Messer in Gericht - Straftat?
Hallo, ich würde gerne wissen ob es gegen ein Gesetz verstößt, wenn man versucht mit einem Messer (egal welches, kann auch Taschenmesser sein) in ein Gerichtsgebäude zu kommen oder ob man "nur" gegen die Hausordnung verstößt.
Welche Folgen könnte ein "Erwischt werden" für zb einen Journalisten haben, wenn man die Sicherheitskontrolle in verschiedenen Gerichten testen würde?
3 Antworten
Solange es an sich legal ist, dieses Messer zu tragen, ist es das auch in Gerichtsgebäuden. Es verstößt also nur gegen die Hausordnung.
Keine Straftat solange der Besitz nicht schon verboten ist.
Sollte das Führen verboten sein bekommst du eine OWI-Anzeige.
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
Geh mir vom Hut mit dieser Schmierseite.
Die 8,5cm Grenze betrifft ausschliesslich Springmesser, die sind eigentlich verboten, es gibt jedoch eine Ausnahme vom Verbot wenn sie
>seitlich aufspringen UND
>nicht beidseitig geschliffen sind UND
>die Klinge max 85mm lang ist.
Sie gelten aber trotzdem immer als Waffe, Besitz ab 18, Führen lt §42a WaffG verboten
Messer sind, außer bei Zweckeinsätzen wie in der Küche, generell verwerflich.
du wirst sowieso nach metallenen Gegenständen gescannt. Dein Messer würde bis nach Verhandlung aufbewahrt außer du hast für den Besitz nicht vorgeschriebenes Alter dann wird es einbehalten
Messer können schon ab einer Länge von 8,5 cm verboten sein: https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/