Meldung beim Jugendamt; ungerechtfertigte Anschuldigung

8 Antworten

Lass das sein. Das Jugendamt kennt diese Person und hat dir mit dem Nachnamen schon zuviel mitgeteilt, damit selbst eine "Straftat" begangen. Wenn das Jugendamt nicht mit einer Anzeige reagiert, die die Aussage der "Zeugin"  am besten kennt, dann hast du ebenfalls keine Chance. Verhalte dich nicht wie eine gewalttätige Mutter die ihre Kinder schlägt und nun natürlich auch die Zeugin die sie angezeigt hat, schlagen will.

Bei einer Anzeige an das Jugendamt geht es meist nur um einen Verdacht, den das Jugendamt dann prüfen muss. Ohne Anzeigen, auch wenn sie im Einzelfall unbegründet sind, würde das Jugendamt niemals von Kindesmissbrauch erfahren. Darum muss die Anonymität gewährleistet bleiben.

Die einzig akzeptable Möglichkeit mit der Frau die dich angezeigt hat zu verfahren, ist diese zum Essen einzuladen und ihr das gute Verhältnis zu deinen Kindern vorzuführen und im Gespräch Missverständnisse zu klären, vielleicht auch grundsätzliche Unterschiede über Erziehung zu besprechen und zu tolerieren. Vielleicht auch etwas zu lernen und Hilfe zu bekommen. 

Schlimmer als eine irrtümliche Anzeige beim Jugendamt ist sind tote Kinder, weil man weggeschaut hat.

"Sie kann nämlich ohne Beweise, ohne richterlichen Beschluss, Kindesentzug veranlassen."

Das kann keiner. Selbst das Jugendamt und die Polizei muss vor Ort ermitteln, ob wirklich Gefahr besteht und eine sofortige Reaktion nötig ist.

PS. Ich würde von eine Einladung zum Essen absehen, denn ich vermute eure Ansichten sind zu unterschiedlich. Katastrophe wie bei Frauentausch.....

Überlege erst, was dir eine Anzeige bringen könnte. Was könntest du damit erreichen? Da wird nichts herauskommen, außer daß du deine Nerven weiter strapazierst.

Erzähle halt allen, die von dieser Sache wissen, daß nichts dran war und das Jugendamt dies auch bestätigt. Je ruhiger und gelassener du bleibst, desto besser stehst DU da und nicht die Intrigantin.

Hake es als negative Erfahrung ab und schau wieder nach vorn. Alles Gute dafür.

Goodnight  24.05.2015, 02:37

Aus  eigener Erfahrung und böswilliger Aktionen die ich gerade in der Nachbarschaft  mitbekomme, kann ich dir sagen, dass Intrigen nicht aufhören wenn man sie ignoriert. 

helenemalvin 
Beitragsersteller
 23.05.2015, 22:47

Grundsätzlich war meine Einstellungen diesbezüglich auch dergleichen. Jedoch weiß ich nicht, wer alles davon weiß. Zweitens höre ich Stimmen die meinen, eine Anzeige beim JA sei ja keine Kleinigkeit und ich solle es ihr nicht durchgehen lassen, damit sie es nicht wiederholt. Wenn du weißt, wozu das JA fähig ist, wirst mich vielleicht verstehen. Sie kann nämlich ohne Beweise, ohne richterlichen Beschluss, Kindesentzug veranlassen.

Anzeige wegen böswilliger Verleumdung und übler Nachrede.

Gar keine, da du nur Vermutungen hast. Sonst bekommst du eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung... 

BlaueBlume2018  23.05.2015, 21:52

Und was sie betreibt ist Rufmord.

helenemalvin 
Beitragsersteller
 23.05.2015, 21:43

Auch wenn der Nachname mit der Person, die ich verdächtige übereinstimmt und diese am selben Tag im Gruppennetzwerk mitteilte, dass eine Kinderkrankheit kursiere und wie sie schrieb "es allen mitteilte, sowie den Behörden"?

suche Dir die entsprechenden Strafgesetze raus , alles weitere ergibt sich dann

helenemalvin 
Beitragsersteller
 23.05.2015, 21:55

Das ist aber keine Antwort auf meine Frage sondern ein Tipp es selbst herauszufinden. Ich bin keine Juristin und weiß nicht was die entsprechenden Strafgesetz sind...

himako333  23.05.2015, 22:38
@helenemalvin

naja ich habe hier die: Deutschen Gesetzestexte vorliegen nicht die aus Österreich, evtl. hast Du mehr Glück auf einer österreichischen Seite ..

m.l.G. ;)h