Mietrecht: Fußboden vom Vormieter übernommen, jetzt neuen zum Auszug verlegen?
Hallo zusammen,
wir haben beim Einzug den Laminatfußboden unserer Vormieterin übernommen. Die damalige Hausverwaltung hat alle Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus mit Teppich vermietet. Wir dachten die ganze Zeit, der Teppich wäre drunter. Jetzt ziehen wir aus. Weil wir einen Wasserschaden hatten, haben wir das Laminat entfernt: kein Teppich. Ein erneuter Blick in den Mietvertrag: "Dem Mieter ist bekannt, dass es sich bei dem in der Wohnung befindlichen Laminatboden um Mietereigentum handelt. Der Mieter verpflichtet sich bei Auszug den vorhandenen Laminatboden zu entfernen und den urspürnlgich vorgesehen Teppichboden der Fa xyz verlegen zu lassen." Inzwischen hat die Hausverwaltung gewechselt. Mit der haben wir jetzt schon die ganze Zeit hitzig diskutiert, weil die uns zwingen wollten, shcon heute deren Lieblingshandwerker neuen Laminat für 3000,-€ (50qm) verlegen zu lassen. Jetzt die Frage des Tages: - müssen wir neuen Teppich verlegen? wenn wir eine Wohnung ohne Fußboden anmieten, müssen wir ihn mit neuem Fußboden wieder abgeben? - Die Fa. xyz finden wir nicht im Internet. Können wir einen anderen neutralen teppich verlegen?
Vielen Dank bereits vorab für die vielen Tipps und Antworten :)
6 Antworten
Dem Vermieter war doch wohl bekannt, dass Laminat des Vormieters übernommen wurde. Das sollte so auch im Übergabeprotokoll festgehalten sein. Er kann nun wohl nicht verlangen, das Laminat durch Teppichboden zu ersetzen. Das Laminat zu entfernen (nach ausdrücklicher Forderung -schriftlich- des Vermieters sollte kein Problem sein. Der vermutliche Ersatz des Teppichbodens durch euren Vormieter bedurfte einer vermieterseitigen Zustimmung (bauliche Veränderung). Versucht doch diesen Vormieter zu finden und ihn zu befragen, was seinerzeit vereinbart wurde oder ob evtl. von Anfang an Laminat verlegt war. Ich sehe hier keinen berechtigten Grund euch für Teppichboden in Regress zu nehmen. Um Rechtssicherheit zu haben, empfehle ich Konsultation mit dem örtl. Mieterverein, Mitgliedschaft vorausgesetzt oder Hilfe eines RA, falls RS-Versicherung besteht (incl. Mietrecht) bzw. wenn PKH gewährt werden sollte infolge Bedürftigkeit.
Was wurde Ihnen genau bei der Anmietung gesagt? War diese Klausel bekannt und auch die Konsequenzen daraus? Denn, wenn darunter kein Teppich war, ist das das Problem der Hausverwaltung bei der Wohnungsabnahme bei Ihrem Vormieter. Diese Verantwortung nun an Sie einfach weiterzugeben, mit einem vertraglichen Zusatz, halte ich für nicht rechtens. Hier sehe ich auch die unangemessene Bereicherung des Vermieters. Da es sich hier um einen nicht geringen Geldwert handelt, sollten Sie anwaltl. Hilfe in Anspruch nehmen. MfG
Einfach irgendeinen Teppich verlegen, wäre wohl nicht optimal - und ihr habt doch den Mietvertrag so unterschrieben, mit dem Zusatz: "Der Mieter verpflichtet sich bei Auszug den vorhandenen Laminatboden zu entfernen und den urspürnlgich vorgesehen Teppichboden der Fa xyz verlegen zu lassen."
Und jetzt soll laut der neuen Hausverwaltung Laminat verlegt werden statt Teppich, verstehe ich das richtig? Beruft euch auf den Mietvertrag... von Laminat steht da nichts drin, nur vom Teppich. Ich würde zudem noch raten, den Mieterschutzbund zu bemühen oder rechtlichen Rat einzuholen - damit seid ihr auf der sicheren Seite.
Kommt darauf an was im Mietvertrag steht, wenn ihr unterschrieben habt das ihr die Wohnung bei Auszug wieder mit dem Teppich verlegt der ursprünglich mal drin war dann müsst ihr den da auch wieder da verlegen lassen bzw selber verlegen....ist dies nicht im Mietvertrag drin dann habt ihr Glück.....
Hallo Sascha, das ist leider nicht richtig. Es kann ja nachgewiesen werden, dass unter dem Laminat, das vom Vormieter übernommen wurde kein Teppichboden lag. Also könnte wenn überhaupt nur der Vormieter in die Pflicht genommen werden. Ausserdem ist durch die vielen Veränderungen im Mietrecht längst nicht mehr alles gültig was vor langer Zeit unterschrieben wurde, da zum Teil gar nict mehr machbar oder sittenwidrig. Verbndliche Auskunft kann in soclhen Fällen nur der Mieterbund oder ein spezialisierter RA Auskunft geben. Die Leute lassen sich da sehr oft verunsichern. Haben solche Fälle oft genug in der Firma: Oma wohnte 40 Jahre in der Wohnung. Ist verstorben. Es ist bekannt, dass Wohnung komplett saniert und modernisiert wird. Hausverwaltung will von den Erben eine komplette Renovierung bezahlt bekommen. Humbug und nicht zulässig aber es gibt Leute die bezahlen weil... sie sich keinen rechtlichen Rat holen.. LG Katharina
- wes Geistes Kind diese neue Hausverwaltung ist, zeigt der Widerspruch, erst Teppichboden verlegen, dann durch Lieblingshandwerker 50 qm für € 3000 verlegen zu wollen ist utopisch. selbst mit einem Spitzenlaminat kostet das nicht mehr als € 1500 bis 1800 verlegt durch einen Fachbetrieb!
- Kein Risiko eingehen unbedingt zum Mieterschutzbund gehen Mietvertrag und die Forderung der Hausverwaltung mitnehmen. Danach Schritt für Schritt vorgehen wie es der Meiterschutzbund empfiehlt. Wahrscheinlich nur mit Hilfe des Anwalts. Das kostet zwar einige Euro aber Ihr seid auf der sicheren Seite. Keine Zusagen gegenüber der Hausverwaltung machen !!!!!! Lasst Euch zu nichts zwingen LG Katharina