führerscheinstelle eine MPU an,
wieso sollte sie das denn?
nur zu deiner Info:
gelegentlicher Konsum MIT Trennvermögen zum Straßenverkehr ist legal, da sagt keine Fsst was.
und wo steht denn, dass der Kumpel im Straßenverkehr kontrolliert wurde?
Erst wenn man rechtskräftig verurteilt wurde, bekommt man einen Eintrag ins Führungszeugnis.
auch das ist falsch
nur wenn es einen Jugendarrest von mehr als 2 Jahren gibt wird es im Führungszeugnis eingetragen
Vielen Dank für deine Antwort (: