Merkzeichen G und aG im Schwerbehindertenausweis möglich?

5 Antworten

Kennzeichen G ist schlicht gehbehindert und 50+ GdB.

Kennzeichen aG:

Als schwer behinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte. 

Seit 2017 muss ein "mobilitätsbezogener" Grad der Behinderung (Gdb) von insgesamt 80 vorliegen. Die Überprüfung der "Gehfähigkeit" (z.B. bei einer Beinamputation) ist allein nicht mehr ausschlaggebend und rechtfertig nicht mehr automatisch das Merkzeichen aG.

Hintergrund hierfür ist, dass nicht nur orthopädische Behinderungen eine eingeschränkte Gehfähigkeit hervorrufen, sondern auch innerliche Erkrankungen wie Parkinson oder Multiple Sklerose.

Trifft das auf die Person zu?

Ansonsten hier ein hilfreicher Link für beide Kennzeichnungen: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Merkzeichen-G-680.html

anitari 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 09:25

Danke. Die Bedeutung der Merkzeichen ist mir bekannt. Mir geht es darum ob diese 2 Merkzeichen, G und aG, auf einen SB-Ausweis möglich sind.

Dea2010  15.06.2018, 20:54
@anitari

Grundsätzlich ja.

Verstehen muss man das nicht. Im Führerscheinschlüssel steht ja zum Beispiel auch B und AM, obwohl der Mopedführerschein für 50er ohnehin im Autoführerschein quasi mit enthalten ist.

Esbatine  13.07.2019, 23:51
@anitari

nein nur G gehbehindert oder aG außergewöhnlich gehbehindert eins hebe ja das andere wieder auf

Natürlich ist das möglich und ich finde auch nicht, dass dir der Betroffene etwas "weiß machen muss". Er wird selbst wissen was in seinem Ausweis steht und muss das sicher nicht vor anderen erklären oder rechtfertigen.

Antwort:

Die Eintragung der Merkzeichen "G und aG" ist selbstvertsändlich möglich.

Setzt natürlich logischerweise voraus, daß bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweis die dafür notwendigen Voraussetzungen nachgewiesen werden!

https://www.vdk.de/nrw/pages/sozialpolitik/schwerbehinderung/15013/merkzeichen_des_schwerbehindertenausweises

Auszug:

Kurz und knapp:

Der Schwerbehindertenausweis wird in grüner Grundfarbe ausgestellt. Den "Freifahrtausweis" (linke Seite grün/rechte Seite orange) erhalten gehbehinderte, hilflose, gehörlose und unter bestimmten Voraussetzungen versorgungsberechtigte (zum Beispiel kriegsbeschädigte) Menschen. Der Ausweis kann um eine Reihe von Eindrucken/Eintragungen ergänzt werden: Auf der Vorderseite des Ausweises wird "Kriegsbeschädigt", VB oder EB, eingetragen, wenn der behinderte Mensch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 50 Prozent Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz beanspruchen kann. Das Merkzeichen B bedeutet "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen". Auf der Rückseite des Ausweises werden der GdB und der Gültigkeitsbeginn des Ausweises eingetragen. Das ist im Regelfall der Tag des Antragseingangs bei der KSA, unter Umständen kann hier zusätzlich auch ein früheres Datum vermerkt werden (wichtig zum Beispiel für die Steuererstattung). In den für Merkzeichen vorgedruckten Feldern sind folgende Eintragungen

möglich:

G

bedeutet "erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr" (gehbehindert). Das Merkzeichen erhält, wer infolge einer altersunabhängigen Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis zwei Kilometer bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann. Die Gehbehinderung kann auch durch innere Leiden verursacht sein, durch Anfälle oder Orientierungsstörungen aufgrund einer Sehbehinderung oder Hörbehinderung.

aG

bedeutet "außergewöhnlich gehbehindert". Das Merkzeichen erhält, wer sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppel-Oberschenkelamputierte, Menschen mit Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane etc.

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

 - (Schwerbehinderung, Schwerbehindertenausweis)
anitari 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 20:37

Wie schon in einem anderen Kommentar geschrieben, die Bedeutung der Merkzeichen ist mir bekannt. Nur das beide, G und aG, im Ausweis stehen können war mir bisher unbekannt. Die Logik dahinter, falls es eine gibt, erschließt mir nicht. Aber gut, Logik in Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen etc. zu suchen ist oft sinnlos.

Konrad Huber  16.06.2018, 18:01
@anitari
Nur das beide, G und aG, im Ausweis stehen können war mir bisher unbekannt.
Die Logik dahinter, falls es eine gibt, erschließt mir nicht. 

Antwort:

Die Logik ergibt sich aus der zugeordneten Beschreibung zu G und aG, wobei sich aG eher auf den Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug bezieht!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Klar, stehen in meinem auch. (Sowie in dem einer Freundin und in einigen anderen die ich so schon gesehen habe)

lediglich im Feststellungsbescheid steht nur das aG (und das B)

Im Ausweis selbst stehen G,ag und vorne das B.
Auch wenns theoretisch sinnfrei ist, denn im Grunde wird wer aG erfüllt, auch G erfüllen.  

Beide in Verbingung nicht, da dies keinerlei Sinn ergäbe. ( Außer es wäre einfach ein Fehler beim Erstellen des Ausweises unterlaufen. )

anitari 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 09:26

Einen Sinn ergibt das wirklich nicht. Entweder ist man "nur" gehbehindert oder außergewöhnlich gehbehindert. Ich meine auch das es ein Fehler ist.