Mietzuschussberechtigt beim Bafög Amt als Untermieter bei Mutter/ Vater?
Hallo Zusammen,
mein Kollege möchte Schülerbafög beantragen.
Er hat eine abgeschlossene Ausbildung, übt einen Minijob aus und möchte demnächst auf einem Abendgymnasium sein Abitur nachholen.
Nun wohnt er noch in der von der Mutter gemieteten Wohnung als Untermieter und möchte dementsprechend Mietzuschuss beim Bafög Amt beantragen.
Hat er dabei gute Aussichten, oder wird diese Konstellation vom Bafög Amt nicht anerkannt?
Wenn nicht, welche Möglichkeiten hat er, dies doch noch anderweitig genehmigt zu bekommen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
2 Antworten
hallo,
also ich habs mal bei einem Mietstudenten mitbekommen. da hat das nicht gezählt aufgrund §12 Absatz 3 a BAföG
Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht
dort hieß es, dass auch eine Untermiete nichts ändert, da sonst ja jeder einfach nur einen Untermietvertrag mit den eltern abschließen müsste und den erhöhten Betrag bekommen würde.
aber was wohl eh interessanter ist:
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html
Beim Abendgymnasium erhaltet Ihr die BAföG-Förderung nur während der letzten drei Halbjahre, in denen der Vollzeit-Schulbesuch ansteht. Davor bleibt nur die Berufstätigkeit oder alternativ Hartz IV.
ein abendgymnasium ist ja auch gutem Grund nur abends und zwar, dass man mittag noch einen Job machen kann und deswegen für sich selbst sorgen kann.
Also, das Amt wird diesen Wunsch nicht fördern, da keine Kosten und Lasten von Unterkünften der Eltern berücksichtigungsfähig sind. Wenn denn die Eltern berufstätig sind, sollten sie Wohngeld beantragen. Dort wird dann das Kind mit gefördert und das Geld ist auch geschenkt. Viel Glück.