Mietwohnung, Boden unter Teppich kaputt - was tun? Gibt es hier einen Anwalt der sich auskennt?
Folgendes:
Ich wollte Mai 2019 in eine neue Wohnung ziehen. Hatte meine letzte Wohnung schon gekündigt. Schlüsselübergabe war Freitag morgens und an diesem Wochenende musste ich noch komplett umziehen. Da habe ich bemerkt, dass der Vormieter den Einbauteppich in einem Zimmer drinnen gelassen hat, obwohl er ihn raus nehmen sollte. Vom Hausmeister (bei der Schlüsselübergabe) kam nur die Aussage, ich müsse das Wohnzimmer 2 Wochen lang leer halten, damit der Vormieter Zeit hat, den Teppich entfernen zu lassen. Versuch dies bitte mal als junge alleinerziehende Mutter mit einem Baby, deren Wohnung schon gekündigt ist und die mit all ihrem hab und gut dieses Wochenende noch einziehen musste. Der Keller hat nicht mal 3qm und daher auch keinen Platz für die Sachen. Daher musste ich in der darauffolgenden Woche zur Servicestelle und unterschreiben, dass ich den Teppich in meinen Besitz nehme. Nun nach solanger Zeit hatte ich endlich die Möglichkeit den Teppich zu entfernen (wollte umstellen damit mein Sohn ein eigenes Zimmer bekommt und habe daher Couch und Bett verkauft). Daher konnte ich alle Möbel in das baldige Kinderzimmer stellen und den Teppich entfernen. Mein Vater (der das beruflich macht) hat mir dabei geholfen. Er war fassungslos was darunter zu sehen war. Normalerweise wird bei einem so kleinen Raum der Teppich nur am Rand verklebt, jedoch wurde dieser mit irgend einem Billigzeug überall festgeklebt! Das kann man nie und nimmer entfernen, da der Boden darunter aus Kunstoff ist und man daher keine Lösungsmittel verwenden kann. Zudem ist der Boden an mehreren Stellen gesplittert und man könnte daher auch keinen neuen Boden drauf legen. Ich habe direkt am nächsten Tag bei meinen Vermietern (Nassauische Heimstätte) angerufen. Mir wurde gesagt, dass sich jemand zuständiges bei mir melden würde. Niemand hat sich gemeldet. Habe am nächsten Tag nochmals angerufen und diesmal auch mit einer Mietkürzung gedroht - wieder kein Rückruf. Heute ist Tag 3! Mein Sohn und ich müssen auf einem zerschnittenen Teppich, mit einem stinkenden Kleber und Matratzen auf dem Boden schlafen! Ins andere Zimmer kommen wir nicht, das ist komplett vollgestellt. Ich weiß nicht was ich machen soll, und wo ich den richtigen Anwalt finde. Hoffe sehr, das mir hier jemand helfen kann.
4 Antworten
Das ist ein verdeckter Mangel
https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilrecht/mangel/versteckter-mangel
... da würde ich mal zum Mieterschutzbund oder zu einem Anwalt gehen.
... und den Vermieter zum Abstellen des Mangels auffordern.
wenn vertraglich explizit von einer mängelfreien Wohnung gesprochen wird.
Unsinn. Verdeckt ist das, was auf den ersten Blick weder zu sehen noch gezeigt wird.
Der Teppichboden gehört der Fragestellerin
Wie kommst Du darauf, dass es der FS um den Teppichboden geht ?
Unsinn. Verdeckt ist das, was auf den ersten Blick weder zu sehen noch gezeigt wird
Wenn laut Vertrag keine renovierte Wohnung angemietet wurde, sondern eine mit Teppichboden, ist der darunter liegende Untergrund( oder was auch immer) kein Mangel.
Ein verdeckter Mangel wäre es, wenn eine Schimmelstelle nicht fachgerecht überstrichen wurde, oder eine Steckdose/Boiler/etc. nicht funktioniert, aber sicher kein alter PVC unter dem Teppichbelag.
Das steht sogar im ersten Absatz deines Links. Ein Mangel ist eine Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-zustand.
Wenn der Sollzustand (renovierte/mängelfreie Wohnung) vertraglich nicht vereinbart ist, gibt es auch keine Abweichung zum Ist-Zustand. Ganz einfach.
Teilweise werden im Erstbezug sogar Wohnungen ohne PVC vermietet. Da bekommst Du eine Wohnung mit blankem Estrich.
Wie kommst Du darauf, dass es der FS um den Teppichboden geht ?
Dann lies die Fragestellung nochmal. Es geht darum, dass die Fragestellerin den (in ihrem Eigentum befindlichen) Teppichboden nicht entfernen kann.
Dann lies die Fragestellung nochmal. Es geht darum, dass die Fragestellerin den (in ihrem Eigentum befindlichen) Teppichboden nicht entfernen kann.
Den Teppichboden kann man durchaus entfernen. Der zustand unter dem Teppich wird das Problem sein und der ist miserabel im Grunde unzumutbar.
Aber auch bei einem versteckten Mängel muss man dem Vermieter die Chance geben es zu reparieren...
Was man so alles überlesen kann. Schau noch mal nach was da noch steht.
... und den Vermieter zum Abstellen des Mangels auffordern.
Dem Vermieter melden , aber der bringt auch keinen Handwerker dazu, alle seine andere Arbeit abzusagen um sofort zu kommen.
du musst ihm schon Zeit dafür geben..
Mach das schriftlich, ansonsten hast du nichts in der Hand..
geh zum Mieterschutzbund und erkundige dich
Normalerweise wird bei einem so kleinen Raum der Teppich nur am Rand verklebt, jedoch wurde dieser mit irgend einem Billigzeug überall festgeklebt!
Nein, ein Textilbelag wird - wenn es fachgemäß gemacht wird - großflächig verklebt.
Daher musste ich in der darauffolgenden Woche zur Servicestelle und unterschreiben, dass ich den Teppich in meinen Besitz nehme.
Puh....das war der entscheidende Fehler.
Der Teppich ist jetzt dein persönliches Eigentum, folglich bist Du auch für die Beseitigung/Erneuerung verantwortlich.
Da ist der Vermieter raus.
Was ist im Mietvertrag bezüglich des Wohnungszustandes vereinbart? Wird der Bodenbelag explizit erwähnt?
Wenn da gar nichts drin steht, heißt es "Gemietet, wie gesehen" und Du hast keine wirklichen Ansprüche.
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, wie der Bodenuntergrund bei Übergabe auszusehen hat.
Ich würde da aber mit dem Vermieter sprechen (Lass aber den Quatsch mit der Mietminderung weg). Vielleicht kann er aus Kulanz einen neuen Bodenausgleich gießen, so dass Ihr einen neuen Belag legen könnt.
Ich würde da einfach die defekten Ecken mit einem sauberen cut rausschneiden, dann irgendwo das billigste Linoleum als Restposten kaufen, das in die Lücke einpassen, festkleben und damit wieder eine ebene Fläche schaffen... dann darauf Teppich/Vinyl/laminat verlegen und feddich ;)
Es ist schon nicht unüblich, das Linoleum/Vinyl vollflächig verklebt wird
leg doch einfach deinen neuen Belag da drauf?
ich versteh das Problem nicht..
Das wäre die einfachste Lösung.
Mein Vater macht das beruflich. Er sagt ich kann keinen neuen Boden drauf machen, da der Unterboden kaputt ist. Und dieser ist nicht mein Eigentum, sondern der des Vermierers.
Sorry, da stellt dein Vater sich etwas an...
der soll die defekten Ecken ausbessern/Flicken und dann -wie der Vormieter- einen Teppich drüber legen
Ein verdeckter Mangel liegt nur dann vor, wenn vertraglich explizit von einer mängelfreien Wohnung gesprochen wird.
Der Teppichboden gehört der Fragestellerin. Da muss der Vermieter nicht tätig werden.