Meine Tochter(6 Jahre, erste Klasse) wird aus Strafe mit Blick Richtung Wand gesetzt, abseits der anderen über mehrere Tage, darf die Lehrerin so strafen?

9 Antworten

Wenn die Schilderung der Sitzordnung Version Anderer gleich dramatisch ist, dann solltest du Maßnahmen ergreifen, das zu ändern und vor allem deine rTochter das Gefühl geben, dass du für sie kämpfst wie ein Löwe.

Aber informiere dich vorher über den genauen Sachstand. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass die Sitzordnung nicht in Reihen sondern als Gruppentische aufgebaut ist. Bei Tischen mit vier Seiten gibt es immer mindestens einen Platz der auf die Wand schaut ohne dass das benachteiligend wäre. Wenn jetzt deine Tochter an einen anderen Tisch gesetzt wurde, damit sie nicht mehr neben Ihrer besten Freundin sitzt und die ganze Zeit nur plaudert, ist das erst mal eine gute und richtige Maßnahme. Also interviewe dein Tochter noch mal genauer und frage am besten auch ihre beste Freundin aus der gleichen Klasse.

Wenn du dann der Meinung bist, dass deine Tochter übermäßig bestraft wird, dann würde ich die Lehrerin mal fragen, welchen pädagogischen Nutzen sie sich von der Maßnahme verspricht und ob sie dazu eine wissenschaftliche Ausarbeitung parat hat, die diese Ansicht bestätigt. Als Zweites würde ich sie fragen, ob sie der Meinung ist, dass deine Tochter mit dem Blick zur Wand dem Unterricht ausreichend folgen kann und ob dass mit ihrem Lehrauftrag zu vereinbaren sei.

Ich kann sicher verstehen, dass ein, warum auch immer, Störerkind in direkter Folge zu der Störung weggesetzt wird, ggf. auch mit dem Blick zu Wand. Aber das kann nur in direkter Folge zu der "Missetat" und auch nur in dieser einen Stunde sinnvoll sein, aber auf keinen Fall über mehrere Tage!

Ashkia 
Beitragsersteller
 29.04.2019, 23:47

Die Tische ihrere Klasse sind alle zur Tafel gedreht es gibt keine u Form, L Form oder gruppentische. An jedem Tisch sitzen 2 oder 1 Schüler. Ihr Tisch ist nach links zur Wand gedreht und in keiner Reihe sondern alleine.

HansWurst45  30.04.2019, 00:09
@Ashkia

Dann mach unverzüglich einen Termin mit der Lehrerin und frag nach dem pädagogischen Nutzen und wie sie sicherstellen will, dass deine Tochter dem Unterricht folgen kann. Und lass dich nicht darauf ein, dass deine Tochter dieses oder jenes falsch mache oder den Unterricht störe. Das ist nicht das Thema. Das Thema ist die von Ihr gewählte Maßnahme. Dafür hat die gute Frau jahrelang studiert um genau mit solchen Dingen auch klar zu kommen ohne psychische Gewalt gegenüber den zur ihrem Schutz Befohlenen auszuüben. Wenn Sie sich uneinsichtig zeigt, brich' das Gespräch ab und geh' zum Direktor der Schule. Am besten nimmst du deine Tochter mit und setzt dich solange in das Vorzimmer bis du den Rektor sprechen kannst oder bis sie euch hinauswerfen. (Verpflegung, Getränke und Spielsachen für deine Tochter nicht vergessen. Am besten auch eine Spieldecke, die du demonstrativ auf dem Boden ausbreitest: ich gehe hier nicht weg bevor ich nicht mit den Direktor gesprochen habe!). So hat meine Mutter vor vielen Jahren einen Sachbearbeiter im Schulamt mal zu einer Stellungnahme und Entscheidung über die Rücknahme eines aufgezwungenen Schulwechsel nach Umzug genötigt. Auch wenn ich damals gerade mal 9 Jahre alt war, werde ich nie das Gefühl vergessen, dass meine Mutter für mich gekämpft und sogar gewonnen hat.

Und genau das bist du deiner Tochter auch schuldig. Dass sie weiß, dass du bedingungslos zu Ihr stehst und für sie eintrittst. Wenn ihr dann wieder zuhause seid und die Tür zu ist, dann ist immer noch Zeit und Gelegenheit sie für ihre Missetaten zur Verantwortung zu ziehen. Aber Strafe muss immer im Bezug zur Verfehlung stehen. Und nach der Abstrafung muss das Thema auch folgenlos beendet sein.

Bin kein Pädagoge und hab selber keine Kinder. Halte diese Methode allerdings für Unfug - klingt ja extrem veraltet. (Ähnlich wie körperliche Züchtigung.) Das verschafft doch dem Kind nur nen schlechteren Stand in der Klasse, wenns so ausgegrenzt wird. Nachher mobben andere deswegen noch, etc. - sicher nich förderlich um unerwünschtes Verhalten wegzukriegen.

Die Lehrerin sollte in ihren wohlverdienten Ruhestand. (Gehe bei den Methoden davon aus, dass sie schon sehr alt ist.)

Bin über 30 ... und vielleicht gabs sowas zu meinen Grundschulzeiten noch. Danach aber kann ich sicher ausschließen, solche Methoden selber als Schüler bei mir oder Mitschülern je erlebt zu haben.

Edit: Hier: https://www.focus.de/familie/rechte/was-duerfen-lehrer-unterricht_id_2030293.html
Unter "Entwürdigen".

Vielleicht ist der Platz deiner Tochter nicht akzeptabel und die Maßnahme der Lehrerin ohne jeden erzieherischen Wert aber dazu will ich mich nicht äußern da ich kein Pädagoge bin.

Was mich aber wundert ist die Tatsache,dass Du und viele der Antwortenden sofort über die Lehrerin herfallen ohne ein Wort darüber zu verlieren was der Auslöser war.Hast du auch genau so viel Energie bei deiner Tochter aufgebracht um ihr klar zu machen,dass der Fehler bei ihr lag?

Hacker48  29.04.2019, 23:47

Es spielt keine Rolle, was der Auslöser war. Man setzt ein Kind, einen Erstklässler, nicht abseits der restlichen Klasse mit Blick zur Wand über mehrere Tage. Das kann man für die Stunde oder den Tag tun, ja. Aber das war es dann auch. Und selbst dann sollte ein Einzeltisch genügen. Blick zur Wand weckt Erinnerung an alte Zeiten, als Kinder noch in die stille Ecke gestellt wurden - diese sind glücklicherweise lange vorbei.

HansWurst45  29.04.2019, 23:49

Der Auslöser ist ziemlich egal, eine Pädagogin oder ein Pädagoge muss damit umgehen können, wenn er/ sei in einer Grundschule arbeiten möchte.

Wenn die geschilderten Tatsachen die ganze Wahrheit sind und nicht durch die rosa Brille der Tochter entstellt wurden, dann ist das so inakzeptabel. Aber wie ich schon beschrieben habe, Wahrheit ist nicht unbedingt eindeutig. "mit den Blick zur Wand" gesetzt zu werden kann auch völlig undramatisch sein, obwohl es sich für das kleine Mädchen wie ein Weltuntergang anfühlt.

Ashkia 
Beitragsersteller
 29.04.2019, 23:52

Es ist relativ egal was mein Kind gemacht hat. Ich arbeite im Kindergarten und darf ein Kind nicht so bestrafen. Ich weiß nicht wie die Möglichkeiten einer Lehrerin sind deswegen Frage ich hier.

Ich denke nicht, da dies würdelos ist. Was hat sie denn getan? Ich würde auf jeden Fall mal die Lehrerin kontaktieren.

Darf sie nicht.

Das ist ja wie im Mittelalter.

Sofort mit der Schulleitung sprechen.