Mein Sohn ist beim spielen hinterm Haus in ein Gulli reingefallen
hallo an alle
ich bin stolze mutter 2er söhne. wir wohnen in einer mietswohnung in einem mehrfamililenhaus. heute den 6.12.2013 hat es bei uns richtig dolle geschneit. meine kinder (12 & 8 jahre) waren draussen auf dem gründstück hinterm haus eine schneeball schlacht am machen. es war 17.30Uhr. es klingelte an der tür und mein sohn stand vor mir. pitschenass und blau angelaufen. war am humpeln und am weinen. er erzählte mir, dass er in ein gulli reingefallen wäre. ich dachte ich höre nicht richtig. ich zog ihm etwas trockenes an. überall prellungen, schürfwunden und blaue flecken. ich schaute mir das tatort an. ein gulli, ca. 120cm tief. 1meter tiefes wasser und da lag eine plastik gullideckel neben. ich fuhr mit ihm sofort ins krankenhaus. der artz in der kinderklinik hat alles dokumentiert. es kann doch nicht sein das ein gullideckel aus plastik ein gulli zudeckt. mitten auf der wiese.
wie und was kann ich gegen den vermieter unternehmen?
bitte euch um mithilfe
7 Antworten
Hallo,
die Geschichte ist ungeheuerlich! Es hätte auch mehr passieren können. Stell dir einmal vor, ein kleineres Kind, wäre in den Gulli gefallen, es wäre womöglich ertrunken, wenn es keiner bemerkt hätte.
Habt ihr einen Hausmeister in dem Mietshaus? Der Vermieter ist für solche Schäden verantwortlich. Aber irgendeiner muss den Gullideckel absichtlich oder fahrlässig weggelassen oder weggemacht haben. Das herauszufinden ist Sache der Polizei. Ich würde als erster den Vermieter und dann den Hausmeister darauf ansprechen. Wenn es keiner war, würde ich zur Polizei gehen und Anzeige wegen Körperverletzung oder versuchten Todschlages gegen Unbekannt zu machen.
Das muss auf jeden Fall aufgeklärt werden! Das ist ganz wichtig, bevor es wieder einmal vor kommt, vielleicht war es auch nur ein Jungenstreich, trotzdem.
Ich würde erstmal direkt das Gespräch mit ihm suchen und ihn um eine ordnungsgemäße Sicherung des Geländes bitten.
Letztendlich kannst du ihn zivilrechtlich auf Schadenersatz und eventuell Schmerzensgeld verklagen da er seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist, Es ist allerdings Unsinnig hier von Aufsichttspflichtverletzung zu reden den die liegt definitiv nicht vor, Strafrechtlich ist hier eher nichts zu machen,
Eine Anzeige erstatten
danke an alle erstmal an alle
ich habe ein paar bilder vom gulli gemacht. ich würde die euch gerne zeigen... nur ich weiss nicht wie man die hier reintut.
Das recht ist auf ihrer Seite.. Beweise haben sie und sie sind mit garnichts schuldig da ihr Sohn genauso wenig wie sie wissen konnte das auf einer schneeweißen Wiese ein offener Gulli auf ein Opfer wartet.. Egal was sie tuen sie sind nicht schuldig das sie nicht aufgepasst hätten etc. eine Anzeige wäre sinnvoll da. Einerseits eine Erneuerung dieser Deckel nötig ist und dies dann behandelt werden muss.. Zweitens sie können Schmerzensgeld beantragen da wie sie schon gesagt haben ihr Sohn Wunden bei sich trägt die behandelt werden müssen. Somit wäre das Geld nicht für einen Bösen Zweck gefordert!