Mietabsichtserklärung mit Selbstauskunft und Mitantragsteller?
Wir machen gerade unsere ersten Mietbewerbung fertig und sind ein wenig verwirrt weil zwei Mal die fast selben Daten gefordert werden (Name, Adresse usw) Ein Mal direkt unter "Mietabsichtserklärung mit Selbstauskunft" und erneut unter einem Unterpunkt "Mitantragsteller"
Wer ist der Mitantragsteller? Und die Selbstauskunft ist man ja selber, oder? (um auf nummer sicher zu gehen)
1 Antwort
Der Unterschied liegt darin, ob der Vertrag mit mehreren gleichberchtigten Mietern gemacht werden soll, oder nur mit einem von euch. Beides ist möglich. Der "Mitantragsteller", also dein Partner, würde dann auch mit in den Vertrag aufgenommen werden.
Das ist aber nicht unbedingt erforderlich, dass ihr beide im Vertrag steht, und das ist auch nicht unbedingt sinvoll. Dann lässt du die Angaben für den Mitantragsteller offen. In der Selbstauskunft sollte irgend wo eine Zeile sein, wieviele Personen einziehen sollen. Hierbei machst du die richtige Angabe. Dann ist das auch okay.