Mietnomade ist verschwunden, Wohnung ist verschlossen. Ist Gefahr in Verzug wenn es aus der Wohnung stinkt?
Unsere Nachbarn wohnen gegenüber und können in die Wohnung schauen. Die ganze Küche steht voller Müllsäcke:-( Müssen wir jetzt warten, bis es lebt? oder kann man in dem Fall die Wohnung aufbrechen ? Danke für eure Antworten :-)
11 Antworten
merkt euer Wohnungsvermieter nicht, daß die Nomaden ihm keine Miete mehr überweisen? Also die Wohnung öffnen darf bloß er. Ihr als Nachbarn müßt ihn auf Trab bringen; wenn ihm alles wurscht ist, dann müßt ihr das Gesundheitsamt anrufen, die schauen dann ins Fenster rein, lassen die Wohnung öffnen und ausräumen.
Also mit einem Schlüssel,wärs wohl kein Problem.Ansonsten würde ich versuchen die Polizei zum Kommen zu bewegen.Sauber dokumentiert,in einem Verdachtsfall,kannst Du auch die Tür aufbrechen lassen.Ansonsten...mein Beileid,die Wohnung dürfte auch noch zu renovieren sein,Kammerjäger etc.
Bei akuter Gefahr darfst du natürlich die Wohnung zwangsweise öffnen. (bio)Müll kann auslaufen, die Bausubstanz beschädigen und Ratten anlocken. Ich sehe da von eine Gefahr.
Nur mit dem Aufbrechen musst du auch die Gefahr beseitigen, sprich den Müll entsorgen. Aber bitte nicht das Eigentum des Mieters.
Müll ist auch Eigentum des Mieters. Vielleicht ist das ganze zurück gebliebene Eigentum Müll, sodass alles entsorgt werden kann. Das steht zumindest zu befürchten.
Vom Müll kann aber eine Gefährdung der Bausubstanz ausgehen und darum geht es.
du kannst sie sicher nicht aufbrechen!
Was ist mit dem Vermieter, weiß der Bescheid?
Man könnte die Polizei informieren!
der FE dürfte der Vermieter sein
Ist mir hinterher auch eingefallen, war mir nur nicht ganz klar!
Nein, wieso Polizei? Die haben besseres zu tun.
Das ist was "besseres"!
Diesseits würde versucht, über einen Rechtsanwalt eine Einstweiliger Ver-fügung zu erwirken. Denn § 858 BGB führt aus:
"Wer den Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder im Besitze stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder Störung gestattet, widerrechtlich(verbotene Eigenmacht)."
Und das kann teuer werden, wie diesseits erfahren.
Rechtsanwalt fragen, dann bekommst du eine wasserdichte Aussage dazu. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du diese auch anrufen, dort ist eine Erstberatung meist auch kostenlos.
Ich bin der Vermieter und wohne im selben Haus.