Mietnomade ist verschwunden, Wohnung ist verschlossen. Ist Gefahr in Verzug wenn es aus der Wohnung stinkt?

11 Antworten

merkt euer Wohnungsvermieter nicht, daß die Nomaden ihm keine Miete mehr überweisen? Also die Wohnung öffnen darf bloß er. Ihr als Nachbarn müßt ihn auf Trab bringen; wenn ihm alles wurscht ist, dann müßt ihr das Gesundheitsamt anrufen, die schauen dann ins Fenster rein, lassen die Wohnung öffnen und ausräumen.

cbausde 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 10:23

Ich bin der Vermieter und wohne im selben Haus.

jerkfun  20.12.2016, 11:50
@cbausde

Also mit einem Schlüssel,wärs wohl kein Problem.Ansonsten würde ich versuchen die Polizei zum Kommen zu bewegen.Sauber dokumentiert,in einem Verdachtsfall,kannst Du auch die Tür aufbrechen lassen.Ansonsten...mein Beileid,die Wohnung dürfte auch noch zu renovieren sein,Kammerjäger etc.

Bei akuter Gefahr darfst du natürlich die Wohnung zwangsweise öffnen. (bio)Müll kann auslaufen, die Bausubstanz beschädigen und Ratten anlocken. Ich sehe da von eine Gefahr.

Nur mit dem Aufbrechen musst du auch die Gefahr beseitigen, sprich den Müll entsorgen. Aber bitte nicht das Eigentum des Mieters.

bwhoch2  20.12.2016, 10:50

Müll ist auch Eigentum des Mieters. Vielleicht ist das ganze zurück gebliebene Eigentum Müll, sodass alles entsorgt werden kann. Das steht zumindest zu befürchten.

Jewi14  20.12.2016, 10:51
@bwhoch2

Vom Müll kann aber eine Gefährdung der Bausubstanz ausgehen und darum geht es.

du kannst sie sicher nicht aufbrechen!

Was ist mit dem Vermieter, weiß der Bescheid?

Man könnte die Polizei informieren!

peterobm  20.12.2016, 10:17

der FE dürfte der Vermieter sein

Wonnepoppen  20.12.2016, 10:19
@peterobm

Ist mir hinterher auch eingefallen, war mir nur nicht ganz klar!

cbausde 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 10:22
@Wonnepoppen

Ich bin der Vermieter .

 

Wonnepoppen  20.12.2016, 10:23
@cbausde

Ja, danke, das hab ich mir inzwischen auch gedacht!

Dann informiere die Polizei, ok?

bwhoch2  20.12.2016, 10:51
@Wonnepoppen

Nein, wieso Polizei? Die haben besseres zu tun.

Wonnepoppen  20.12.2016, 13:02
@bwhoch2

Das ist was "besseres"!

Diesseits würde versucht, über einen Rechtsanwalt eine Einstweiliger Ver-fügung zu erwirken. Denn § 858 BGB führt aus: 

"Wer den Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder im Besitze stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder Störung gestattet, widerrechtlich(verbotene Eigenmacht)." 

Und das kann teuer werden, wie diesseits erfahren.

Rechtsanwalt fragen, dann bekommst du eine wasserdichte Aussage dazu. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du diese auch anrufen, dort ist eine Erstberatung meist auch kostenlos.