Meine Eltern schmeissen mich raus!Was tu ich jetzt?

13 Antworten

Auch wenn der/die oberschlaue »Sumba« es dauernd wieder auf's Tapet bringt: Wenn Du das Zusammenleben mit Deinen Eltern nicht mehr aushälst und dafür nachvollziehbare Gründe glaubhaft machen kannst, kann man Dir nicht so mir nichts, dir nichts, staatliche Bezüge verweigern. Und was den Unterton angeht, Du seist verzogen/undankbar/faul... das kann hier mit Sicherheit keiner beurteilen. Einem kann ich mich nur anschließen: Geh' zum Jugendamt! Wenn die Dir sagen, dass Du woanders hin musst, weil Du schon 18 bist: Geh dahin! Die beraten Dich und können Dich mit Deiner rechtlichen Lage vertraut machen. Deine Eltern haben definitiv im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten eine Unterhaltsverpflichtung, sogar im möglicherwise anschließenden Studium. Das kann auch Dein Vater nicht ohne weiteres umgehen (so wie man z. B. auch den Pflichtteil des Erbes für nahe Verwandte nur ganz schwer einbehalten kann, wenn sich nicht der Erbe dem Erblasser selbst gegenüber strafbar gemacht hat). Lass Dir das erläutern. Das ist ja kostenlos. Und dann kannst Du weiter sehen. Hoffentlich konnte ich Dir etwas weiterhelfen.

Sollte dein Vater dich rausschmeißen, würde ich 1. u.U. Prozesskostenbeihilfe beantragen und einen Anwalt aufzusuchen (habe ich damals auch gemacht, der hat mir ganz schön geholfen!!) und 2. zur Arge gehen und mich dort genauestens erkundigen. Da die aber rstmal davon ausgehen, dass deine Eltern dafür zuständig sind, deinen Unterhalt zu zahlen, ist der Anwalt wichtig, um genau geklärt zu haben, ob deine Eltern zahlen oder nicht!

Arrangiere Dich mit Deinen Eltern! Das ist der sicherste und einfachste Weg für Dich. Wenn Du Deine Schule abgeschlossen hast, kannst Du immer noch ausziehen.

Krimhild  13.09.2013, 09:50

Mittlerweile müsste der Fragesteller schon 21 Jahre alt sein und aus der Schule raus sein - aber auf eigenen Füßen steht er wohl immer noch nicht.

Uuuups - wieso denn dreimal???

War so nicht geplant - Tschuldigung!

Krimhild  13.09.2013, 09:50

Mittlerweile müsste der Fragesteller schon 21 Jahre alt sein und aus der Schule raus sein - aber auf eigenen Füßen steht er wohl immer noch nicht.

Krimhild  13.09.2013, 09:50

Mittlerweile müsste der Fragesteller schon 21 Jahre alt sein und aus der Schule raus sein - aber auf eigenen Füßen steht er wohl immer noch nicht.

Deine Eltern sind verpflichtet dich während du noch in der Ausbildung(Schule bist) zu verhalten, auch wenn du über 18 bist. Ich weiß nur nicht genau ob bis 25 oder bis du mit der Ausbildung fertig bist. Wenn sie genug Geld haben und dich rauswerfen müssen sie dir Unterhalt bezahlen. Auskunft bekommst du auf jeden Fall vom JA. auch wenn du über 18 bist, die sagen dir dann wo du dich hinwenden mußt. Eltern können ihre Kinder nicht einfach von heute auf morgen rauswerfen. Auserdem bekommen sie Kindergeld für dich bis 25, wenn du noch nicht mit der Ausbildung fertig bist.

sumba  31.10.2010, 16:16

nö, wenn er unterhalt verwirkt,weil ein zusammenleben nicht mgl. ist, dann kriegt er keinen penny. wenn er bei den eltern leben muss, weil die das so wollen, dann bekommt er wieder nix. kommt auf die argumentation der eltern an. wenn er arbeitet dann kriegt er auch was. und natürlich können eltern ihre erwachsenen kinder von heute auf morgen rausschmeißen, das ist völlig unproblematisch. vor allem wenn er sich wiederholt nicht an regeln u. normen der eltern hält. und nein die eltern bekommen nicht bis das kidn 25 ist kindergeld. nur während er in ausbildung ist, längstens bis 25.

urlifri  31.10.2010, 17:41
@sumba
  1. hab ich geschrieben so lange er in der Ausbildung ist gibts Kindergeld.(Schule gehört auch zur Ausbildung.
  2. kommtes darauf an wer das Zusammenleben verwirkt, denn Ohrfeigen halte ich für eine ganz schlechte Erziehungsmetode, auserdem ist das verboten.
schelm1  13.09.2013, 09:50
@urlifri

Unterhaltpflicht und Unterhaltsvermögen - wie sieht es denn da aus? Wenn der Vater dem abtrünnigen Sohn keine auswärtige Bleibe finanzieren kann oder will, dann gibt es nichts! Die Verpflichtung zur Gewährung von Kost und Logis endet spätestens beim Vermögen.

Du kriegst ein Darlehen vom Wohnungsamt für die Kaution deiner dann fälligen Wohnung und deine Eltern dürfen Unterhalt an dich abdrücken. Eventuell bekommst du auch Schülerbafög. Wenn sie nichts haben, dann wirst du vermutlich ergänzendes Hartz IV bekommen.

sumba  31.10.2010, 16:17

wenn er sich nicht an normen u. regeln der eltern gehalten hat und ein zusammenleben mit ihm nicht zumutbar ist bekommt er kein unterhalt der eltern. dann bekommt er auch kein alg2, da er die situation selbst herbeigeführt hat. solange er in der schule ist bekommt er auch kein alg2.

wueselduesel  31.10.2010, 18:33
@sumba

Das stimmt nicht. Nur reden, wenn man was vom Thema versteht. Danke.

sumba  31.10.2010, 19:20
@wueselduesel

nun das versuche ich dir gerade zu erklären. es gibt nichts von der arge. da du es nicht verstehst, belehre ich dich dahingehend. diese antwort, wie viele andere deiner antworten ist falsch.

wueselduesel  31.10.2010, 19:26
@sumba

Du hast überhaupt gar keine Ahnung. Was sind denn "Normvorstellungen der Eltern", die man übernehmen muss?

Wenn du z.B. Atheist bist und deine Eltern radikale Christen und sie dich deshalb rauswerfen, dann dürfen sie trotzdem blechen. Oder aber du bist homosexuell und deine Eltern sind Schwulenhasser. Es gibt kein Gesetz was dich zwingt die Wertvorstellungen der Eltern zu leben - höchstens in deiner Phantasie bzw. in deinen Wahnvorstellungen. Oder glaubst du allen Ernstes, dass du dich vor den Richter stellen und dann sagen kannst: "Herr Richter, ich möchte keinen Unterhalt zahlen. Mein Sohn ist schwul und glaubt nicht an Gott." und dann auch noch Recht bekommst??? Wir leben doch nicht mehr 1933.

Eine andere Situation wäre z.B. folgende: Sohn schlägt Vater die Zähne aus. Dann muss der Vater natürlich nicht zahlen, das ist aber auch ein sehr seltener Extremfall. Hier in dieser Frage scheint es ja eher gegenteilig zu sein. Ergo: Vater schlägt Sohn, Sohn kann u.U nicht mehr zu hause leben --> Vater muß zahlen. Im übrigen greift in Härtefällen auch die Arge oder das Sozialamt ein, je nachdem.