Mietwagen trotz Bezahlung nicht mehr verfügbar, da zu spät abgeholt. 0 Uhr Missverständnis! Anwalt?
Hallo,
Am 27.04.2015 sind wir um 23:55 Uhr in Palma de Mallorca gelandet und wollten anschließend unseren Mietwagen bei Goldcar abholen. Ich hatte bei der Buchung 27.04.2015 00:00 Uhr angeben und die richtige Flugnummer. Ich hätte ( wie ich heute weiß) 28.04.2015 00:00 Uhr angeben müssen. Für mich war 00:00 Uhr die Zeit zwischen dem 27.04. und dem 28.04. - ein Missverständnis also. Außerdem habe ich die richtige Flugnummer angegeben aus der hervorgeht, dass der Mietwagen nach dem 27.04. 23:55 Uhr abgeholt wird. Als wir bei Goldcar nach längerem warten endlich dran kamen wurde uns gesagt die Reservierung gelte nicht mehr. Umverständlich für mich, da wir ja schon bezahlt haben. Nach langem diskutieren sagte uns die Dame am Schalter das die einzige Möglichkeit darin besteht einen neuen Mietwagen zu buchen. Dieser hat uns dann 306,20€ gekostet. Das war der günstigste Wagen! Da wir auf einen Mietwagen angewiesen waren blieb uns keine andere Möglichkeit als ihn zu bezahlen. Obwohl wir ja eigentlich schon einen Mietwagen für die Zeit zwischen dem 27.04. und dem 06.05. bezahlt hatten! Für mich eine unverschämte Geschichte! Ich sehe es nicht ein auf diesen Kosten sitzen zu bleiben. Gibt es wohl eine Möglichkeit einer Erstattung der Kosten für den teuren Mietwagen? Wir haben über Check 24 gebucht. Dort warte ich noch auf Antwort...
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
7 Antworten
Du hast den Mietwagen am falschen Tag gebucht. Was kann die Autovermietung dafür? Wenn ein Kunde nicht auftaucht, gehen die davon aus, dass das Auto nicht benötigt wird. Hast du übrigens in den AGB so akzeptiert.
Und 300 Euro für eine Mietdauer von weit mehr als einer Woche sind jetzt auch nicht besonders teuer, sondern eher normal.
Und das mit der Flugnummer ist ja auch ein Witz, soll die Autovermietung überprüfen, ob die Flugnummer stimmt? Die schauen da nur drauf, wenn du nicht zum vereinbarten Zeitpunkt kommst, um zu checken, ob dein Flug verspätet ist.
Aber klar, kannst gerne einen internationalen Rechtsstreit gegen die spanische Autovermietung anzetteln. Allerdings musst du einen Anwalt finden, der das wegen 3000€ Streitwert macht.
Dumm aber nur, dass es diese Flugnummer wohl auch am Tag zuvor gab und es war ganz klar Dein Fehler! Und hier jemandem Unverschämtheit zu unterstellen, geht gar nicht. Und wenn Du dem Mietwagenpersonal da genau so gekommen bist, wundert es mich überhaupt nicht, dass die sich stur gestellt haben.
Das Deine Reservierung verfällt, wenn Du den Wagen nicht innerhalb einer im Mietvertrag oder den allgemeinen Geschäftbedingungen des Vermieters festgelegten Zeit abholst, ist normal und völlig rechtens.
Das Du für einen neuen Mietwagen einen neuen Vertrag abschließen und bezahlen musst (zu den Bedingungen, die der Vermieter vor Ort anbietet), ist auch normal und rechtens.
Interessant wird es allerdings an dem Punkt, wo es um die Frage geht, inwieweit Du den bestellten und wegen des Misssvertändnisses nicht abgeholten ersten Mietwagen bezahlen musst.
Der Autovermieter hatte Dir ein Auto reserviert, dass dann für andere Kunden nicht zur Verfügung stand. Dafür steht ihm die Automiete zu, auch wenn Du das Auto dann nicht abholst.
Wenn er aber das Auto dann kurzfristig an jemand anderen vermieten kann (das war ja offenbar der Fall, Dein bestelltes Auto war ja nicht mehr da), dann ist ihm ein geringerer Schaden entstanden, als wenn das Auto für die gesamte von Dir reservierte Zeit herumgestanden hätte. Da greift das (zumindest in der Europäischen Union übliche) Recht, dass Du bei Nachweis eines geringeren Schadens (DU musst diesen Nachweis erbringen!) nur diesen Schaden (=Umsatzausfall, ggf. plus Mehraufwand) bezahlen musst. Also z. B. die Miete für den ersten Tag, plus eine angemessene Bearbeitungsgebühr dafür, dass der Autovermieter den Vermietungsvorgang nochmal abwickeln musste.
Über sowas können aber wahrscheinlich die Angestellten am Mietwagenschalter nicht entscheiden. Darüber wirst Du Dich nach dem Urlaub mit dem Vermieter schriftlich einigen müssen. Günstig wäre es, Dir vor Ort schriftlich bestätigen zu lassen, dass das Auto nach 1 Tag (oder gar noch am selben Tag) an einen anderen Kunden vermietet wurde - dann hast Du den Beweis eines geringeren Schadens in der Hand.
Kann ja wohl nicht war sein, dass ich etwas bezahle und dann nicht bekomme!
Das Fahrzeug hat nach meinem Empfinden bis zum letzten Tag zur Verfügung zu stehen. Ist ja schließlich bezahlt. Meinetwegen können sie ja noch Parkgebühr 5€ pro Tag rechnen.
Die erste Antwort könnte man auch noch akzeptieren, alles andere ist und bleibt Betrug!
Wenn geltendes Recht es zulässt, dass der Vermieter doppelt verdient und der Kunde leer ausgeht, dann stimmt etwas mit nicht mit dem Recht!
Übrigens könnte ich ja auch mein Auto an zwei Leute verkaufen, wenn der erste zu spät kommt, oder?
Kann ja wohl nicht war sein, dass ich etwas bezahle und dann nicht bekomme!
Das Fahrzeug hat nach meinem Empfinden bis zum letzten Tag zur Verfügung zu stehen. Ist ja schließlich bezahlt. Meinetwegen können sie ja noch Parkgebühr 5€ pro Tag rechnen.
Die Antwort von Dampfschiff macht auf jeden Fall auch Sinn, alles andere ist und bleibt Betrug!
Wenn geltendes Recht es zulässt, dass der Vermieter doppelt verdient und der Kunde leer ausgeht, dann stimmt etwas nicht mit dem Recht!
Übrigens könnte ich ja auch mein Auto an zwei Leute verkaufen, wenn der erste zu spät kommt, oder?