Meine Cousine möchte für 1 Jahr bei mir wohnen, nun will mein Vermieter prüfen ob es sich wirklich um meine Cousine handelt.Kann er das denn?
3 Antworten
Kann er schon. Grundsätzlich kann der Vermieter die Untervermietung aus gutem Grund untersagen, wenn es sich nicht um einen Verwandten handelt.
Anders sieht es jedoch aus, wenn Familienmitglieder einziehen wollen. Hier kann der Vermieter seine Zustimmung nicht verweigern, bzw. muss eigentlich nicht einmal um Erlaubnis gefragt werden.
Die bloße Mitteilung, dass ein Familienmitglied wäre ausreichend. Je nach Umlagemaßstab der Betriebskosten kann hier eine Anpassung erfolgen.
Grundsätzlich kann ein Mieter auf einer Untervermietung aus persönlichen wirtschaftlichen Gründen bestehen, es sei denn, vom beabsichtigten Untermieter geht für den Vermieter eine Gefahr aus.
Eine Cousine ist nicht als Familienmitglied anzusehen.
Wenn jemand anderes als der Mieter dauerhaft in deiner Wohnung mitwohnt, muss der Vermieter zustimmen. Da ist es aber egal, wer das nun genau ist, ob Verwandter oder nicht.
Selbst die Großtante ist zwar verwandt, aber kann nicht als Familienmitglied gerechnet werden.
Verwandte ersten Grades: Eltern oder/und Kinder, damit ist schon Ende. Cousine gewiss nicht.
Auf welcher Basis? Für Besuch ist die Zeit zu lang. Sonstiger Zuzug oder Untervermietung wäre erlaubnispflichtig, ansonsten läge unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte mit der Gefahr der Kündigung vor.
Selbstverständliche hätte der V. in jedem Fall Anspruch auf Auskunft zur Person. Seit 1.11.15 wäre außerdem die Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. In dieser sind Angaben zur Person notwendig.
Genau das stimmt aber nicht. Den Zuzug von Verwandten kann der Vermieter nicht verweigern.