Mieterhöhung wegen neuer Küche?!

13 Antworten

Durch wessen Schuld entstand der Wasserschaden? Dafür gibts Versicherungen !

appLe18 
Beitragsersteller
 14.06.2011, 10:34

Natürlich, es zahlt ja auch alles die Versicherung, nur die Küche war eben sowieso in so einem schlechten Zustand, dass man sie nicht mehr reinmachen kann.. und ob die Versicherung eine ganz neue Küche zahlt ist auch die Frage, ich denke eher nein. Es geht ihm ja auch nicht darum, weil er jetzt eine neue kaufen muss, die Küche ist wie gesagt nicht neu und steht bei ihm nur so rum. Er will die Mieterhöhung falls mal was kaputt geht. Das ich grad in einer Baustelle lebe interessiert ihn großartig nicht. Ich will eig. erst mal eine Mietminderung für diese Zeit bevor ich mehr zahle !

Das kann er - leider. Es sei denn, Du verzichtest auf die "neue" Küche und kaufst Dir wirklich eine neue. Aber das wirst Du nicht können.

Beimir war es auch so, dass die Wohnung saniert wurde. Eigentlich nach 30 Jahren mehr als notwendig. Trotzdem wurde die Miete erhöht, da ja angeblich die Lebensqualität verbessert wurde.

er könnte die Miete erhöhen,wenn Modernisierungen der Wohnung vorlägen.Aber wegen einer Einbauküche,die schon im Vertrag verankert war normalerweise nicht.Musst Dich mal einlogen im Internet unter Mietspiegel und dann Deine Stadt und Dein Ort.Da kannst Du sehen,wie hoch er generell die Miete schrauben könnten.An Deiner Stelle würde ich mich auf keinen Fall darauf einlassen.Auch diese Begründung ist falsch.Wenn etwas kaputt geht,hat er Sorge zu tragen,dass es repariert wird,dafür kassiert er die Mieten.Er kann wohl bis 100 oder 120 Euro im Jahr für Kleinreparaturen zu Grunde legen,aber das muss auch im Vertrag verankert sein.LG

Eine Ersatzvornahme eines mietvertraglichen Gegenstandes berechtigt den VM nicht zu einer Erhöhung, es sein denn, die neue Küche ist werthöher als die beschädigte, etwa durch Gefrierschrank, Mikrowelle, Ceran-Kochfeld.

Der VM ist nicht verpflichtet, die Küche auf den neusten Stand zu bringen; stellt er einen höherwertige Küche als ursprünglich vereinbart, kann er für den Mehrwert angemessene Mieterhöhung verlangen.

Die Kleinreparaturklausel findet auch auf die mietvermietete Küche Anwendung.

Hallo appLe18,wenn Deine Küche, die Dir ja garnicht gehört, sondern dem Vermieter, durch einen Wasserschaden den Du veruracht hast (gehe ich hier mal von aus) dann wird Deine Haftpflicht oder Hausratversicherung den Schaden übernehmen. Und damit ist Dein Vermieter "befriedigt" eine höhere Miete wird er nicht verlangen können. Im Grundsatz kannst Du davon ausgehen, wenn eine Küche mitvermietet wurde, ist der Hauswirt verpflichtet die technisch! in Ordnung zu halten. Wenn eine Schublade klemmt, der Herd nicht funktioniert ein Griff seinen Geist aufgibt--- immer ist der Vermieter zuständig, es sei denn ihr habt etwas anderes vereinbart. Oder aber Du hast den Schaden zu verantworten. (Siehe oben: Versicherungen) Was glaubst Du? Theoretisch könnte er Dir eine Küche für € 20.000 einbauen, diese Kosten auf 11 Jahre umlegen und Dir die Miete entsprechend erhöhen. Das geht aber nicht! Also, so wie die Küche ist, muss sie bleiben, ohne Mieterhöhung. Es sei denn Du willst es anders.

Beste Grüße